Initialbeitrag von Dr. Anne-Kathrin Will (Humboldt-Universität zu Berlin)
Einführung
Die Verwendung der Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ in amtlichen Statistiken und Berichten steht aktuell auf dem Prüfstand.[1] Die von der Bundesregierung eingesetzte Unabhängige Fachkommission Integrationsfähigkeit und die Konferenz der für Integration zuständigen Landesministerien empfehlen übereinstimmend, ‚Migrationshintergrund‘ nicht weiter zu verwenden. Aktuell ist aber offen, wie die statistische Kategorie neu bestimmt und benannt werden soll. Konsens besteht darin, dass Eingewanderte über das Merkmal „im Ausland geboren“ erfasst werden. Ob und wie Nachkommen von Eingewanderten weiterhin in Statistiken ausgewiesen werden, ist aber umstritten. Die Fachkommission Integrationsfähigkeit schlägt vor, nur Personen mit zwei eingewanderten Elternteilen zu berücksichtigen. Damit würde die amtliche und wissenschaftliche Statistikpraxis der Erfassung eines aufgrund sozialer Vererbung zugewiesenen Migrationsmerkmals fortgesetzt, ohne die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung von ‚Migrationshintergrund‘ in amtlichen Statistiken hinreichend berücksichtigt zu haben.
In diesem Beitrag werden nach einer kurzen Darstellung der aktuellen Diskussion ausgewählte Aspekte der Erfahrungen mit der Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ vorgestellt. Nach einer kurzen Reflexion über Sinn und Zweck der statistischen Erfassung und Repräsentation von Einwanderung wird dafür plädiert, die Kategorie ‚Eingewanderte‘ auf im Ausland geborene Personen zu beschränken. Zusätzlich wird sich dafür ausgesprochen, durch eine systematische Erfassung sozioökonomischer Herkunft und freiwilliger Selbstauskünfte zu erfahrenen Fremdzuschreibungen und Selbstbezeichnungen den Zusammenhang zwischen Herkünften und Diskriminierung statistisch sichtbar zu machen.
Abschied vom Migrationshintergrund
Seit Anfang 2021 sucht die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK) nach einer Alternative zur statistischen Kategorie Migrationshintergrund. Grundlage ist der Beschluss, den „Begriff ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ [zu] ersetzen“.[2] Die Zuständigen der IntMK vereinbarten 2022, den Begriff ‚Migrationshintergrund‘ vorerst nicht mehr zu verwenden. In Beschlüssen der Länder soll bis auf Weiteres der Begriff ‚Migrationsgeschichte‘ genutzt und der Diskussionsprozess fortgesetzt werden (in Kürze zu finden unter: https://www.integrationsministerkonferenz.de/Beschluesse.html).
Eine Umbenennung alleine ist jedoch keine Lösung. Ohne substanzielle inhaltliche Änderungen werden auch neue Begriffe negativ konnotiert sein. Die Unabhängige Fachkommission Integrationsfähigkeit[3] (im weiteren Fachkommission IF) hat ebenfalls die Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ zum Auslaufmodell erklärt und mehrheitlich empfohlen, sie mit ‚Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen‘ zu ersetzen (Fachkommission IF 2021, S. 222f.). Als ‚Eingewanderte‘ sollen alle Personen zählen, die nach 1950 aus dem Ausland zugezogen sind. Als ‚direkte Nachkommen‘ gelten nur noch Personen, wenn beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Damit wird die bislang durch das Statistische Bundesamt für den Mikrozensus verwendete Definition abgelehnt. Laut dieser Definition „[hat] eine Person […] einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“ (Statistisches Bundesamt, 2022, S. 5). Innerhalb der Fachkommission IF gab es drei Gegenvoten. Zwei beschäftigten sich lediglich mit der Bezeichnung der zukünftigen Kategorie.
Das dritte Gegenvotum plädierte dafür, die statistische Erfassung konsequent auf Personen zu beschränken, die selbst eingewandert sind. Nachkommen sollten nicht mehr berücksichtigt werden. So würde das Merkmal der Einwanderung nicht ‚vererbt‘ und die Zugehörigkeit der Nachkommen ohne relativierenden Migrationszusatz bedingungslos anerkannt (siehe John in Fachkommission IF 2021, S. 224f.). Mit diesem Vorschlag bilden ‚Eingewanderte‘ eine unmittelbar verständliche und eindeutige Kategorie, die ohne aufwendiges Nachfragen zur Familiengeschichte statistisch erhoben werden kann.
Im Folgenden soll kurz zurückgeblickt werden, wie sich die Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ etablieren konnte, um dann zu klären, inwiefern diese problematisch ist und welche Konsequenzen daraus gezogen werden sollten.
Zur Genese der Verwendung der Kategorie ‚Migrationshintergrund‘
Um die Jahrtausendwende wurden zwei Begriffe verwendet, um Personen mit Migrationsbezug zu erfassen. In den Bereichen Bildung und Gesundheit mit Bezug auf Kinder und Jugendliche wurde ‚Migrationshintergrund‘ verwendet. In Kommunalstatistiken, die auf den Melderegistern basierten, wurde von ‚Zuwanderungshintergrund‘ gesprochen. ‚Migrationshintergrund‘ setzte sich im öffentlichen Sprachgebrauch durch. Er wurde aber nicht in einer breiten Fachdiskussion konzeptioniert, sondern entstand im Kontext verschiedener Entwicklungen um die Jahrtausendwende, die die bis dahin übliche Unterscheidung in deutsche und ausländische Staatsangehörige unzureichend erscheinen ließen.
In den ausgehenden 1990er Jahren gab es Forderungen nach Integrationsmonitorings. Es sollte nicht mehr nur nach Staatsangehörigkeit (deutsch/nicht-deutsch) unterschieden werden. Zudem war die deutsche Staatsangehörigkeit keine Garantie mehr für Sesshaftigkeit oder akzentfreies Standarddeutsch, (übrigens beides Wunschvorstellungen, wenn an die Ausgrenzungserfahrungen der Evakuierten, Flüchtlinge und Vertriebenen zum Ende und nach dem Zweiten Weltkrieg gedacht wird). In den 1990er Jahren wanderten über 1,7 Millionen Spätaussiedler:innen aus der ehemaligen Sowjetunion ein. Auch aus Polen und Rumänien kamen in den frühen 1990er Jahren nach dem Fall des Eisernen Vorhangs noch Aussiedler:innen bis diese Einwanderung per Gesetz für beendet erklärt wurde (Worbs et al., 2013, S. 28). Zunehmend konnten auch die Arbeitsmigrant:innen und ihre Familien – die vor allem über bilaterale Abkommen in die Bundesrepublik eingewandert waren – die 16 Jahre ‚Voraufenthaltszeit‘ vorweisen, um eingebürgert werden zu können. Und sie ließen sich einbürgern. Diese Neuen Deutschen[4] sollten in Statistiken sichtbar sein.
Im Jahr 2000 war dann eine umfangreiche Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts mit erleichterten Einbürgerungsbestimmungen in Kraft getreten. Die „Voraufenthaltszeit“ für Einbürgerungen wurde von 16 auf 8 Jahre halbiert. Zugleich wurden Spätaussiedler:innen formal nicht mehr eingebürgert und deshalb in den Einbürgerungsstatistiken nicht mehr mitgezählt. Außerdem wurde der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt erleichtert: mit der sogenannten „Optionsregelung“ erhielten in Deutschland geborene Kinder von langjährig, rechtmäßig in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.
Es folgte das politische Selbstbekenntnis, ein Einwanderungsland zu sein. (vgl. Böhm, 2021). Für den Mikrozensus 2005 wurden dann erstmals Daten zur Geburt auf dem aktuellen bundesdeutschen Territorium unabhängig von der Staatsangehörigkeit und zu einer Einbürgerung der befragten Personen erhoben. Das Ziel dieser Erhebung bestand darin, „Einbürgerungen“ und die „zweite Migrantengeneration“ sichtbar zu machen (Deutscher Bundestag, 2004, S. 11, 13). Die Verwendung der Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ in der Datenveröffentlichung zum Mikrozensus trugen dazu bei, diesen Begriff zu etablieren.
Im Umfeld von Integrationsmonitorings und des Bildungsmonitorings diversifizierte sich die Datenlandschaft erheblich. Die Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ etablierte sich an der Schnittstelle dieser beiden Monitorings, denn für beide wurde als Datenquelle der Mikrozensus genutzt. Die erste Operationalisierung der Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ erfolgte für den Nationalen Bildungsbericht. Das Statistische Bundesamt übernahm diese Abgrenzung (Statistisches Bundesamt, 2009, S. 329) und präsentierte die Zahlen als „Neue Daten zur Migration“. In der Diskussion wurden die neuen Daten aber häufig weiterhin als Daten im Kontext der „Ausländerthematik“ rezipiert. Im Bildungsbericht 2006 hieß es „Nach dem Migrationskonzept […] [ist] der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung […] mehr als doppelt so hoch wie nach dem bisherigen Messverfahren mit Hilfe des Ausländerkonzepts“ (Konsortium Bildungsberichterstattung, 2006, S. 140). Das Münchener Amt für Statistik meinte: „Um die Ausländerthematik in ihrer Gesamtheit zu erfassen, müssen […] Daten über Kinder von Migranten, Eingebürgerten und Spätaussiedlern zur Verfügung stehen“ (Huss, 2006). Diese Formulierungen zeigen das Verhaftetsein in der dichotomen Festlegung auf In- und Ausländer:in und seine – wohlgemerkt von Fachleuten und nicht von statistischen Laien vorgenommene – Übertragung auf die Kategorie Migrationshintergrund. Mit diesem Kategorienfehler wurde die Diskussion nicht differenzierter, sondern die als „Ausländerthematik“ bezeichneten Probleme nominell verdoppelt.
Migrationshintergrund – eine artifizielle Kategorie
Seit 2005 gibt es nunmehr Zahlen zum ‚Migrationshintergrund‘ für die Gesamtbevölkerung in Deutschland. Dabei werden auch einzelne Teilgruppen unterschieden wie beispielsweise ‚Personen mit Migrationshintergrund mit eigener Migrationserfahrung‘ oder ‚Personen mit Migrationshintergrund ohne eigene Migrationserfahrung‘. ‚Personen ohne Migrationshintergrund‘ hingegen werden nicht weiter ausdifferenziert, obwohl es auch unter ihnen Eingewanderte gibt und Nachkommen Eingewanderter ‚ohne Migrationshintergrund‘.
Das ursprüngliche Motiv für die Einführung der Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ lässt sich nachträglich nicht mehr eindeutig rekonstruieren. Die erste Verwendung des Begriffs 1998 verweist ohne Definition auf „Familien mit Migrationshintergrund“, „Kinder mit Migrationshintegrund“ oder „Personal mit Migrationshintergrund“ (BMFSFJ, 1998). Eine begleitende Publikation trägt den Titel „Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“. Sie verbindet zwei Expertisen; eine zu „Kindern in Asylbewerberfamilien“ inklusive der „Berücksichtigung der Lage unbegleiteter minderjähriger Kinderflüchtlinge“ und eine zu „Kindern in Aussiedlerfamilien“. „Migrationshintergrund“ wird kein einziges Mal verwendet und steht nur im Gesamttitel der beiden Textteile (Dietz & Holzapfel, 1998). Damit ist schon ein grundlegendes Charakteristikum von ‚Migrationshintergrund‘ angelegt: er ist die Bezeichnung für ein Sammelsurium unterschiedlicher Erfahrungen. In den Expertisen ging es zunächst nur um eingewanderte Kinder und Jugendliche mit sehr unterschiedlichen formalen Partizipationsmöglichkeiten. Für „Asylbewerberfamilien“ sind diese prekär und exkludierend; für „Aussiedlerfamilien“ formal gleichberechtigt und mithilfe von Unterstützungsleistungen inkludierend. In der nationalen Auswertung von PISA 2000 – der internationalen Vergleichsstudie zum Schul- und Bildungserfolg – wurde der ‚Hintergrund‘ dann auch auf Nicht-Eingewanderte bezogen.
Für den Vergleich der Bundesländer wurden die Nachkommen von Eingewanderten in die Kategorie ‚mit Migrationshintergrund‘ gezählt (PISA-Konsortium et al., 2002, S. 94). International gab es eine solche zusammengefasste Kategorie aber noch nicht. Erst mit PISA 2003 wurde die Kategorie der „students with immigrant background“ (OECD, 2004) eingeführt, die ab 2015 auch „immigrant students“ heißen (OECD, 2016). Dabei müssen beide Elternteile eingewandert sein, um im internationalen Kontext der PISA Studien als „immigrant student“ gezählt zu werden. Im deutschen Kontext reicht dagegen bereits ein eingewandertes Elternteil. Die Fremdmachung von Schüler:innen, sobald ein Elternteil eingewandert ist, schien selbstverständlich und wurde bis zur Stellungnahme der Fachkommission IF nie thematisiert. Dabei war bekannt, dass ein eingewandertes Elternteil im Bildungsbereich kein signifikanter Nachteil ist (OECD, 2006, S. 14). Relevanter ist die soziale Herkunft, doch diese wird in Deutschland im Schulbereich i.d.R. nicht erhoben, da es sich um Informationen zu Dritten handelt (vgl. Kemper & Supik, 2018, S. 239).
Nachträglich lässt sich nicht mehr eindeutig zu sagen, ob die Grundlage für diese Entscheidung eher eine Reinheitsvorstellung ‚deutsch von deutschen Eltern‘ oder eine Fallzahlenproblematik war. Denn durch die Einbeziehung eines ‚einseitigen Migrationshintergrundes‘ verdoppelte sich die Zahl der Nachkommen Eingewanderter. Die Niederlande hatten Anfang der 2000er eine ähnliche Abgrenzung von ‚autochtoon‘ durch zwei niederländische Elternteile. Österreich hingegen bestimmt seit 2008 einen ‚Migrationshintergrund‘, in dem die Nachkommen eines in Österreich geborenen und eines eingewanderten Elternteils keinen ‚Migrationshintergrund‘ haben (Statistik Austria, 2022).
Damit fungiert ‚Migrationshintergrund‘ im Schulbereich als Proxy, da er für die in Deutschland als Deutsche geborenen Kinder über die Verkehrssprache ‚Nichtdeutsch‘ erhoben wird. Hinzu kommen „Geburt im Ausland“ und „ausländische Staatsangehörigkeit“, wobei diese drei Kriterien in der KMK-Definition nicht über „und“ verbunden sind, sondern mit „oder“ (vgl. KMK-Definition von ‚Migrationshintergrund‘). Somit werden drei sehr unterschiedliche Schüler:innengruppen unter ‚Migrationshintergrund‘ zusammengefasst (vgl. Diskussion in Kemper & Supik, 2018) und ein statistisches Artefakt geschaffen. Häufig wird dieser heterogenen Schüler:innenkategorie Deutschförderbedarf unterstellt, was strenggenommen ein Attributionsfehler ist, da sich dieser Bedarf nicht aus der Zugehörigkeit zur Kategorie ergibt und sinnvollerweise immer direkt erhoben werden sollte.
Die Mehrzahl der Minderjährigen (91,5 Prozent im Jahr 2021) ist nicht eingewandert (Statistisches Bundesamt, 2022, S. 68). An diesem Grundmuster ändert auch die Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine aktuell nichts, denn Mobilität zum Studium, zur Arbeit und zur Familiengründung findet vor allem im Erwachsenenalter statt. Gleichwohl zeigen gerade die Geflüchteten, dass der Fokus vor allem auf Neueingewanderten liegen muss, wenn es um Deutschförderung geht, nicht auf ‚Migrationshintergrund‘ in seiner Breite und Unspezifität. Die KMK-Definition ist weiterhin nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Wo sie umgesetzt wird, geschieht dies mit z.T. „erheblichen Abweichungen“ (Kemper & Supik, 2018, S. 234). So basiert die Schulstatistik des Bundes weiterhin auf Staatsangehörigkeit als dem kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen den Bundesländern (vgl. Fachserie 11 Reihe 1 des Statistischen Bundesamtes).
Die Folgen und Probleme der Anwendung der Kategorie ‚Migrationshintergrund‘
Es klang bereits an, dass die Kategorie Migrationshintergrund sehr weit und unspezifisch ist. Rund ein Drittel der so Klassifizierten ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, wird aber durch die Kategorie migrantisiert. Über die Hälfte von ihnen ist deutsch und wird durch die Kategorie verausländert. ‚Migrationshintergrund‘ verhindert oder erschwert zumindest das gleichzeitig Deutsch- und Migrant:insein. Warum das so ist, zeigt ein Blick auf die Restkategorie ‚ohne Migrationshintergrund‘. In einigen Kategoriensystemen wie PISA reicht die eigene und die Geburt eines Elternteils in Deutschland aus, um von der Zuschreibung eines ‚Migrationshintergrundes‘ verschont zu bleiben. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes bleiben dagegen nur diejenigen Personen von der Zuschreibung eines ‚Migrationshintergrundes‘ ausgenommen, die selbst und deren beide Elternteile als Deutsche geboren wurden. Damit entsteht ein bestimmtes Bild von den unmarkierten[5] Standarddeutschen (Mecheril & Teo, 1994, S. 9). Standarddeutsche sind seit mindestens zwei Generationen in Deutschland sesshaft und geburtsdeutsch, was für vor der Staatsangehörigkeitsreform 2000 Geborene identisch ist mit „abstammungsdeutsch“, denn die Optionsregelung gab es noch nicht.
Standarddeutsche werden durch die Abgrenzung von ‚Migrationshintergrund‘ hergestellt. Die Sesshaftigkeit ist dabei für große Teile der Standarddeutschen eine Fiktion. Diese wird dadurch erzeugt, dass vor 1950 eingewanderte Deutsche und Deutsche, die Kinder zweier Geburtsdeutscher sind, herausgerechnet werden. Der Rückbezug der Definition des Statistischen Bundesamtes auf ‚Deutsch durch Geburt‘ seit mindestens zwei Generationen ignoriert, dass
1) es die deutsche Staatsangehörigkeit erst seit 1913 gibt,
2) während des Nationalsozialismus Menschen aus- und sammeleingebürgert wurden (Stichwort: Deutsche Volksliste) und
3) seit dem Zweiten Weltkrieg ‚Deutschsein‘ auch auf dem Bekenntnis zum Deutschtum für deutsche Einwanderer:innen aus (süd-)osteuropäischen und asiatischen Gebieten beruht (vgl. Hansen, 2005).
Der ‚Migrationshintergrund‘ sagt deshalb mehr über das Selbstbild und die Vorstellung vom nationalen Kern der wirklich Zugehörigen, also über Menschen ‚ohne Migrationshintergrund‘ aus, als dass er geeignet ist Eingewanderte und ihre Nachkommen zu charakterisieren.
Die Fachkommission IF macht keinen Vorschlag wie Standarddeutsche bezeichnet werden sollen. Hier gab es vermutlich weniger Konsens als bei der Bezeichnung der Eingewanderten und ihrer direkten Nachkommen. Das Thema wurde im Bericht ausgelassen, kann von Statistiker:innen aber nicht umgangen werden, da die Standarddeutschen die implizite Bezugskategorie sind. Da Eingewanderte und ihre direkten Nachkommen als Abweichung von der Norm der Sesshaftigkeit verstanden werden, geht es um einen Vergleich mit Standarddeutschen. Deshalb ist auch von Interesse welche Bezeichnung das Statistische Bundesamt in bei der Umsetzung der Empfehlung der Fachkommission IF verwenden wird. ‚Einheimische‘ fällt vermutlich (und hoffentlich) als Bezeichnung aus der näheren Wahl, da sich damit dann erneut die Botschaft von ‚Nicht-Zugehörigkeit‘ an die zwangsläufig ‚Nicht-(wirklich)-Einheimischen‘ verbinden würde. ‚Nicht-Eingewanderte‘ wäre passend, wenn nicht die Abgrenzung 1950 gewählt wird. Wenn sie beibehalten wird, gibt es statistische Nicht-Eingewanderte, die doch eingewandert sind, aber vor 1950. Dies zeigt auch, wie schnell definitorische Entscheidungen darüber, wer in welche statistische Gruppe gerechnet wird, logische Absurditäten produziert oder präzise Bezeichnungsungetüme wie ‚Nicht-nach-1950-Eingewanderte‘. Deshalb sollte sich an konkreten und wenigen biografischen Eckdaten orientiert werden. Die Kategorie ‚Einwanderung‘ sollte nicht noch an Voraussetzungen geknüpft sein – selbst bei veränderten Staatsgrenzen und der Veränderung von Binnenmigration zu internationaler Migration oder umgekehrt bleibt Migration Migration.
Inhaltlich ist es nicht überzeugend, Eingewanderte mit ihren Nachkommen zusammenzufassen. Selbst Einwanderung ist ein grobes Kriterium. Eine Person, die als Kleinkind einwandert, wird diese biografische Erfahrung anders gewichten (und erinnern) als eine Person, die in einem anderen Staat das Bildungssystem durchlaufen und vielleicht auch schon erste Arbeitserfahrungen gesammelt hat. Aber das Zusammenfassen von Eingewanderten und Menschen mit zwei oder sogar nur einem eingewanderten bzw.nicht bereits als Deutsche:r geborenem Elternteil kann nicht gerechtfertigt werden, es sei denn durch eine Logik der Vererbung von Fremdheit.
Wo stehen wir gerade?
Die Fachkommission IF hat mehrheitlich empfohlen nur Nachkommen zu berücksichtigen sofern zwei Elternteile nach 1950 eingewandert sind. Der Vorschlag wurde bisher aber kaum rezipiert. Das Statistische Bundesamt plant eine zweite Veröffentlichung der Ergebnisse des Mikrozensus mit den von der Fachkommission IF vorgeschlagenen Kriterien (Statistisches Bundesamt, 2022, S. 5). Mehr Aufmerksamkeit wird voraussichtlich die Veröffentlichung der angekündigten Zahlen nach sich ziehen. Durch die definitorische Verengung halbiert sich in etwa der Umfang der sogenannten ‚zweiten Generation‘.
Im Kontext integrationspolitischer Diskussionen werden deshalb Befürchtungen geäußert, dass diese Anpassung negative Konsequenzen haben könnte. Weil die Relevanz eines öffentlichen Problems oft an der Betroffenenzahl bemessen wird, könnte eine kleinere Zielgruppe als Argument dienen, Fördermittel zu verringern. Allerdings könnten diese statistischen Reformen den Anlass bieten, den Einsatz von Fördermitteln gezielter vorzunehmen als bisher, da Migrationshintergrund eben nicht per se für Förderbedarfe steht.
Ein Problem entsteht durch die Verkleinerung der Zielgruppe auch bei der Repräsentanz von Eingewanderten und ihren direkten Nachkommen z.B. in Verwaltungen oder Parlamenten, wo Migrationshintergrund derzeit genutzt wird, um ‚Vielfalt‘ oder ‚Interkulturelle Öffnung‘ zu messen. Aber auch bei einer Rekrutierung weißer Menschen ‚mit Migrationshintergrund‘ oder Akademiker:innen aus einem EU-Staat für Verwaltungen wird die Unterrepräsentanz von Menschen ‚mit Migrationshintergrund‘ aus armen und nicht-akademisch gebildeten Familien nicht aufgehoben. Die Anwendung des Kriteriums ‚Migrationshintergrund‘ führt nicht unmittelbar dazu, dass mehr Schwarze oder People of Color-Perspektiven in Parlamenten oder Verwaltungen mitwirken. Das Kriterium ‚Migrationshintergrund‘ kaschiert die beiden Diskriminierungsdimensionen Rassifizierung und Klassismus.
Das bisherige Vorgehen stößt spätestens bei der sogenannten ‚dritten Generation‘[6] an Grenzen. Daten sind noch schwieriger zu erheben und die soziale Prägung durch die Großeltern wurde meines Wissens bis auf die Behauptung einer zweifelhaften ‚Re-Ethnisierung‘ der Enkel:innen nie nachgewiesen. Entsprechende Statistiken haben einen deutlichen Abstammungsfokus. Das ist mindestens diskussionswürdig und hoffentlich nicht mehrheitsfähig.
Zu befürchten steht auch, dass mit einem fortgesetzten ‚Abstammungsbezug‘ bei der Benennungs- und Repräsentationspraxis für das Merkmal Migration bzw. Einwanderung auch die allgemeine konzeptionelle Verwirrung anhalten wird, auf die Bezeichnungen wie Eingewanderte, Migrant:innen, Menschen aus Einwandererfamilien sowie Menschen mit wahlweise Migrationshintergrund, Migrationsgeschichte, Migrationsbiografie, Migrationsbezügen, Migrationshinweis, Zuwanderungshintergrund, Zuwanderungsgeschichte, Zuwanderungsbiografie, internationaler Biografie oder Geschichte, usw. hinweisen.
Wie sollte es weitergehen?
Die Kategorie ‚Migrationshintergrund‘ ist eine migrationstheoretisch unplausible Sammelkategorie für Eingewanderte und ihre Nachkommen und sollte aufgegeben werden. Anstelle dessen sollte in Bevölkerungsstatistiken nur erhoben werden, ob Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zuzugsjahr auf das heutige Bundesgebiet eingewandert sind. Die Nachkommen sollten nicht anhand der Einwanderung ihrer Eltern klassifiziert werden. Vielmehr sollten soziale Herkunft und Rassifizierungen als diskriminierungsrelevante Sachverhalte abgebildet werden.
In Zukunft sollte die Einwanderung der Eltern nicht mehr an die Nachkommen ‚vererbt‘ werden. Je postmigrantischer Deutschland wird, desto länger liegt die Einwanderung von Vorfahren vieler hier lebender Menschen zurück und desto umfangreicher und zurückgewandter müsste die Datenerfassung sein. Statistik mit Stammbaumforschung zu verbinden, führt zu Datenlücken, weil Menschen nicht immer Wissen zu all ihren Vorfahren haben. Außerdem bleiben Patchwork- und Regenbogenfamilienkontexte unberücksichtigt, was ein heteronormatives und biologistisches Familienbild (re-)produziert.
Zudem gibt es zweierlei Maß bei soziodemografischen Angaben: die sozioökonomische Herkunft – die bekanntermaßen für Teilhabechancen äußerst relevant ist – wird nicht in Repräsentativstatistiken (und auch sonst selten) erhoben. Für ostdeutsche Herkünfte fehlt eine brauchbare Abgrenzung, die Erhebung migrantischer Herkünfte benötigt hingegen keiner Rechtfertigung. Ethnisierungen und Rassifizierungen werden darüber hinaus implizit mit dem ‚Migrationshintergrund‘ und seinen nationalen, regionalen oder sprachlichen Ausdifferenzierungen vermeintlich objektiv abgebildet. Doch dafür ist ‚Migrationshintergrund‘ nicht geeignet. Die Einwanderung von Vorfahren ist für sich genommen nicht benachteiligend, sondern nur dann, wenn sie ethnisiert oder rassifiziert ist. Deshalb müssen Wege gefunden werden, Ethnisierungen und Rassifizierungen direkt zu erfassen. Eine Möglichkeit sind selbstwahrgenommene Fremdzuschreibungen, also Fragen danach, ob Menschen es oft erleben, als nicht-zugehörig wahrgenommen oder behandelt zu werden, was zum Beispiel in Fragen nach der ‚eigentlichen Herkunft‘ zum Ausdruck kommt.
Mit der Beschränkung auf Eingewanderte wäre die deutsche Statistik anschlussfähig an das internationale Statistikwesen, in dem das Merkmal „foreign born“ genutzt wird. Herkünfte und Identitäten sollten als freiwillige Selbstauskünfte erhoben werden und nicht – wie bisher üblich – fremdkategorisiert und abgeleitet von Elterneigenschaften, um die Diversität in ihrer Vielfalt abzubilden. Ein Vorteil dieses Vorgehens wäre die Vermeidung von ‚methodologischem Nationalismus‘, der mit einer Ableitung von Zugehörigkeiten aus (elterlichen) Geburtsstaaten und (ehemaligen, elterlichen sowie ehemalig elterlichen) Staatsangehörigkeiten zwangsläufig einhergeht. Über die freiwilligen Selbstauskünfte könnten auch Zugehörigkeiten jenseits von nationaler Zugehörigkeit artikuliert werden (z.B. von Menschen, die sich als Kurd:innen, Rom:nja, Sinti:zze oder Sorb:innen verstehen). Die Gleichsetzung von individueller Identität mit (ehemaligen/elterlichen) Geburtsstaaten und Staatsangehörigkeiten wird somit vermieden.
Für Fragen der intergenerationalen Integration sollten ohnehin Datensätze verwendet werden, die Daten zu Eingewanderten und ihren eigenen (und nicht irgendwelchen statistischen) Nachkommen enthalten. Zur Abschaffung von ‚Migrationshintergrund‘ müssten drei Landespartizipationsgesetze (in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen) geändert werden, in denen Migrationshintergrund definiert wurde, und die MighEV der Bundesagentur für Arbeit. Durch die fehlende Standardisierung von ‚Migrationshintergrund‘ hält sich hier der Änderungsbedarf in Grenzen. Es gäbe eine bessere Anschlussfähigkeit an andere Statistiken, in denen wie in Melderegistern eine Geburt im Ausland erhoben oder registriert werden.
In einer postmigrantischen, diversen deutschen Gesellschaft reproduzieren Statistiken, die eine Vererbung von Migration und Einwanderung an die Kinder festschreiben, Herkunftsmythen und stabilisieren eine Vorstellung von Standarddeutschen als weiß-europäisch, hochdeutsch sprechend mit Namen wie Müller, Meier oder Schulz. Die Abschaffung von ‚Migrationshintergrund‘ muss deshalb mit einer gründlichen Inventur und Diskussion von migrantologischen, rassifizierenden und ethnisierenden Mess- und Erhebungsverfahren, Verwaltungsabläufen, gesetzlichen Vorschriften und Wissensbeständen einhergehen auch und insbesondere im Feld der Integrations- und Gleichstellungspolitik. „But once migration is no longer at the border it becomes ‘race’” (Anderson, 2019, S. 8).
Aber Deutschland ist nicht nur postmigrantisch, sondern auch eine Migrationsgesellschaft, weil weiterhin in ein Einwanderungsland kontinuierlich Menschen einwandern und später ggf. auch wieder auswandern. Jährlich kommen neue Einwanderer:innen hinzu und sorgen dafür, dass weiterhin Deutschkurse nötig sind und Konzepte für den Umgang mit Schulpflichtigen, die ihre Vorbildung nicht im deutschen Bildungskontext erworben haben. Bei den Nachkommen Eingewanderter stellt sich hingegen die Frage, ob überhaupt von ‚Integration‘ gesprochen werden darf oder immer von Diskriminierung gesprochen werden muss. Nur Argumentationen mit ‚kulturellen Eigenheiten‘ (ein Ausdruck für kulturellen Rassismus) können ‚Integrationserwartungen‘ an diesen Bevölkerungsteil formulieren. Sie sind genauso in Deutschland geboren und aufgewachsen wie Standarddeutsche, haben nur als fremd markierte Vorfahren.
Wenn Integrationsmonitorings hingegen als Teilhabe- und Partizipationsmonitorings neu konzeptualisiert werden, sollten Benachteiligungsdimensionen möglichst vollständig und auch in ihren Überschneidungen intersektional erfasst und sichtbar gemacht werden. Hierzu gehören neben sozialer Herkunft für die es etablierte Instrumente gibt, auch Rassifizierungen und Ethnisierungen in Abgrenzung zur Kategorie ‚Migrationshintergrund. Letztere werden häufig von hegemonial Positionierten mit dem historischen Totschlagargument ‚schlechte Erfahrungen während des NS‘ abgelehnt. Aber sind diese schlechten Erfahrungen nicht eher eine Verpflichtung, Rassismus ernsthaft auch mit Daten zu bekämpfen und ihn nicht als historischen Ausrutscher aus dem persönlichen und gesellschaftlichen Verantwortungsbereich auszublenden? Die von Rassismus negativ betroffenen Communities haben Standards zur Datenerhebung vorgelegt (Ahyoud et al., 2018; Gyamerah & Wagner, 2018).Sie harren der Umsetzung und dafür müssen Ressourcen eingesetzt und vor allem den Communities zur Verfügung gestellt werden. Der Afrozensus 2020 ist ein vorbildliches und ermutigendes Beispiel (Aikins et al., 2021), das zum einen verstetigt und zum anderen Vorbild für weitere Erhebungen sein sollte.
Hier finden Sie den Beitrag als PDF – Letzte Aktualisierung: 07.06.2022
Fußnoten
[1] Ich danke der Redaktionsgruppe für die Auswahl des Debattenvorschlags sowie Norbert Cyrus und Ulrike Zöller für Ihre Unterstützung bei der Erarbeitung dieses Beitrags. Eine DFG-Förderung (Projektnummer 410871136) ermöglichte mir zum Thema zu forschen und mit Kolleg:innen im Austausch zu sein.
[2] Vgl. https://www.integrationsministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll_16_intmk_2020_bremen_1623323131.pdf, S. 27.
[3] Ich finde „Integrationsfähigkeit“ irreführend und kürze es deshalb mit „IF“ ab, um die Begrifflichkeit nicht (vollständig) zu reproduzieren. Die regierende Große Koalition der 19. Legislaturperiode wählte diesen Begriff, der die Diskussionen über „Ober- und Belastungsgrenzen“ nach dem Sommer der Migration 2015 widerspiegelt. Die Fachkommission selbst hat sich vom Begriff distanziert (2021, S. 13 f.).
[4] Vgl. Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher*innen (2022). „Neue Deutsche“ sind eine Selbstbezeichnung, die mir sehr gefällt – insbesondere in der Bedeutungsvielfalt des Glossars – und vor der ich großen Respekt habe. Ich hoffe als Standarddeutsche mit Migrationshintergrund, dass Deutschsein zukünftig nicht mehr als exklusive Clubmitgliedschaft verstanden wird, die einfach und alltäglich verweigert werden kann. Niemand von uns wählt seine Ahnen oder seinen Geburtsort selbst.
[5] Eviatar Zerubavel (2018) arbeitet die Funktion von Markierungen und Nicht-Markierungen heraus. Normen sind häufig nicht markiert, sie verstehen sich von selbst, Abweichungen hingegen werden markiert. In diesem Sinn ist die Kategorie ‚mit Migrationshintergrund‘ als Markierung einer Abweichung von der Normbevölkerung in Deutschland zu verstehen, was sich u.a. darin niederschlägt, dass der Zusatz ‚ohne Migrationshintergrund‘ nicht ähnlich häufig und systematisch verwendet wird wie der Zusatz ‚mit Migrationshintergrund‘. ‚Migrationshintergrund‘ ohne Präposition (ohne/kein/mit) bezeichnet eigentlich niemanden oder alle gleichermaßen, da alle einen oder keinen Migrationshintergrund in Deutschland haben. Markiert wird aber nur der Besitz und i.d.R. nicht das Fehlen eines Migrationshintergrundes (darauf macht die Kampagne „Migrationshintergrund für alle“ von DeutschPlus humorvoll aufmerksam, zu sehen in der Online-Version von (Will, 2020).
[6] Ich halte nicht viel von dem Generationenbegriff, da zu unterschiedliche Erfahrungen zusammengefasst werden. Ich selbst könnte mich mehrfach als ‚dritte Generation‘ verstehen (tu es aber nicht), z.B. als dritte Migrant:innengeneration, dritte Generation Ost, dritte Generation Ostpreußisch (vermutlich Kaschubisch – aber das war nie Thema in meiner Familie, soweit ich es rekonstruieren kann), dritte Generation in „meinem“ Dorf, dritte Generation Hochdeutschsprechend, dritte Generation mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren. Ich bin auch einseitig zweite und zweitseitig höhere Generation mit Wohneigentum und vermutlich viele weitere mehr oder weniger relevante Verortungen im genealogischen Netz meiner Herkünfte und Biografie.
Literatur
Ahyoud, N., Aikins, J. K., Bartsch, S., Bechert, N., Gyamerah, D., & Wagner, L. (2018). Wer nicht gezählt wird, zählt nicht: Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in der Einwanderungsgesellschaft – eine anwendungsorientierte Einführung (Citizens for Europe, Hrsg.). https://cloud.citizensforeurope.org/index.php/s/fNgD0cOAAJmM57W#pdfviewer
Aikins, M. A., Bremberger, T., Aikins, J. K., Gyamerah, D., & Yildirim-Caligman, D. (2021). Afrozensus 2020: Perspektiven, Anti-Schwarze Rassismuserfahrungen und Engagement Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland. http://www.afrozensus.de
Anderson, B. (2019). New directions in migration studies: Towards methodological de-nationalism. Comparative Migration Studies, 7(1), 36. https://doi.org/10.1186/s40878-019-0140-8
BMFSFJ. (1998). Zehnter Kinder- und Jugendbericht. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/Zehnter_Kinder-und_Jugendbericht.pdf
Böhm, O. (2021). Der Hintergrund des Migrationshintergrunds: Eine Analyse der Verwendungsstrategien des Migrationshintergrunds im politischen Feld und der alltäglichen Lebenswelt und ihre Auswirkungen auf die Konstruktion von Zugehörigkeit. Leibniz Universität.
Deutscher Bundestag (Hrsg.). (2004). Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005). BT-Drs. 15/2543. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/025/1502543.pdf
Dietz, B., & Holzapfel, R. (1998). Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund. Kinder in Aussiedlerfamilien und Asylbewerberfamilien—Alleinstehende Kinderflüchtlinge. DJI. https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/Vergriffene_Buecher_Open_Access/Dietz%20Holzapfel%20Kinder%20aus%20Famlien%20mit%20Migrationshintergrund.pdf
Fachkommission Integrationsfähigkeit. (2021). Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integration/integration/bericht-fk-integrationsfaehigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Gyamerah, D., & Wagner, L. (2018). gleich $\not=$ gleich: Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten & positive Maßnahmen für einen effektiven Diskriminierungsschutz (neue deutsche organisationen, Hrsg.). https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/Publikationen/RZ_NDO_Fact_ADGD_1_05.pdf
Hansen, G. (2005). Die Ethnisierung des deutschen Staatsbürgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU. Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte, 6(2004/2005), 502–523.
Huss, E. (2006). Vorbemerkung zu „Zur Problematik der Messung von ‚Migrationshintergrund‘“ (3. Quartalsbericht; Münchner Statistik, S. 1). Statistisches Amt der Landeshauptstadt München.
Kemper, T., & Supik, L. (2018). Klassifikation von Migration im Wandel. In S. Zloch, L. Müller, & S. Lässig (Hrsg.), Wissen in Bewegung (S. 213–252). De Gruyter. https://doi.org/10.1515/9783110538076-009
Konsortium Bildungsberichterstattung. (2006). Bildung in Deutschland. https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2006/pdf-bildungsbericht-2006/gesamtbericht.pdf
Mecheril, P., & Teo, T. (Hrsg.). (1994). Andere Deutsche: Zur Lebenssituation von Menschen multiethnischer und multikultureller Herkunft. Dietz.
Neue deutsche Medienmacher*innen. (2022). Neue Deutsche. Eintrag im NdM-Glossar. https://glossar.neuemedienmacher.de/glossar/neue-deutsche/
OECD. (2004). Learning for Tomorrow’s World. First Results from PISA 2003. OECD. https://www.oecd.org/education/school/programmeforinternationalstudentassessmentpisa/34002216.pdf
OECD. (2006). Where Immigrant Students Succeed. A Comparativ Review of Performance and Engagement in PISA 2003. OECD. https://www.oecd-ilibrary.org/docserver/9789264023611-en.pdf?expires=1653799039&id=id&accname=guest&checksum=132FC2C9A8B4207160A523B7685C8C2B
OECD. (2016). PISA 2015 Results: Excellence and Equity in Education (Volume I). (revised edition). OECD. https://www.oecd-ilibrary.org/docserver/9789264266490-en.pdf?expires=1653798466&id=id&accname=guest&checksum=82D829BEAAEAEE1B62B689CD763D1AE6
PISA-Konsortium, D., Baumert, J., Artelt, C., Klieme, E., Neubrand, M., Prenzel, M., Schiefele, U., Schneider, W., Tillmann, K.-J., & Weiß, M. (Hrsg.). (2002). PISA 2000—Die Länder der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-663-
Renard, L. (2019). Socio-histoire de l’observation statistique de l’altérité: Principes de classification coloniale, nationale et migratoire en France et en Allemagne (1880-2010) [Unveröffentlichte Dissertationsschrift]. University of Potsdam & University Grenoble Alpes.
Statistik Austria. (2022). Bevölkerung mit Migrationshintergrund seit 2008. Statistik Austria. https://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=069443
Statistisches Bundesamt. (2009). Bevölkerung mit Migrationshintergrund—Ergebnisse des Mikrozensus 2005. https://web.archive.org/web/20121117024907/https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund2010220057004.pdf?__blob=publicationFile
Statistisches Bundesamt. (2022). Bevölkerung mit Migrationshintergrund—Ergebnisse des Mikrozensus 2021 (Erstergebnisse) (Fachserie 1 Reihe 2.2). https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publikationen/Downloads-Migration/migrationshintergrund-2010220217004.pdf?__blob=publicationFile
Will, A.-K. (2020). Migrationshintergrund—Wieso, woher, wohin? BPB. https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/laenderprofile/304523/migrationshintergrund
Worbs, S., Bund, E., Kohls, M., & Babka von Gostomski, C. (2013). (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Eine Analyse aktueller Daten und Forschungsergebnisse (Nr. 20). BAMF. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb20-spaetaussiedler.pdf;jsessionid=4E4E6FF687799F97A94C072E404F793D.intranet262?__blob=publicationFile&v=14
Zerubavel, E. (2018). Taken for Granted: The Remarkable Power of the Unremarkable. Princeton University Press.