Kommentar von Prof. Dr. Ludger Pries, Ruhr-Universität Bochum
– Einreichung am 07. Juli 2022
Mit dem Initialbeitrag „Anstelle des Migrationshintergrundes: Eingewanderte erfassen“ hat Anne-Kathrin Will einen interessanten Beitrag zur Debatte um amtliche Kategorien der Messung von Migration geliefert. Der Titel ist Programm, es wird dafür plädiert, in der amtlichen Statistik nicht mehr die Migrationsgeschichte, sondern nur noch zu erheben „ob Menschen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zuzugsjahr auf das heutige Bundesgebiet eingewandert sind“. Im Folgenden wird dafür plädiert, den „Migrationshintergrund“ durch einen weiter gefassten Begriff der „Migrationsgeschichte“ zu ersetzen, um die Vielfalt und Dynamik einer Migrationsgesellschaft abzubilden. In jedem Fall sollten Debatten um Zugehörigkeiten und entsprechende Fremd- wie Selbstzuschreibungen breiter als Selbstverständigungsdiskurse und Integrationsmechanismen geführt werden.
Seit seiner Einführung 2005 hat der Begriff „Menschen mit Migrationshinter-grund“ ambivalente Wirkungen entfaltet. Einerseits wurde die gesellschaftliche Wahrnehmung von Deutschland als Einwanderungsland erheblich gestärkt, andererseits wurde der Begriff häufig im Sinne einer Defizitkategorie negativ konnotiert. Wie solche Kategorien amtlicher Messungen von selbst- und/oder fremdzugeschriebenen Zugehörigkeiten konnotiert werden, hängt weniger vom Begriff selbst als seinem Gebrauch im wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs ab. Den Begriff ganz aufzugeben, verdunkelt eher gesellschaftliche Verhältnisse, als dass es diese erhellt. Wir brauchen eine Diskurskultur zu Migration und Integration sowie zu den für angemessen gehaltenen Selbst- und Fremdzuschreibungen – hier können wir von klassischen Einwanderungsländern lernen.
Selbst- und fremdzugeschriebene Zugehörigkeiten variieren nach den mobilisierten bzw. präferierten Dimensionen sowie in Raum (z.B. nach Nationalgesellschaften) und Zeit (z.B. nach Generationen von Einwanderung). Zugehörigkeitszuschreibungen dienen der Selbst- und Fremdverortung in der Welt. Sie werden weder (etwa durch Globalisierung oder Kosmopolitisierung) verschwinden noch homogenisiert. Sie müssen im gesellschaftlichen Zusammenleben beständig neu ausgehandelt werden. Anne-Kathrin Will schlägt vor, nur noch „freiwillige(r) Selbstauskünfte zu erfahrenen Fremdzuschreibungen […] statistisch sichtbar zu machen“. Dadurch würde m.E. das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Solche erfahrenen Fremdzuschreibungen systematischer zu erheben, ist wertvoll. Das reicht aber nicht aus, um mögliche systematische Benachteiligungen oder Förderbedarfe zu identifizieren. Dafür sind amtliche Erfassungen – z.B. im Mikrozensus – von Migrationsereignissen im intergenerationellen Verlauf unverzichtbar.
Generell gibt es hinsichtlich der Kategorien, nach denen Einwohner im Allgemeinen und Migrierende im Besonderen amtlich gruppiert und unterschieden werden, in Gesellschaften und Staaten unterschiedliche Traditionen, sowohl hinsichtlich der rechtlichen Normensetzung als auch der als selbstverständlich geteilten Wahrnehmungen. Die Volkszählung im Vereinigten Königreich fragt sechs Kategorien ab: Geburtsland, Jahr der Einreise in das Vereinigte Königreich, ethnische Zugehörigkeit, Religion, nationale Identität, Staatsbürgerschaft und Muttersprache. Dadurch sollen die Vielfalt der Bevölkerung dokumentiert sowie das Ausmaß struktureller Diskriminierung und der Bedarf an besonderer Unterstützung abgeschätzt werden. Die stetige Ausdifferenzierung und Erweiterung dieser Kategorien erfolgte wesentlich auf Wunsch von Einwanderungsgruppen, die sich „Anerkennung durch Wahrnehmen“ erhofften. Am anderen Extrem sind in Frankreich entsprechend einer republikanischen Tradition der Laïzité Fragen nach Religion und ethnischer Zugehörigkeit aus amtlichen Erhebungen verbannt. Allerdings wird das Nichterheben von Religionszugehörigkeit oder Migrationsgeschichte kritisch diskutiert, weil z.B. systematische Benachteiligungen, die sich aus entsprechenden Zugehörigkeiten ergeben können, nur schwer analysiert werden können. Die Politik der „Anerkennung durch Nicht-Wahrnehmen“ von Unterscheidungen (etwa hinsichtlich christlichen oder muslimischen Glaubens) hat kaum zur Reduzierung ausgrenzender Differenzierungen, sondern eher zu deren impliziter Bearbeitung im gesellschaftlichen Alltag geführt.
Der britische liberale Multikulturalismus und das republikanische Modell Frankreichs führen zu entgegengesetzten Konsequenzen im Hinblick auf amtliche Zählungen (Pries 2013b). Beide haben weder Diskriminierungen noch Rassismus verhindert. Das gilt auch für Deutschland mit seinem Mittelweg im Hinblick auf die Behandlung von Migrationsaspekten in amtlichen statistischen Erhebungen. Die 2005 eingeführte Kategorie “Person mit Migrationshintergrund” wird von einem Teil der hierdurch Bezeichneten als ausgrenzend wahrgenommen. Sie hat aber auch geholfen, den bleiernen Nebel des Mantra „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ zu lichten: Plötzlich gab es nicht mehr nur ein Zehntel „Ausländer“, sondern ein Fünftel „Menschen mit Migrationshintergrund“. Die sozialstatistischen Messungen halfen dabei, dass breitere Teile der in Deutschland Lebenden dieses Land tatsächlich als Einwanderungsland (mit inzwischen einem Viertel aller Menschen mit Migrationsgeschichte) wahrzunehmen begannen. Gleichzeitig wurde der Nachweis systematischer Benachteiligungen, aber auch erheblicher Teilhabeerfolge (etwa im Bildungssystem) erleichtert. So konnte gezeigt werden, dass Bildungserfolge durch die Kategorie „Migrationshintergrund“ genauer erfasst werden als durch die Kategorie Staatsangehörigkeit (Gresch/Kristen 2011).
Seit dem Zweiten Weltkrieg und insbesondere seit den 1990er Jahren gewährt Deutschland denjenigen Einwanderern (wie den Spätaussiedlern) besondere Rechte, die Vorfahren mit deutscher Staatsangehörigkeit nachweisen können – auch wenn diese Deutschland bereits vor vielen Generationen verlassen hatten. Eine solche Sonderbehandlung nach dem ius-sanguinis-Prinzip wird grundsätzlich von allen Staaten praktiziert, insofern die Staatsangehörigkeit auch unabhängig vom konkreten Geburtsort über mehrere Generationen vererbt werden kann. Dieses Prinzip gilt also nicht nur für so genannte Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR, sondern auch für argentinische Staatsangehörige, die von italienischen Einwanderern abstammen, für mexikanische Staatsangehörige, die von spanischen Einwanderern abstammen oder für brasilianische Staatsangehörige, die von portugiesischen Einwanderern abstammen. Das Betonen bestimmter sozio-natio-ethnischer Zugehörigkeiten kann also als diskriminierende Fremdzuschreibung und als Forderungen unterstützende Selbstzuschreibung wirksam werden.
Alle Kolonialmächte boten und bieten den sozialen Gruppen in den (ehemaligen) Kolonien, die auf der kolonialen Seite in entsprechenden Militäraktionen gekämpft haben (wie den algerischen Harkis in Frankreich oder den nepalesischen Gurkha-Soldaten in Großbritannien), besondere Migrations- und Staatsangehörigkeitsrechte. Der Fall des Vereinigten Königreichs ist interessant, weil die Schaffung des Commonwealth als moderne Form der imperialen britischen Herrschaft über formell unabhängige Nationalstaaten die Einführung der Kategorie des “Commonwealth-Bürgers” mit besonderen Mobilitätsrechten beinhaltete. Angesichts dieser kolonialen Geschichte sind Kategorien wie ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und regionale Herkunft hier im Spannungsfeld zwischen Diskriminierung und claims making zu verorten. Die Kategorien der nationalen Identität und des Sprachgebrauchs wurden auch schon durch schottische und walisische Selbstbeschreibungen ausdifferenziert. Im Vereinigten Königreich spielt der Staat im Hinblick auf die Kategorienentwicklung der amtlichen Statistik die Rolle eines “Moderators” unterschiedlicher und teilweise auch widersprüchlicher Ansprüche, indem er Interessengruppen und Datennutzer in den Prozess der Entwicklung dieser Kategorien einbindet (Pries 2013b).
Das Beispiel des Vereinigten Königreichs ist insofern interessant, als es die Tendenzen der Bildung neuer Kategorien und der Differenzierung bereits bestehender in öffentlichen Volkszählungen zeigt. Hollinger (2005) erörterte solche Tendenzen in den USA, wo die traditionelle Unterscheidung nach „race“ und die entsprechenden rassis(tis)chen Kategorien black, white, red, yellow, brown das “ethnisch-rassische Fünfeck” definierten. Er identifiziert zwei historisch widersprüchliche Triebkräfte für die Entwicklung und Ausdifferenzierung dieses “ethnisch-rassischen Fünfecks”: “den Impuls, historisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen vor den Auswirkungen vergangener und anhaltender Diskriminierung zu schützen, und den Impuls, die Vielfalt der Kulturen zu bekräftigen, die heute in den Vereinigten Staaten und sogar innerhalb der einzelnen Amerikaner gedeihen” (ebd.: 49; vgl. auch Pries 2013a). Sein Vorschlag lautet, alle auf Zugehörigkeiten bezogenen Fragen in der amtlichen Statistik auf zwei Bereiche zu reduzieren: einerseits den der Selbstzuschreibungen, die bestimmte sozialkulturelle Gruppen für sich reklamieren, und andererseits den der Fremdzuschreibungen, die potentielle systematische Diskriminierung messen sollen (ebd.: 236). Darüber hinaus sollte sich ein “post-ethnisches Amerika” vor allem durch politische Normen und die gemeinsamen Werte einer demokratischen Öffentlichkeit definieren (ebd.: 242).
Deutschland war immer ein Land erheblicher Ein- und Auswanderungen, hat aber kontrafaktisch erst sehr spät begonnen, sich als Einwanderungsland wahrzunehmen. Deshalb können wir viel von Analysen der gesellschaftlichen Diskurse zu (amtlichen) Zählungen und Zuschreibungen wie der von David Hollinger lernen. Die skizzierten Ambivalenzen von amtlichen Zugehörigkeitsmessungen werden durch die Abschaffung einer migrationsbezo-genen Kategorie in der amtlichen Statistik ebenso wenig aufgelöst wie unsere Gesellschaft durch die Einführung des Adjektivs „postmigrantisch“ aufhört, eine Einwanderungs- oder Migrationsgesellschaft zu sein. In Befragungen wie dem Mikrozensus sollten Daten zur Migrationsgeschichte der Elterngeneration weiterhin erhoben werden, um intergenera-tionelle Ungleichheitsdynamiken und strukturelle Diskriminierung analysieren zu können. Es wäre sogar zu überlegen, ob der Aspekt Migrationsgeschichte nicht in Zeiten komplexer transnationaler Mobilitätsdynamiken auch auf Menschen deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ausgedehnt werden sollte, die z.B. für mehr als zehn Jahre im Ausland gelebt haben (dann hätte ich endlich auch eine Migrationsgeschichte :).
Literatur
Gresch, Cornelia, und Cornelia Kristen. 2011. Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund? Ein Vergleich unterschiedlicher Operationalisierungsweisen am Beispiel der Bildungsbeteili-gung. Zeitschrift für Soziologie 40 (3): 208–227.
Hollinger, David (2005) Postethnic America. Beyond Multiculutralism (revised and updated tenth anniversary edition). New York: Basic Perseus Books.
Pries, Ludger, 2013a: Ambiguities of global and transnational collective identities. In: global networks, Vol. 13, No. 1, pp. 22-40.
Pries, Ludger (ed.), 2013b: Shifting boundaries of belonging. New migration dynamics in Europe and China. Houndmills: Palgrave.