Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,
am 23.04.21 wurde das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 19/26839) im Bundestag verabschiedet. Am 07.05.2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz ist damit in äußerst kurzer Zeit, ohne eine kritische Auseinandersetzung im Bundestag und ohne die Möglichkeit einer angemessenen öffentlichen Debatte verabschiedet worden. Dass ein mit dem Gesetz verbundener gewichtiger Eingriff in Verfassungswerte ohne eine gesellschaftspolitische Debatte beschlossen wird, kann dem demokratischen Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland nicht entsprechen.
Der Rat für Migration e.V. ist ein bundesweiter Zusammenschluss von über 170 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen. Er existiert seit 1998 und geht der Aufgabe nach, öffentliche Debatten zu Migration, Integration und Asyl kritisch zu begleiten, zu versachlichen und mit wissenschaftlicher Expertise zur Demokratisierung migrationsgesellschaftlicher Verhältnisse beizutragen.
Als Vorsitzende des Rates erachten wir nicht nur das Prozedere der Verabschiedung des angesprochenen Gesetzes, sondern vor allem auch seinen inhaltlichen Gehalt für äußerst problematisch, da beides, Vorgehen wie Inhalt, die pluralistische Demokratie der Bundesrepublik Deutschland schwächt.
Das Gesetz wird weitreichende, negative Folgen für die offene, demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland haben, da es umfassend in Persönlichkeitsrechte von Individuen eingreift, die Aufgaben im Staatsdienstes als verantwortungsbewusste Bürger wahrnehmen oder dies anstreben. Das Gesetz basiert auf der Prämisse: „Das Vertrauen in die Neutralität und Objektivität der Beamtinnen und Beamten, die für den Staat tätig werden, hängt nicht unwesentlich auch von deren Auftreten und Erscheinungsbild ab“. Mit dieser nicht weiter begründeten und wissenschaftlichen nicht überzeugenden Behauptung wird die rechtliche Ermächtigung, Beamt*innen das Tragen von „bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen“ zu verbieten, auch dann, wenn sie „religiös oder weltanschaulich konnotiert“ sind, begründet. Im Bereich religiös konnotierter Kleidung hat das Gesetz daher mindestens Auswirkung auf das Tragen der Kippa von Juden und Jüd*innen, des Kopftuches von Muslim*innen oder Christ*innen (Ordensschwestern) und Turbane von Sikhs.
Das Gesetz gefährdet damit massiv die Berufsfreiheit, die Religionsausübung und die Selbstbestimmung von Menschen, die – wie Sie aus den vielen Berichten in persönlichen Gesprächen mit Betroffenen wissen – aufgrund ihrer als ‘anders‘ wahrgenommenen bzw. zugeschriebenen Herkunft und Lebensführung von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind. Insofern das Gesetz der faktischen und symbolischen Diskriminierung nicht zuletzt von bereits mit struktureller Diskriminierung konfrontierter Gruppen Vorschub leistet, gefährdet das Gesetz die Verfassungswerte der Bundesrepublik Deutschland. Dies wird zu massiven Verwerfungen und der Intensivierung gesellschaftlicher Spaltung beitragen.
Wir sehen das Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamt*innen in seinem Inhalt und seinem Zustandekommen als signifikanten Rückschritt im Engagement für eine Gesellschaft, die es sich nicht zuletzt auch durch den jüngst verabschiedeten Aktionsplan Anti-Rassismus zum Ziel gesetzt hat, Rassismus und Diskriminierung effektiv zu bekämpfen.
Das geplante Gesetz benachteiligt faktisch und diskreditiert symbolisch im Zeichen einer vermeintlichen Neutralität all diejenigen, die aus persönlicher religiöser Überzeugung mit ihrem religiösen Bekenntnis verbundene äußere Zeichen tragen. Jedoch ist Kleidung niemals „neutral“, Menschen geben mit der Art sich zu kleiden auch ihrer individuellen und kollektiven Identität Ausdruck, die immer auch mit Lebensentwürfen und Weltanschauungen verbunden ist. Solange sich diese kollektiven und individuellen Identitäten nicht außerhalb des durch das Grundgesetz vorgegebenen Rahmens bewegen, darf ein demokratisches Gemeinwesen diese nicht ausschließen. Ganz im Gegenteil spiegelt die Pluralität der „Erscheinungsbilder“ der Beamten und Beamtinnen eines Staatswesens die Pluralität seiner Bevölkerung wider, und muss es auch.
Zugang zum Beamtendienst sollte grundsätzlich denjenigen Personen möglich sein, die sich den Werten und dem Dienst an den Bürger*innen dieses Staates verpflichtet fühlen. Ihre sexuellen, religiösen oder kulturellen Orientierungen können kein Grund für ihren grundsätzlichen und systematischen Ausschluss sein. Dies käme einer Vorverurteilung gleich und wäre eine fatale Praxis, ein fatales Symbol. Die Bevölkerung würde dadurch in zwei Lager aufgeteilt: in solche, die aufgrund ihres vermeintlich „neutralen Erscheinungsbildes“ zu Staatsdiensten befähigt sind und andere, die dies nicht sind. Da diese „anderen“ in der Logik des Gesetzes identifiziert werden, weil sie etwa ein Kopftuch oder eine Kippa tragen, steht das Gesetz – vermutlich unbeabsichtigt – in einer unheilvollen rassistischen und antisemitischen Tradition.
Neutralität ist nicht durch eine Verbannung des Religiösen aus der Öffentlichkeit zu erreichen. Das Säkularitätsverständnis der Bundesrepublik Deutschland weicht hier deutlich von einem rigiden laizistischen Staatsverständnis der vollständigen Trennung von Staat und Religion, wie es etwa für Frankreich kennzeichnend ist, ab. Nicht zuletzt übernehmen über das Subsidiaritätsprinzip anerkannte religiöse Gemeinschaften als freie Träger im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich im Einvernehmen mit dem Staat zentrale gesellschaftliche Versorgungsaufgaben und wirken bspw. im Sinne des vom Gesetzgeber vorgesehen Vielfaltssicherungskonzepts auch in Rundfunkräten mit.
In einer pluralistischen Einwanderungsgesellschaft müssen alle Bürger gleichermaßen Zugang zu Berufen haben, auch und gerade im Staatsdienst, denn ihre Vielfalt spiegelt auch die Vielfalt der Gesellschaft wider. Weil Deutschland davon noch weit entfernt ist, ist der Einsatz für eine Öffnung des Beamtenwesens für diverse Bevölkerungsgruppen das Gebot in einer demokratischen Gesellschaft. Das Gesetz betreibt genau das Gegenteil: Systematische Schließung und antisemitisch wie rassistisch getönten Ausschluss von Bevölkerungsgruppen.
Es muss daher als zynisch bezeichnet werden, wenn ausgerechnet im von der Europäischen Kommission 2021 offiziell als Monat der Diversität ausgerufenen Mai 2021 ein Gesetz verabschiedet wird, das denjenigen, die sich in besonderer Weise über ihre Berufswahl und ihrem Anstellungsverhältnis mit dem Staat identifizieren, zwingt, sich nun gerade nicht in ihrer ‘Diversität‘ zu zeigen, sondern sich in ihrem Erscheinungsbild einem überkommenen, objektiv kaum klar operationalisierbaren Neutralitätsverständnis anzupassen.
Als Vorsitzende des Rats für Migration e.V. bitten wir Sie als Bundespräsident, das Gesetz nicht zu unterschreiben und stattdessen eine weitere öffentliche Debatte unter Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse unterschiedlicher Fachdisziplinen zu diesem Thema einzufordern und anzuregen.
Wir bitten Sie:
1. Dem Gesetz nicht zuzustimmen und ein neues Gesetzesverfahren zu initiieren. Dieses sollte sich grundsätzlich an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu religiös konnotierter Kleidung bei Beamt*innen sowie an den Grundlagen einer pluralistischen Demokratie der Migrationsgesellschaft orientieren.
2. Eine dringend notwendige öffentliche Debatte unter Beteiligung der parlamentarischen Opposition und einer breiten Öffentlichkeit zu initiieren, die dem Willensbildungsprozess einer pluralistischen Gesellschaft entspricht.
Yasemin Karakaşoğlu und Paul Mecheril
(Vorsitzende des Rats für Migration e.V.)
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