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Ergänzung, Spezifikation oder Ersatz des ‚Migrationshintergrundes‘ und damit verbundene Folgen

Kommentar von Dr. Thomas Kemper, Universität Osnabrück

– Einreichung am 09. August 2022

 

Einleitung[1]

Der Initialbeitrag von Anne-Kathrin Will liefert wichtige Impulse und stößt eine grundsätzliche Debatte hinsichtlich der Messung von Migration an.  Sie schlägt vor, nicht mehr den ‚Migrationshintergrund‘, sondern ausschließlich ‚Eingewanderte‘ zu erfassen, insbesondere jedoch soll der ‚Migrationshintergrund‘ durch die Erhebung von subjektiver Selbstwahrnehmung und selbstwahrgenommener Fremdzuschreibung ersetzt werden. Die Auswirkungen der gemachten Vorschläge sind neben dem dort im Fokus stehenden Mikrozensus auch auf weitere Studien (z.B. PISA, NEPS) und auf Statistiken wie die Schulstatistik oder die Kinder- und Jugendhilfestatistik mitzudenken.

Nachfolgend wird zunächst die zentrale Frage diskutiert, ob die Messung des ‚Migrationshintergrundes‘ obsolet wird und welche Konsequenzen mit dessen Nicht-Erhebung verbunden wären. In diesem Zusammenhang wird knapp auf die Funktion des Konstrukts ‚Migrationshintergrund‘ eingegangen und es werden Vorschläge hinsichtlich der Operationalisierung und zu möglichen Alternativbegriffen gemacht.[2]

 

Können freiwillige und subjektive Selbstauskünfte die Messung von Migration bzw. des ‚Migrationshintergrundes‘ ersetzen?

In Anne-Kathrin Wills Initialbeitrag wird die Erhebung „freiwilliger Selbstauskünfte zu erfahrenen Fremdzuschreibungen und Selbstbezeichnungen“ (Will 2022: 2) vorgeschlagen. Entsprechende Erhebungen wurden in Deutschland bisher erst ansatzweise durchgeführt (z.B. DeZIM 2022). Die konkrete Umsetzung wird z.T. kritisiert, konzeptuelle Weiterentwicklungen werden aktuell bzw. in den nächsten Jahren erarbeitet (z.B. im DFG-Netzwerk Antidiskriminierungsdaten). Dies spricht gegen eine sofortige Implementation in allen Statistiken und Studien, insbesondere sollten bisher erhobene Migrationsinformationen ersetzt und nicht ergänzt werden.[3]

Fragen nach subjektiver Selbstwahrnehmung und selbstwahrgenommener Fremdzuschreibung sind u.a. aus ethischen Erwägungen ausschließlich freiwillig zu beantworten. Aus dem damit verbundenen Recht, auf diese Fragen nicht zu antworten, resultiert eine Konfliktlinie zum grundlegenden Ziel zumindest von amtlichen Statistiken wie der Schulstatistik, Informationen zu allen Personen – bzw. der Grundgesamtheit – zu erheben. Wenn sich hinsichtlich zentraler Informationen (bedeutsame) Datenlücken ergeben, könnte dies problematisch werden bzw. die Idee der Statistik ins Absurde führen – hieran ändert auch der mögliche Einwand nichts, dass es bereits freiwillig zu beantwortende Fragen im Mikrozensus gibt.

Methodische Schwierigkeiten sind weiter hinsichtlich des Vergleichs von Ergebnissen zwischen verschiedenen Erhebungen zu erwarten, wenn diese unterschiedliche Antwortkategorien für die subjektiven Selbstauskünfte beinhalten. Die Frage, ob und welche Kategorien vorgegeben werden sollen, kann erhebungsspezifisch unterschiedlich beantwortet werden. Sollten keine Kategorien vorgegeben werden, dürfte dies für umfangreiche Erhebungen zu einem erheblichen bzw. kaum realisierbaren Aufwand führen. Subjektive Angaben sind fluider, durch kategoriale Veränderungen werden voraussichtlich u.a. Ergebnisvergleiche im Zeitverlauf erschwert. Sollten hingegen Antwortvorgaben längerfristig konstant gehalten werden, dürfte dies zu erheblicher Kritik führen: Per se, da sich Selbstwahrnehmung sowie Fremdzuschreibungen verändern können, neue Wahrnehmungen oder Zuschreibungen hinzukommen bzw. relevant werden, die ggf. nicht hinreichend abgebildet werden können, was potentiell auch nur temporär bzw. diskursiv bedingt der Fall sein kann.[4]

Über eine ausschließliche Erhebung von Selbstwahrnehmungen und Fremdzuschreibungen dürfte die Erfassung verschiedener Dimensionen unsicher(er) werden. Dies betrifft eine Abbildung von migrationsbezogenen quantitativen Entwicklungen, für die kaum nachzuvollziehen sein dürfte, ob diese aus Zu- und Abwanderungsprozessen, aus wahrnehmungsbedingten Veränderungen oder sogar aus strategischem Antwortinteresse von Communities resultieren, das zu einem bewussten (Un)Sichtbarmachen in Statistiken führen kann (vgl. z.B. Supik 2014, Kapitel 7).[5]

Auch strukturelle Benachteiligungen oder (indirekte) institutionelle Diskriminierung (z.B. Gomolla/Radtke 2002) könnten nicht hinreichend durch subjektive Selbstauskünfte erfasst werden. Dies  insbesondere, wenn Benachteiligungen durch Befragte unerkannt bleiben und nicht anhand von Fremdzuschreibungen erfolgen. Exemplarisch genannt seien Kenntnisse des Schulsystems sowie Annahmen von Lehrer:innen über die häuslichen Lernbedingungen, beides kann jeweils bei Übergangsentscheidungen relevant werden. Nachteilhaft auslegen können Lehrer:innen auch einen selteneren oder kürzeren Besuch vorschulischer Einrichtungen (vgl. ebd.). Zudem ist der eigene oder familiäre Rechtstatus zu nennen (vgl. z.B. Söhn 2011). Ist dieser prekär, dann kann dies u.a. zu einer geringeren Bildungsmotivation führen. Auch eine Nicht-Anerkennung von elterlichen Bildungsabschlüssen oder von beruflichen Qualifikationen (vgl. ebd.) kann sich unabhängig von Fremdzuschreibungen nachteilhaft auswirken.

Weiter kann eine monolinguale und -kulturalistische Ausrichtung von Schule benachteiligend auf den Bildungserfolg wirken (z.B. Gogolin 1994, auch Gomolla/Radtke 2002). In dem Fall werden institutionell Deutschkenntnisse als Benachteiligungskriterium herangezogen. Weitestgehend unabhängig von Fremdzuschreibungen erfolgen institutionell auch Zuweisungen von sogenannten ‚Seiteneinsteiger:innen‘ auf separierte Klassen (z.B. ‚Willkommens- oder Vorbereitungsklassen‘) oder auf Regelklassen. Denkbar wären auch räumliche Disparitäten von Fremdzuschreibungen und deren Intensität – und dies sogar bei struktureller Benachteiligung gleichen Umfangs.

All diese Aspekte – z.B. strukturelle Benachteiligungen oder (indirekte) institutionelle Diskriminierung – werden durch die Erhebung der subjektiven Selbst- und Fremdwahrnehmung nicht ausreichend erfasst.

Darüber hinaus erscheint für Teile der Befragten unklar, ob und in welchem Umfang es zu Überforderungen durch die Abfrage subjektiver Selbstauskünfte kommt – etwa für sehr junge, ggf. auch relativ alte Menschen oder für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Konkret wäre zu prüfen, ab welchem Alter subjektive Selbstauskünfte im (vor)schulischen Bereich überhaupt abgefragt werden können – zu denken sei etwa an Befragungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen, von Schüler:innen verschiedener Schul-, Klassen- und Altersstufen. Die valide Beantwortung entsprechender Fragen wäre z.B. für die Kinder- und Jugendhilfestatistik oder Schulstatistik zentral.[6]

Zwar kann die Frage nach ‚selbstwahrgenommener Fremdzuschreibung‘ (Will 2022: 9) als Indikator für tatsächliche Fremdzuschreibung angesehen werden, die diskriminierungsrelevant ist. Weitgehend ungeklärt ist aber, inwiefern es zu einem Bias hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage(n) etwa in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status kommt. Hier könnten bekannte Zusammenhänge relevant werden, etwa dass am stärksten benachteiligte Personen Diskriminierung am geringsten wahrnehmen; oder dass je höher der Bildungsgrad ist, desto häufiger Diskriminierung und Rassismus erkannt werden (vgl. El-Mafaalani 2018, DeZIM 2022). Selbst wenn Schüler:innen befragt werden könnten, wäre auch im schulischen Kontext ein Bias zu vermuten – etwa hinsichtlich von Fremdklassifikationen von Förderschüler:innen im Vergleich zu Gymnasiast:innen.

Möglich wäre auch, dass sich Auskünfte zur Selbst- und Fremdwahrnehmung im Generationenverlauf verändern. Auf die hiermit tangierte Frage der (ergänzenden) Erhebung des Generationenstatus und ‚Migrationshintergrundes‘ wird im Folgenden noch eingegangen.

 

Zur Operationalisierung des ‚Migrationshintergrundes‘ und zum Begriff ‚Eingewanderte‘

„[…] So ein sperriger Begriff wie Menschen mit Migrationshintergrund/, Also wenn ich gewusst hätte welche Bedeutung der Begriff kriegt, hätte ich nen besseren (gefunden?)“ (Ursula Boos-Nünning 2013: 0:49 – 0:56). Das Zitat ist ein weiterer Hinweis auf Ursula Boos-Nünning als Begründerin des Begriffs sowie insbesondere darauf, dass seit Einführung des ‚Migrationshintergrundes‘ nach einem bestmöglich zum Konstrukt passenden Begriff gesucht wird.[7] Die aktuelle Debatte sowie die nachfolgenden Ausführungen waren und sind Teil des weiter anhaltenden Suchprozesses.

Hinsichtlich der Messung von Migration schlägt Anne-Kathrin Will (2022) vor, nur selbst im Ausland Geborene bzw. die 1. Generation zu erheben und verwendet für die nach diesem Verständnis gemessenen Personen den (Alternativ‑)Begriff „Eingewanderte“. Weiter gefasst ist der Vorschlag der Fachkommission (FKI 2020), zusätzlich auch die 2. Generation (beide Elternteile sind im Ausland geboren) zu berücksichtigen, was begrifflich als „Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen“ (ebd.: 218) gefasst wird.

In beiden Fällen erscheint der Begriff ‚Eingewanderte‘ nicht unkritisch zu sein, denn er kann einen Euphemismus darstellen und die Migrationsrealität der 1. Generation nur unzutreffend wiedergeben (vgl. auch Thym in FKI 2020). Zu denken sei etwa an Phänomene wie Pendelmigration, transnationale oder temporäre Migration und damit verbundene Weiter-, Aus- oder Rückwanderungen. So könnte es (beinahe) zynisch sein, z.B. Personen, die ausreisepflichtig oder geduldet sind, als ‚Eingewanderte‘ zu bezeichnen. Dieser Einwand trifft ebenfalls auf den Begriff ‚Zuwanderung/Zugewanderte‘ zu. Hingegen ist der Migrationsbegriff (wie in ‚Migrationshintergrund‘) neutraler und weiter gefasst und wird „dadurch einem breiteren Spektrum an Wanderungsphänomenen gerecht“ (Broden & Mecheril 2007: 7).

Zur Annäherung an einen möglichst passenden Begriff soll zunächst die von mir favorisierte Operationalisierung dargestellt werden, die sich an PISA International und an FKI (2020) anlehnt: Einen ‚Migrationshintergrund‘[8] haben Personen mit zwei im Ausland geborenen Elternteilen.

Somit wird eine eindeutige Definition bzw. Operationalisierung vorgeschlagen, die sowohl die 1. als auch die 2. Generation berücksichtigt. Zur 1. Generation zählt eine Person, wenn sie selbst sowie beide Elternteile nicht in Deutschland geboren wurden. Eine Person gehört der 2. Generation an, wenn sie selbst in Deutschland und ihre beiden Elternteile im Ausland geboren wurden. Unberücksichtigt bleiben hingegen die Geburtsländer der Großeltern bzw. die 3. Generation – ebenso wie Personen, mit genau einem im Ausland geborenen Elternteil.

Die Anknüpfung an die Operationalisierung von PISA-International verweist bereits auf eine (bessere) Vergleichbarkeit von Ergebnissen. Diese kann weiter erhöht werden, je mehr Erhebungen dieselbe Operationalisierung verwenden.

Eine Ausdifferenzierung von Ergebnissen nach 1. und 2. Generation sowie nach Personen ohne ‚Migrationshintergrund‘ (Personen mit mindestens einem in Deutschland geborenen Elternteil)[9] ermöglicht auch eine Trichotomisierung anstelle einer – z.T. stark kritisierten – Dichotomisierung.

 

Zur Funktion des ‚Migrationshintergrundes‘, der Relevanz der 2. Generation und zu Folgen ihrer Nichtberücksichtigung

Der ‚Migrationshintergrund‘ ist ein Indikator für Migration, sowie von Disparitäten und Ungleichheiten im Migrationskontext. Indikatoren zeigen etwas an bzw. stehen für etwas, sie werden nicht als kausal erklärend verstanden. Somit dient die Information, wonach eine Person einen ‚Migrationshintergrund‘ z.B. aufgrund von zwei im Ausland geborenen Elternteilen hat, nicht dazu, „Eingewanderte und ihre Nachkommen zu charakterisieren“ (Will 2022, S. 7).

Die Erhebung der 1. Generation scheint aktuell nicht umstritten zu sein. Vorgeschlagen wird, auch die 2. Generation (weiter) mit zu messen, weswegen auf diese näher eingegangen wird.

Wie bereits im Zusammenhang mit institutionellen Bedingungen / Diskriminierung angedeutet, kann die elterliche Migration eine potentielle Relevanz im Bildungskontext haben – wenn sich z.B. ein Informationsmangel über das Bildungssystem auf die Schulformwahl auswirkt oder es aufgrund aufenthaltsrechtlicher Verunsicherungen zu einer geringeren Lernmotivation und -fähigkeit der Kinder kommt.

Die 2. Generation indiziert auch mögliche über den gemessenen sozioökonomischen Status hinausgehende Kapitalienentwertungen, etwa bzgl. des sozialen Kapitals. Zentral sind somit Generationskonzepte mit Fokus auf die familiär-soziale Formation im Kontext von Erziehung und Sozialisation (vgl. Zloch 2022: 2). Empirisch zeigten sich etwa hinsichtlich naturwissenschaftlicher Schulleistungen bei PISA 2015 signifikante Unterschiede der 2. Generation im Vergleich zu Schüler:innen ohne ‚Migrationshintergrund‘ – kontrolliert wurde u.a. der sozioökonomische Status (vgl. Rauch et al. 2016).

Im Rahmen des ‚Migrationshintergrundes‘ die 2. Generation mitzuerheben und diesen anschließend nach Generationenstatus ausdifferenzieren zu können dient auch der Prüfung, ob sich z.B. Bildungsdisparitäten zwischen den Generationen verringern – oder wie Pries (2022: 4) feststellt, „um intergenerationelle Ungleichheitsdynamiken und strukturelle Diskriminierung analysieren zu können“.

Gerade wenn die 3. Generation nicht (mehr) gemessen bzw. nicht als mit ‚Migrationshintergrund‘ verstanden wird, ist die Erhebung der 2. Generation relevant, da diese den generationalen ‚Übergang‘ von der 1. in die (hypothetische) Gruppe der 3. Generation bzw. von Personen ohne ‚Migrationshintergrund‘ darstellt.

Eine quantitativ-empirische Prüfung von Aussagen wie „[d]ie Einwanderung von Vorfahren ist für sich genommen nicht benachteiligend, sondern nur dann, wenn sie ethnisiert oder rassifiziert ist“ (Will 2022, S. 9), setzt die Erhebung entsprechender Informationen voraus.[10]

Die von Anne-Kathrin Will vorgeschlagene engführende Erfassung von ‚Eingewanderten‘ bzw. der 1. Generation steht im Widerspruch zur ursprünglichen Intention des ‚Migrationshintergrundes‘, Migration über die Staatsangehörigkeit hinaus weiter zu (er)fassen. Analytisch zeigen sich sehr weitreichende Überschneidungen zwischen den Indikatoren Schüler:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Schüler:innen, die nicht in Deutschland geboren wurden.[11]

Zudem hat sich mehrfach der folgende Zusammenhang gezeigt: Je enger das Verständnis und die Operationalisierung von Migration(shintergrund), desto disparater fallen die dichotomisierten Bildungsergebnisse aus (vgl. z.B. Gresch & Kristen 2011; Kemper 2017). Im Kontext von Bildung werden für die 1. Generation deutlich disparatere Ergebnisse als für die 2. Generation festgestellt, jeweils im Vergleich zu Schüler:innen ohne Migrationshintergrund (z.B. ebd.). Bliebe die 2. Generation unberücksichtigt, fielen migrationsbezogene Bildungsergebnisse schlechter aus. Ausgehend von einer öffentlichen Rezeption von Ergebnissen etwa der Bildungs- oder Sozialforschung, könnte hiermit die Gefahr einer verstärkten öffentlichen Stigmatisierung verbunden sein (je größer die Disparitäten, desto eher könnten diese stigmatisierend verwendet werden).[12]

Kritisiert werden z.T. auch scheinbar kontraintuitive Zuordnungen von Personen als mit ‚Migrationshintergrund‘. Diese Kritik dürfte bei einer alleinigen Erhebung der 1. Generation noch stärker werden, da dann z.B. im Ausland geborene Kinder von zwei in Deutschland geborenen Elternteilen (die auch beide deutsche Staatsangehörige sein können) als ‚eingewandert‘ erfasst würden, etwa wenn ein Kind im Rahmen eines Auslandsaufenthalts geboren wird. Auch dies ist ein Verweis darauf, dass Kategorien Komplexität reduzieren und daher per se (binnen-)heterogen sind, was einer weitergehenden Reflexion bedarf.[13]

 

Potentielle Begriffsalternativen zum ‚Migrationshintergrund‘

Anstelle des ‚Migrationshintergrundes‘ könnte die zuvor angeführte favorisierte Operationalisierung (zwei im Ausland geborenen Elternteile) wie folgt bezeichnet werden:

  • ‚Personen mit eigener Migrationserfahrung und ihre (direkten) Nachkommen‘ (FKI 2020: 225)‚
  • ‚im Ausland Geborene und ihre Kinder‘ (z.B. FKI 2020: 227),
  • Menschen ‚mit internationaler Geschichte‘ (z.B. NdM 2022, S. 10f.),
  • Personen ‚mit Migrationsbiografie‘ (z.B. Will 2022, S. 8),
  • Personen mit ‚Migrationsgeschichte‘ (z.B. Pries 2022) oder
  • Personen mit ‚Migrationsvorgeschichte‘ (Stadt Münster 2018: 7).

 

Angelehnt an bestehende Bezeichnungen sowie an die weiter oben angeführten Einwände möchte ich exemplarisch ergänzen:

  • ‚Migrant:innen und ihre Nachkommen‘,
  • ‚selbst Migrierte und ihre Nachkommen‘,
  • Personen mit ‚Migrations(vor)geschichte‘,
  • Menschen aus migrierten Familien,
  • Menschen aus internationalen Familien.

 

Jede Bezeichnung hat Vor- und Nachteile, die kritisch zu reflektieren sind (was hier jedoch nicht detailliert geleistet werden kann). Dennoch haben die Vorschläge gemeinsam, dass sie unabhängig von der ursprünglichen Intention potentiell stigmatisierend verwendet werden können, insbesondere wenn sich eine Bezeichnung medial vermittelt durchsetzt bzw. von weiten Teilen der Gesellschaft aufgegriffen (und dann potentiell diskriminierend verwendet) wird.

Als Dilemma bleibt für Forschende bestehen: Soll auf gesellschaftliche Stigmatisierungen wissenschaftlicher Begriffe regelmäßig mit Begriffswechseln reagiert werden – oder da dem grundsätzlichen Problem der Stigmatisierung (losgelöst vom jeweiligen Begriff) nicht entgangen werden kann, soll ein etablierter Begriff beibehalten werden?

Falls ersteres, stellen sich Folgefragen, z.B.: Würden hierdurch gesellschaftliche Stigmatisierungen reduziert, abgebaut oder kommt es nur zu einem temporären Aufschub, bis sich ein neuer Begriff gesellschaftlich etabliert hat (der anschließend erneut stigmatisierend verwendet wird)? Stellt ein neuer Begriff einen Fortschritt dar oder dient er lediglich der Ablösung eines stigmatisierten Begriffs? Wie verhalten sich neue Begriffe zu dem gesellschaftlichen (Ordnungs-)Bedarf und welche symbolischen Ordnungen werden durch diese (Differenz-)Kategorien wirksam (vgl. z.B. Hirschauer 2017)?

Einzelne Begriffe wie ‚Migrationshintergrund‘ haben anstelle umfangreicherer Bezeichnungen den Vorteil einer sprachlichen (und auch methodisch) trennscharfen Abgrenzung (z.B. Personen mit und Personen ohne ‚Migrationshintergrund‘). Einer möglichen stigmatisierenden Dichotomisierung kann anhand einer Trichotomisierung bedingt[14] entgegengewirkt werden – z.B. a) Personen ohne ‚Migrationshintergrund‘, b) mit ‚Migrationshintergrund‘ der 1. und c) der 2. Generation.

Weitergehende Ausdifferenzierungen sind jedoch mit geringeren Fallzahlen verbunden, wodurch z.B. kleinräumigere migrationsbezogene Analysen verunmöglicht würden – etwa auf Ebene von Kreisen, Kommunen oder Stadtteilen. Zusätzliche Differenzierungen könnten potentiell dem Ziel einer Vereindeutigung entgegenstehen (d.h., die Operationalisierung bzw. Messkriterien sollten möglichst transparent sein, damit das Verständnis und die Zählung des ‚Migrationshintergrundes‘ klar vermittelt und auch öffentlich-medial nachvollzogen werden kann).

Der gewählte Begriff sollte eine bestmögliche Annäherung an die Operationalisierung darstellen, was entsprechend diskutabel ist. Ein nachhaltiger Ersatz des ‚Migrationshintergrundes‘ erscheint mir jedoch nur dann möglich, wenn der neue Begriff die folgenden Bedingungen erfüllt,[15] er muss

  • gegenüber kritisch-reflexiven Argumenten bestehen,
  • sich gegen vielfältige bzw. multiperspektivische Einwände behaupten,
  • eine breite Akzeptanz finden (u.a. wissenschaftlich, gesamtgesellschaftlich sowie von den begrifflich Markierten),
  • insgesamt deutliche Vorteile gegenüber dem bisherigen Begriff aufweisen sowie
  • klar und eindeutig sein sowie im besten Fall nur aus ein bis zwei Worten bestehen.

Vielleicht haben zukünftig die Begriffe ‚Migrations(vor)geschichte‘ oder ‚internationale Geschichte‘ die Chance, sich zu etablieren.

 

Diskussion

Der Initialbeitrag tangiert grundsätzliche Fragen zur Erhebung von Migration und von damit verbundenen Bezeichnungen. Als Operationalisierung wurde vorgeschlagen, Personen mit zwei im Ausland geborenen Elternteilen zu erheben. Vor dem Hintergrund u.a. verschiedener Motivlagen, normativer Überlegungen, Forschungsinteressen, verfügbarer Ressourcen und den jeweils erhobenen Informationen erscheint unsicher, ob es perspektivisch zu einer Standard-Operationalisierung – und hierauf aufbauend zu einem einheitlich verwendeten Begriff – in verschiedenen Erhebungen kommen kann.

Die Vereinheitlichung der Operationalisierung hätte für verschiedene Erhebungen erhebliche Konsequenzen: Z.B. dürfte anhand von NEPS-Daten die 3. Generation zukünftig nicht (mehr) als mit ‚Migrationshintergrund‘ gelabelt werden; schulstatistisch wären Elterninformationen mit zu erheben, was bislang auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in allen Bundesländern möglich (vgl. Kemper / Supik 2018) und von der KMK (2021) nicht vorgesehen ist (dies betrifft auch Angaben zu Einkommen, Bildungsstand und Beruf, vgl. KMK 2011: 10).

Nur eine im Zeitverlauf stabile Operationalisierung des ‚Migrationshintergrundes‘ ermöglicht es, längerfristige Entwicklungen und Effekte zu beobachten. Eine Veränderung der Operationalisierung würde etwa auch die Vergleichbarkeit zu den bisher im Rahmen der nationalen PISA-Studie publizierten Ergebnissen tangieren.

Aus analytischer Sicht ist zuzustimmen, weitere Informationen zu erheben. Neben Selbstauskünften und Fremdzuschreibungen sind dies z.B. der sozioökonomische Status, der Generationenstatus, das Zuzugsjahr, der Rechtsstatus[16] und auch die Staatsangehörigkeit. Voraussichtlich können nicht alle Erhebungen äußerst differenzierte Informationen erfassen, für diese ist der Einbezug des ‚Migrationshintergrundes‘ (weiterhin) besonders bedeutsam. Die zentrale Frage lautet daher: Wird der definierte Begriff ‚Migrationshintergrund‘ durch die Erhebung von Fremd- und Selbstzuschreibungen ergänzt, oder ersetzt?

Eine Ersetzung hätte aktuell z.B. für die Indikatoren-, Bildungs- und Migrationsforschung aber auch gesamtgesellschaftlich erhebliche und z.T. unabsehbare Folgen. Dies u.a. hinsichtlich der erschwerten bis verunmöglichten Erfassung von (strukturellen) Disparitäten, Ungleichheiten und Diskriminierung (vgl. auch Pries 2022), da weitere benachteiligungs- bzw. diskriminierungsrelevante Dimensionen existieren, die nicht oder nur sehr bedingt per Selbst- und Fremdzuschreibung erfasst werden können (wie z.B. der aufenthaltsrechtliche Status).

Somit würde eine Nicht-Erhebung des ‚Migrationshintergrundes‘ kaum ein Problem lösen, sondern verschiedene neue schaffen – und könnte sogar wie zu prä-PISA-Zeiten soziale Bildungsungleichheiten verschleiern. Denn es werden verschiedene Dimensionen erfasst – anhand des ‚Migrationshintergrundes‘ können migrationsbezogene Disparitäten und (institutionelle) Ungleichheiten gemessen und (mit)erfasst werden, nicht aber, ob diese aus direkter Diskriminierung oder Rassismus resultieren, die über die selbstwahrgenommene Fremdzuschreibung indikatorisiert werden könnten.

Alles in allem scheint eine Anpassung der Operationalisierung des ‚Migrationshintergrundes‘ und ein möglicher Begriffswechsel (z.B. zu ‚Migrations(vor)geschichte‘ oder ‚internationale Geschichte‘) geboten. Auch vor dem Hintergrund, dass sich in Deutschland die Erhebung von subjektiver Selbsteinschätzung und von selbstwahrgenommener Fremdzuschreibungen im Anfangsstadium befindet, erscheint die ergänzende Erfassung im Sinne einer statistischen Weiterentwicklung naheliegend.

Nach erfolgreicher und verlässlicher Implementierung etwa im Mikrozensus kann die Frage des Beibehaltens oder Abschaffens des ‚Migrationshintergrundes‘ auf einer fundierten (empirischen) Basis beantwortet oder zumindest weiter diskutiert werden.[17] Anschließend könnte eine Übertragung auf andere Erhebungen erfolgen,[18] wodurch potentiell das Konzept des ‚Migrationshintergrundes‘ (bzw. des dann etablierten Alternativbegriffs) langfristig überwunden werden könnte.

 

 

Fußnoten

[1] Für hilfreiche Anmerkungen danke ich Anna Cornelia Reinhardt und Aladin El-Mafaalani.

[2] Einen ausführlicheren Überblick über Begriffsverwendungen und Operationalisierungen im Migrationskontext wird z.B. bei Kemper & Supik 2020 gegeben. Es zeigt sich, dass es a) unterschiedliche Operationalisierungen des ‚Migrationshintergrundes‘ in verschiedenen Erhebungen gibt (z.B. PISA vs. Mikrozensus), b) verschiedene Operationalisierungen des ‚Migrationshintergrundes‘ innerhalb derselben Erhebung bestehen können (z.B. Mikrozensus, Schulstatistik von Hamburg) und c) verschiedene Bezeichnungen innerhalb derselben Erhebung verwendet werden (z.B. ‚Migrationshintergrund‘ in älteren und ‚Zuwanderungshintergrund‘ in jüngeren PISA-Veröffentlichungen).

[3] Auf die Frage der Bereitschaft zur Implementation in verschiedenen Studien und Statistiken kann in diesem Rahmen nicht weiter eingegangen werden.

[4] Als Stichworte seien antiasiatischer Rassismus im Zuge der Covid-Pandemie oder erhebliche Migrationsbewegungen etwa von syrischen oder ukrainischen Geflüchteten genannt. Fragen sind z.B., ob ein bestehendes Kategoriensystem ausreicht, weitere Kategorien bereitgestellt werden müssen und ob sich diese erst asynchron bzw. zeitverzögert entwickeln, wodurch relevante Entwicklungen der Gegenwart potentiell nicht abgebildet werden können.

[5] Nur eines von vielen Beispielen: Geht die Selbsteinschätzung quantitativ für eine Kategorie zurück, könnte dies mit veränderten Selbstwahrnehmungen der Befragten oder mit Abwanderung zusammenhängen (dies kann auch Personen der 2. Generation betreffen).

[6] Hinzu kommen praxisrelevante Spezifika, etwa dass schulstatistische Informationen i.d.R. bei der Schulanmeldung eines Kindes z.B. über eine Befragung per Elternfragebogen erhoben werden. Konzeptuell dürfte unklar sein, ob etwa Eltern stellvertretend für Ihr Kind die (angenommene) Selbstwahrnehmung und Fremdzuschreibung beantworten sollen oder dürfen, oder sie diese Fragen verlässlich ihrem Kind zum Zeitpunkt der Einschulung stellen können oder diese Information anderweitig administrativ erhoben werden kann (z.B. durch Lehrer:innen).

[7] Zugleich wird auch unter Verwendung desselben Begriffs die Frage, wie Migration komplexer gemessen werden soll, unterschiedlich beantwortet (vgl. Kemper & Supik 2020).

[8] Wie noch ausgeführt wird, kann an die Stelle des Begriffs ‚Migrationshintergrund‘ ein anderer treten – wie z.B. Personen ohne vs. mit ‚Migrations(vor)geschichte‘.

[9] Bei Vorliegen einer entsprechenden Fragestellung ist etwa eine weitere analytische Unterscheidung von Personen mit genau einem im Ausland geborenen Elternteil möglich – gemäß Operationalisierungsvorschlag handelt es sich jedoch nicht um Personen mit ‚Migrationshintergrund‘.

[10] Datengestützt wäre z.B. zu untersuchen, ob bei demselben sozioökonomischen Status, derselben Fremdzuschreibung etc. migrationsbezogene Bildungsdisparitäten für die 1. und 2. Generation bestehen bleiben.

[11] Ein Beispiel für das Jahr 2020 anhand von Altersstufen, in denen zumeist die Sekundarstufe I besucht wird (diese Schulstufe ist zentral zur Messung von Bildungsdisparitäten hinsichtlich des Schulform- oder Bildungsgangsbesuchs): Unter den 11- bis 15-Jährigen mit eigener Migrationserfahrung (1. Generation) haben 85,9% eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit (Statistisches Bundesamt 2022: 58, eigene Berechnung). Unter allen nichtdeutschen 11- bis 15-Jährigen haben 85,2% eine eigene Migrationserfahrung, 14,8% haben keine eigene Migrationserfahrung (ebd.). In diesen Altersstufen weisen mehr Personen eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit als ein nichtdeutsches Geburtsland auf (absolut 438.000 vs. 434.000). Die Ergebnisse verweisen auch auf die aktuelle Relevanz des Indikators Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Messung insbesondere der 1. Generation. Überspitzt formuliert würde für den Schulbereich die alleinige Erfassung der 1. Generation eine annähernde Rückkehr der Erfassung von Migration über die Staatsangehörigkeit bedeuten.

[12] In abgeschwächter Form tangiert dies auch den gemachten Vorschlag – im Vergleich zu möglichen weiter gefassten Operationalisierungen, die etwa Personen mit einem im Ausland geborenen Elternteil oder/und die 3. Generation einbeziehen.

[13] Auch für ‚Eingewanderte‘ sind weitere potentiell ungleichheitsrelevante Differenzierungen etwa nach genauem Geburtsland, Rechts- oder sozioökonomischem Status möglich und sinnvoll. Z.B. könnte sich für diese der aufenthaltsrechtliche Status für Personen a) mit Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und b) eines sog. Drittstaates unterscheiden und hinsichtlich sozialer Ungleichheit auswirken. Dennoch: Begriffe und Kategorien sind erforderlich – etwa zur Benennung sozialer Phänomene im Migrationskontext.

[14] Bedingt deshalb, da etwa die 1. Generation stigmatisiert werden könnte.

[15] Weitere finden sich z.B. bei FKI (2020: 218).

[16] Dieser ist empirisch-analytisch zentral, aber auch nicht unkritisch, da es sich um eine sensible Information handeln kann, z.B. wenn bei einer administrativen Erhebung ein aus rechtlicher Sicht ‚irregulärer‘ Aufenthalt festgestellt wird, oder aus Angst vor dessen Erhebung und damit verbundener angenommener Folgen eine Anmeldung z.B. in einer Kindertageseinrichtung vermieden wird.

[17] Bereits vor über 20 Jahren gab es Überlegungen dazu, ob der ‚Migrationshintergrund‘ die Erhebung der Staatsangehörigkeit obsolet mache (vgl. VDSt 2013, S. 5). Die Frage wird bis heute unterschiedlich beantwortet, in verschiedenen Erhebungen wird beides erfasst, z.T. ist die Staatsangehörigkeit Teil der Operationalisierung des ‚Migrationshintergrundes‘ (z.B. Mikrozensus, Operationalisierung der KMK (2021) für die Schulstatistik), in PISA bleibt die Staatsangehörigkeit unberücksichtigt.

Zudem scheint die Relevanz der Indikatoren im Zeitverlauf zu variieren – erkennbar z.B. daran, dass die Staatsangehörigkeit ab 2000 nach Einführung der ‚Optionsregelung‘ in Kombination mit quantitativ relativ geringer Neuzuwanderung an Relevanz verlor, seit spätestens 2015 aufgrund höherer Neuzuwanderung wieder an Relevanz gewinnt. Dies könnte etwa auch auf den Diskriminierungsindikator der selbstwahrgenommenen Fremdzuschreibung zutreffen, was ebenfalls zu prüfen wäre.

[18] In diesem Zuge stellen sich verschiedene bereits zuvor angedeutete praktische (Detail-)Fragen – etwa ob Kita-Kinder oder (alle) Schüler:innen Auskunft zur subjektiven Selbstwahrnehmung und zu wahrgenommenen Fremdzuschreibungen geben können, inwiefern Eltern befragt werden müssen bzw. können und in welchem Umfang die befragten Personen (nicht) freiwillig antworten.

 

 

Literatur

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