Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Unsere Selbstverpflichtung ist hier einzusehen: ITZ_Selbstverpflichtung

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation

Rat für Migration e.V. (gemeinnützig)
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

ITZ zuständigen Ansprechperson :
Stefan Kretzmann
info@rat-fuer-migration.de 

gegründet wurde unser Verein im Jahr 1998
 

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)

Unsere aktuelle Vereinssatzung finden Sie hier.

Ein Kurzprofil unserer Arbeit finden Sie in unserer Rubrik Über uns.

 

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt

Der jüngste Freistellungsbescheid für 2022-2024, datiert vom 19.11.2024 vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin. Steuernummer: 27/676/50736. Hier einsehbar.

 

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsorgane)

Folgende Entscheidungsträger sind im Vereinsregister eingetragen:

Erster Vorsitzender: Prof. Dr. Vassilis Tsianos

Schatzmeister: Dr. Bernd Kasparek

Schriftführung: Prof. Dr. Aysun Doğmuş

Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Dr. Juliane Karakayali, Prof. Dr. Jasmin Donlic

Zudem werden alle Entwicklungen in unserer jährlichen Mitgliederversammlung diskutiert und alle zwei Jahre (letztmalig in 2025) von allen anwesenden Mitgliedern der Vorstand gewählt. Auch die Entlastung des Vorstands erfolgte zur letzten Mitglederversammlung 2025.

 

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)

Zum Transparenzbericht 2024 (S. 2ff.)

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern

Im hauptamtlichen Team der Geschäftsstelle sowie im Projekt Mediendienst Integration arbeitet 1 Person in Vollzeit, 17 in Teilzeit (inkl. fünf studentischer Hilfskräfte).

Darüber hinaus engagieren sich über 250 Vereinsmitglieder. Alle Mitlglieder unseres Vereins sind zu 100% ehrenamtlich und erhalten keine finanziellen Mittel.

Für Veranstaltungen werden gelegentlich auch Honorarkräfte z.B. als Speaker*innen eingeladen.

 

7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und/oder der Vermögensverwaltung

Zum Transparenzbericht 2024 (S. 7f.)

8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz

Zum Transparenzbericht 2024 (S. 8f.)

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

Der Rat für Migration e.V. ist Projektträger des Mediendienst Integration. Die Angaben für das ITZ sind auf deren Homepage zu finden.

 

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.

Zum Transparenzbericht 2024 (S. 8)