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Für eine koordinierte, solidarische europäische Aufnahmepolitik von Ukraine-Flüchtlingen.

Der Krieg gegen die Ukraine hat begonnen. Und Menschen fliehen. Wie viele Flüchtende eine längere militärische Auseinandersetzung zur Folge haben wird, weiß derzeit niemand genau. Die Schätzungen reichen bis zu einigen Millionen. Schon in Folge der letzten russischen Annexion der Krim verzeichnete die Ukraine laut dem UN-Flüchtlingswerk UNHCR rund 734.000 Binnenvertriebene. Auch wenn in den letzten Wochen auf EU-Ebene und in Deutschland die Wahrnehmung reifte, dass mit dem drohenden Krieg erneut mit einer großen Flüchtlingsbewegung zu rechnen ist, wurde bislang zu wenig getan, um sowohl rechtlich als auch infrastrukturell alles in die Wege zu leiten, um eine unkomplizierte, unbürokratische und würdige Aufnahme zu gewährleisten.

Und dies ist möglich! Der Rat für Migration appelliert daher an die Bundesregierung, den Rat der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission, nun das erste Mal seit ihrer Verabschiedung 2001 von der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 212/12 vom 7.8.2001) Gebrauch zu machen. Die Richtlinie bietet einen Mechanismus für eine EU-weit koordinierte Aufnahme von Flüchtenden jenseits des individuellen Asylverfahrens und jenseits des Dublin-Systems. So erklärt der Vorsitzende des Rates, Vassilis Tsianos: „Auch wenn der Schutzstatus zunächst begrenzt ist, sehen wir darin eine hervorragende rechtliche Möglichkeit, den fliehenden Ukrainern und Ukrainerinnen europaweit eine schnelle und menschenwürdige Aufnahme zu garantieren, die in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthG) verbunden ist.“

Dies würde entscheidend die laufenden Diskussionen innerhalb der EU als auch der neuen Bundesregierung abkürzen, auf welcher rechtlichen Grundlage die ukrainischen Flüchtenden einreisen und ihren Aufenthalt absichern können.

Denn auch wenn diesmal die europäischen Mitgliedsstaaten – anders als in den letzten Flüchtlingskrisen – ihre Aufnahmebereitschaft signalisieren, haben vor allem die Nachbarländer zur Ukraine wie Polen, Slowakei, Ungarn oder Rumänien bislang nur marginal Infrastrukturen und Rechtssysteme für eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtenden entwickelt. Doch auch Deutschland hat seine staatlichen und zivilgesellschaftlichen Aufnahmekapazitäten nach 2015/2016 mit den sinkenden Flüchtlingszahlen abgebaut und wieder auf den Abschreckungscharakter der Europäische Asyl- und Grenzpolitik gesetzt. Dabei besteht ein weiterer Unterschied zu den Fluchtbewegungen aus dem Süden darin, dass Ukrainer*innen sowieso seit 2017 für 90 Tage visumfrei in den Schengenraum einreisen dürfen. Wenn nun von der Ampelkoalition erwogen wird, dies zu verlängern, ist dies ein richtiges Signal. Doch es greift zu kurz, da es keine Rechtssicherheit stiftet und von Sozialleistungen ausschließt.  Mit der Massenzustrom-Richtlinie hat die EU als Konsequenz aus den Fluchtbewegungen der Jugoslawienkriege der 1990er Jahre einen rechtlichen Weg geebnet, der Fliehenden in derartigen Situationen von Massenfluchten in Folge kriegerischer Handlungen weder in einem rechtsfreien Raum belässt, noch in das individuelle Asylverfahren drängt (mit ungewissem Ausgang, der Pflicht zur Gemeinschaftsunterbringung, der Zuweisung nach dem Königssteiner Schlüssel etc.). Vielmehr sind mit der Richtlinie ein temporärer Schutzstatus und der Zugang zu Arbeit und Sozialleistungen verbunden (Art. 12 der Richtlinie). Die Fliehenden müssten nicht in eine der großen Sammelunterkünfte des Asylsystems, sondern könnten zu ihren Familien und Verwandten. Allein in Deutschland leben derzeit rund 135.000 Ukrainer*innen.

Daher fordern wir die Bundesregierung auf, ihren humanitären einwanderungs- und flüchtlingspolitischen Grundlinien im Koalitionsvertrag zu folgen und die EU-Kommission nach aufzufordern, den Rat um die Feststellung des Massenzustroms (mit qualifizierter Mehrheit) zu ersuchen. Dies würde auch ein Signal der Solidarität mit den Nachbarländern der Ukraine aussenden, sie mit den Flüchtlingsbewegungen nicht alleine zu lassen. Dabei wäre darauf zu achten, dass alle Menschen, die aus der Ukraine fliehen, von der Richtlinie erfasst würden. So halten sich in der Ukraine selbst einige Tausende Exilanten aus Russland, Belarus und anderen ehemaligen Sowjetrepubliken auf.

Die Aufnahme gemäß der Massezustroms-Richtlinie muss mit der Stärkung und nachhaltigen Finanzierung einer resilienten Aufnahmeinfrastruktur in den Städten und Kommunen einher gehen. Jetzt wäre die Chance die 297 Städte und Kommunen, die sich auf der Basis starker zivilgesellschaftlicher Akteure im Städtenetzwerk Städte „Sichere Häfen“ zusammengeschlossen haben, endlich darin zu unterstützen, ihre Aufnahmezusagen zu realisieren. Darüber hinaus muss die finanzielle Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Akteure und Einrichtungen, die sich im Laufe der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 gebildet haben, wieder aufgenommen werden, um passgenaue Lösungen vor Ort zu entwickeln. Die Einstellung von Förderprogrammen war kurzsichtig.

Kurzsichtig, wenig nachhaltig und irrational erweist sich ein weiteres Mal die europäische und deutsche Asylpolitik insgesamt, wie sie sich in Reaktion auf die Fluchtbewegungen 2015 herausgebildet hat, was unzählige Studien (u.a. vom Rat) in den letzten Jahren ebenfalls herausgearbeitet haben. Sabine Hess, Sprecherin der Sektion Flucht und Grenze hierzu: „Die Massenzustrom-Richtlinie wäre in Signal für eine erneute Solidarität auf EU-Ebene. Sie verschafft den EU-Mitgliedsstaaten Zeit, ihre in die absolute Sackgasse geratenen Verhandlungen um eine neues zeitgemäßes Flüchtlingsrecht auf der Höhe der globalen Herausforderungen endlich anzugehen.“

Die vollständige Pressemitteilung mit Anhängen als PDF

Ansprechpersonen für Presseanfragen:

Vassilis Tsianos, +49 176 24 41 51 31

 Für die Ukraine:

Marc Speer, +49 160 94 62 82 80

 Für Europäische Asylpolitik:

Sabine Hess, +49 163 45 58 561

Bernd Kasparek, +49 176 61 72 19 24

Für kommunale Fragen:

Sebastian Kurtenbach, +49 151 44 80 38 67