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Besser keine Reform als diese: Warum die Bundesregierung die GEAS-Reform stoppen sollte

Vous trouverez la prise de position sur la réforme de l’asile de l’UE en français ici: RfM-Stellungnahme. Geplante Reform GEAS fr

You can find the statement on the EU asylum reform here: RfM-Stellungnahme. Geplante Reform GEAS en-GB 

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Am 8. und 9. Juni werden die Innenminister:innen der EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union  in Luxemburg zusammentreten, um sich auf eine Verhandlungsposition gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Parlament bezüglich der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) zu einigen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will in großen Teilen die von der Kommission im Herbst 2020 präsentierten Vorschläge mittragen und damit den Weg für nicht praktikable und menschenrechtswidrige Verschärfungen freimachen.

Aus migrationswissenschaftlicher und -rechtlicher Sicht legt der Rat für Migration es der Bundesregierung mit besonderem Nachdruck nahe, gegen die aktuell diskutierten Vorschläge zu stimmen. Und dies aus folgenden Gründen:

 1) Die Vorschläge der Kommission sind nicht geeignet, um die Krise der Migrationspolitik in Europa zu beenden. Vielmehr befeuern die neuen Vorschläge die Forderungen rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien und Regierungen nach einer faktischen Abschaffung des Flüchtlingsschutz nur weiter. Diese bilden den tatsächlichen Kern der gegenwärtigen migrationspolitischen Krise und der langanhaltenden Blockade im europäischen Asylsystem.

2) Forschungen zu den schon in Pilotprojekten umgesetzten Maßnahmen des Reformpakets zeigen deutlich: Weder können diese menschenrechtskonform umgesetzt werden, noch sind sie geeignet, um die berechtigten Forderungen der EU-Mitgliedstaaten an den Grenzen der EU nach einer tatsächlichen europäischen Solidarität zu erfüllen. Vielmehr ist zu erwarten, dass Anreize für Staaten an den Außengrenzen geschaffen werden, um noch stärker illegale Zurückweisungen (Pushbacks) vorzunehmen und Schutzsuchende einer massenhaften und lang andauernden Inhaftierung an Europas Grenzen auszusetzen.

3) Die Vorschläge setzen nichts weniger als die Zukunft der europäischen Einheit aufs Spiel. Offensichtlich ist eine gemeinsame und nachhaltige Migrationspolitik für Europa eine drängendere Frage denn je. Eine solche zu entwerfen und voranzutreiben sollte Ziel dieser Bundesregierung sein. So hatten es SPD, FDP und Grüne auch in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Eine Politik, die jedoch nur darauf abzielt, die sogenannte Sekundärmigration auf Kosten der grenznahen Mitgliedstaaten zu unterbinden, setzt Fliehkräfte frei, die den Schengenraum als Raum der Reisefreiheit gefährden und damit auch eine zentrale Errungenschaft des europäischen Projekts bedrohen.

Die Bundesregierung hat schon aufgrund der deutschen Vergangenheit eine besondere Verantwortung für den Flüchtlingsschutz. Ohne eine Zustimmung Deutschlands dürfte die Reform im Rat keine Mehrheit finden. Aus Sicht der Migrationsforscher:innen im Rat für Migration gibt es keine Alternative dazu, die Reform scheitern zu lassen: die Vorschläge der Kommission sind nicht im Sinne des Flüchtlingsschutzes und der europäischen Solidarität reformierbar.

Daher regen wir an, nach der Europawahl 2024 einen neuen Politikgestaltungsprozess in Gang zu setzen. Bis dahin hat die Bundesregierung ihre selbst gesetzte Aufgabe aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen und »auf dem Weg zu einem gemeinsamen funktionierenden EU-Asylsystem mit einer Koalition der aufnahmebereiten Mitgliedstaaten voranzugehen und aktiv dazu beizutragen, dass andere EU-Staaten mehr Verantwortung übernehmen und EU-Recht einhalten« (S. 141 des Koalitionsvertrags). Der erste Schritt dazu wäre eine faktengestützte, umfassende Evaluation der aktuellen Situation an den Außengrenzen sowie des Dublin-Verfahrens. Beides wurde sowohl von der Kommission als auch von der Bundesregierung bisher unterlassen.

In einem zweiten Schritt bestünde darin, europäischem Recht an Europas Grenzen wieder Geltung zu verleihen. Dies bedeutet, mit aller Kraft darauf zu drängen, Pushbacks, Gewalt und Entrechtung von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen zu beenden. Dafür müsste sich die Politik mit ihren Reformprojekten insbesondere an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) orientieren. Die vielfach rechtswidrig durchgeführten Binnengrenzkontrollen wären umgehend zu beenden und die Freizügigkeit im Schengenraum wiederherzustellen.

Die Bundesregierung hätte dann die Möglichkeit, nach der Europawahl und der Zusammensetzung einer neuen Kommission menschenrechtsbasierte Leitlinien auf den Weg bringen, die sich am Koalitionsvertrag sowie an den bisherigen Erfahrungen aus dem Scheitern einer Europäisierung des Asylsystems orientieren.

Das EU-Asylpaket enthält keine Lösung für die Krise

Ohne Frage befindet sich das Gemeinsame Europäische Asylsystem in einer Krise. Seit dem gescheiterten Versuch, mit dem neuartigen Solidaritätsmechanismus der Relocation auf die Fluchtbewegungen des Jahres 2015 zu reagieren, wurde der schon damals begonnene Reformprozess blockiert. Mitgliedstaaten begannen, ihre eigenen, nationalen Migrations- und Asylpolitiken umzusetzen, auch wenn diese immer wieder in eklatantem Widerspruch zu EU-Recht standen. Leider konnten diese Mitgliedstaaten sich darauf verlassen, dass die anderen Mitgliedstaaten und die EU-Kommission sich nicht in die nationalen Alleingänge einmischen würden.

So wurde der Zugang zum Asylsystem eingeschränkt, Verfahrensrechte von Schutzsuchenden abgebaut, Zäune und Mauern aufgebaut, Grundrechte und die europäische Rechtsprechung offen missachtet und eine brutale Militarisierung der Grenzen in Gang gesetzt. Durch die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, auch durch Deutschland, stellten insbesondere die zentral-europäischen Mitgliedstaaten eine große Errungenschaft des europäischen Projekts – die Reisefreiheit auf dem Kontinent – in Frage.

Auf den griechischen Inseln der Ost-Ägäis sind diese besorgniserregenden Entwicklungen der letzten Jahre besonders gut zu beobachten. Vielfach ist wissenschaftlich und journalistisch dokumentiert worden, wie der Zugang zum Asylsystem und Rechtsstaat versperrt wird und Grund- und Menschenrechte systematisch gebrochen werden. Die griechische Küstenwache drängt Boote mit Schutzsuchenden mit Gewalt in die Türkei ab und nimmt auch den Tod der betroffenen Personen in Kauf. Auch die menschenrechtlich unhaltbaren Zustände in den Aufnahmeeinrichtungen auf den Inseln sind bekannt, ebenso wie die neuen, durch die EU-Kommission finanzierten Lager, die vielfach Gefängnissen gleichen.

Der Hintergrund dieser besorgniserregenden Situation ist die Kooperation der Europäischen Union mit der türkischen Regierung unter der sogenannten EU-Türkei-Erklärung. Diese hat die Türkei zu einem privilegierten Partner der Migrationskontrolle gemacht, sie wurde zu diesem Zweck de facto zu einem sicheren Drittstaat erklärt. Schon in dieser Hinsicht haben die EU und die Mitgliedstaaten rechtsstaatliche Grundprinzipien missachtet, weil die Türkei gemessen an der Genfer Flüchtlingskonvention und dem EU-Recht kein sicherer Drittstaat ist. Der EU-Türkei-Deal führte dazu, dass auf den ost-ägäischen Inseln Schutzsuchende über Jahre festgesetzt und inhaftiert werden.

Die Instrumente erzeugen schon heute systematische Menschenrechtsverletzungen

In diesem ›Laboratorium‹ der Asylpolitik wurden in den letzten Jahren viele der Mechanismen erprobt, die nun durch die vorgeschlagene Reform des GEAS auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet werden sollen. Das bedeutet, dass die Reform keineswegs einen grundlegenden Wandel in der Asylpolitik einleitet, sondern in vielen Teilen bereits bestehende informelle, grundrechtswidrige und offensichtlich gescheiterte Maßnahmen zu legalisieren versucht.

Grenzverfahren

Kernstück des Reformpakets sind sogenannte Grenzverfahren. Asylsuchende aus Staaten mit einer niedrigen Anerkennungsquote, aber potenziell auch all jene, die durch einen sogenannten sicheren Drittstaat nach Europa geflohen seien, sollen in ein Grenzverfahren kommen. Bei diesen Verfahren handelt es sich nicht um vollwertige Asylverfahren wie sie Art. 18 der EU-Grundrechtecharta gewährleistet. Vielmehr handelt es sich nur um eine beschleunigte Vorprüfung, ob die betroffene Person überhaupt ein Anrecht auf ein Asylverfahren hat oder ob sie in einen Staat außerhalb der EU zurückgeschoben werden soll. Das zentrale Ziel des internationalen Systems des Flüchtlingsschutzes – die inhaltliche Prüfung und Schutzgewährung für Schutzsuchende – wird durch die Grenzverfahren konterkariert. Das Reformprojekt steht hier nicht nur im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung, die sich in Europa für »inhaltliche Asylverfahren« einsetzen will (S. 141 des Koalitionsvertrags), sondern auch zu den empirischen Erfahrungen mit der Beschleunigung von Asylverfahren. Dies gelingt immer dann, wenn die inhaltliche Prüfung priorisiert und nicht durch administrative Vorprüfungen behindert und verlängert wird.

Da davon auszugehen ist, dass schutzsuchende Personen versuchen werden, sich diesem Verfahren zu entziehen, soll das Grenzverfahren im Rahmen einer bis zu 12 Wochen andauernden Inhaftierung stattfinden. Eine negative Vorprüfung führt aber nicht zu einer direkten Abschiebung – dies wäre rechtswidrig – sondern zu einem Rückkehrverfahren, das weitere 12 Wochen in Anspruch nehmen kann. Unklar ist, was passiert, wenn – was der Regelfall sein wird – die Abschiebung auch danach nicht vollzogen werden kann.

Doch selbst wenn das völker- und europarechtlich klar bestehende Recht auf die Stellung eines Asylantrags mit einer inhaltlich Prüfung zuerkannt wird, werden jene Personen das Verfahren weiterhin im Land der ersten Einreise, also in den grenznahen Mitgliedstaaten, durchlaufen müssen. Das Grundproblem des „Dubliner Systems“, nämlich dass hauptsächlich die Erstaufnahmestaaten für die Aufnahme der Betroffenen und die Durchführung des Verfahrens und den weiteren Aufenthalt der Person verantwortlich sind, bleibt bestehen. Damit gibt es für Staaten wie Griechenland, Italien oder Spanien de facto keinen Anreiz, ein inhaltliches Asylverfahren durchzuführen.

Dies ist die Konsequenz des Fehlens eines tatsächlichen europäischen Solidarmechanismus’ zur Aufnahme und Verteilung von Schutzsuchenden oder Schutzberechtigten. Entgegen der Behauptungen aus Teilen der Ampel-Regierung steht eine verbindliche Verteilung von Schutzsuchenden auch nicht zur Debatte, wie die schwedische Ratspräsidentschaft noch einmal klargestellt hat. Somit gibt es letztlich auch keinen Anreiz, überhaupt ein Grenzverfahren durchzuführen. Es steht daher zu befürchten, dass die grenznahen Mitgliedstaaten weiterhin von der Praxis der illegalen Zurückweisung Gebrauch machen werden und Personen unregistriert ›durchwinken‹ oder in äußerst prekären Verhältnissen unterbringen werden. Die vorgeschlagene Reform wird nicht das »Leid an den Außengrenzen« beenden, wie es der Ampel-Koalitionsvertrag vorsieht (S. 141), sondern die gegenwärtigen Missstände noch steigern.

Systematische Einschränkung des Zugangs zum Asylverfahren

Die Grenzverfahren sind nur ein, wenn auch der einschneidendste Aspekt, des gegenwärtig diskutierten Reformpakets. Bei vielen Maßnahmen geht es ganz grundsätzlich darum, Schutzsuchenden den Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren zu verwehren. Für die Dauer des Verfahrens soll beispielsweise die sogenannte Fiktion der Nicht-Einreise gelten. Damit werden Transit-Zonen an innereuropäischen Grenzen ermöglicht und rechtsstaatliche Garantien wie die vollumfängliche Prüfung von Gerichtsentscheidungen werden partiell nicht mehr gelten. Sichere Drittstaaten müssen nur noch in Teilen sicher sein, sollen jedoch gleichzeitig die Einhaltung der Menschenrechte garantieren.

Eine eigene Krisen-Verordnung soll definieren, unter welchen Umständen sogar diese niedrigen Standards noch weiter unterschritten werden dürfen. Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Auf den rund 1.500 Seiten des Gesamtpakets finden sich eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Ergebnis dazu beitragen, dass ein rechtsstaatliches Verfahren stark erschwert oder gar verunmöglicht wird, in dem Schutzsuchende ihre Fluchtgründe vortragen können.

Das Reformpaket würde zudem nicht nur die Asylsysteme an den EU-Außengrenzen betreffen, sondern hat zum Ziel, in ganz Europa deutlich mehr Restriktionen einzuführen. Die Kommission will zentrale Elemente des Pakets als EU-Verordnungen verabschieden. Das bedeutet: die neuen Maßnahmen werden verbindlich für alle Staaten gelten, ohne dass bei den nationalen Parlamenten Möglichkeiten verbleiben, menschenrechtsorientierte und/oder praktikable landesbezogene Ansätze bei der Umsetzung zu wählen. Bei einer derartigen Asylrechtsverschärfung auf europäischer Ebene wird auch das deutsche Asylsystem in der Tendenz restriktiver ausgestaltet. Gleichzeitig wird das gesamte Verfahrensrecht des deutschen Asylgesetzes obsolet, da es durch EU-Asylverfahrensrecht vollständig ersetzt würde. Dies würde eine große Herausforderung für die Verwaltung und die Gerichte darstellen. Selbst wenn die Ampel-Bundesregierung eine humanere Asylpolitik auf nationaler Ebene vorantreiben wollte, würde sie sich durch ihre Zustimmung zum EU-Asylpaket enggeknüpfte Fesseln anlegen.

Ebenso verringern sich die Handlungsspielräume von den Verteidiger*innen von Rechtsstaatlichkeit in Staaten wie Ungarn, Kroatien, Bulgarien oder Polen. Aktuell ist es ihnen möglich, mit Verfahren vor dem EuGH die besonders restriktiven Asylpolitiken wie im Falle der Orbán-Regierung gerichtlich überprüfen zu lassen. Zum Beispiel konnten so die meisten Elemente der Asylverfahren in den ungarischen Transitzonen als europarechtswidrig beurteilt werden. Die vorgeschlagene EU-Asylreform würde partiell Mechanismen legalisieren, die zum Beispiel in diesen Verfahren bemängelt und als menschenrechtswidrig eingestuft wurden. Dieser Standard müsste dann auf dem gerichtlichen Weg erneut erstritten werden und würde jedenfalls bis zu einer Entscheidung menschenrechtswidrige Praktiken ermöglichen.

Mangelnde Umsetzungsfähigkeit

In praktischer Hinsicht bestehen ernsthafte Zweifel an der Umsetzbarkeit des Pakets, die sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre ergeben. Seit 2015 ist es etwa der griechischen Regierung nicht gelungen, eine mit europäischem Recht konforme, funktionierende Asylinfrastruktur auf der Insel Lesbos zu errichten. Vielmehr ist das Leiden der Schutzsuchenden auf der Insel vielfach dokumentiert. Auch die italienische Regierung hat auf Grund schlechter Erfahrungen mit dem Hotspot-System im Süden nahezu vollständig auf dieses verzichtet. Es gibt derzeit keine funktionierende Erstaufnahmeeinrichtung an den Grenzen Europas, die als Beleg oder Folie für eine Implementierbarkeit des Reform-Pakets dienen könnte.

Aus diesen Gründen fordern wir die Bundesregierung, insbesondere Innenministerin Nancy Faeser auf, die Reform des europäischen Asylsystems im Rat der Europäischen Union abzulehnen. Dies würde das unwürdige Gezerre um eine Reform, die nicht im Sinne des Flüchtlingsschutzes ist, die keine europäische Solidarität herstellen kann, und die auf Grund ihrer Dysfunktionalität den Streit um die Migration nur anheizen würde, endlich beenden.

Für eine faktenbasierte, menschenrechtskonforme und solidarische Asylpolitik

Ein Ende der Diskussion um unausgegorene Reformvorschläge würde vielmehr die Chance eröffnen, dass vorliegende rechtskonforme Vorschläge Gehör finden könnten: Das Europäische Parlament bemüht sich schon seit Jahren, die Härten der Vorschläge des Reformpakets abzumildern und dennoch ein funktionierendes, solidarisches Asylsystem im Sinne der Schutzsuchenden zu entwickeln. Es fordert immer wieder umfassende Evaluationen und Machbarkeitsstudien. Diese Vorgehensweise eröffnet die Möglichkeit einer faktenbasierten und menschenrechtskonformen Asylpolitik, die gleichzeitig einen solidarischen Ausgleich innerhalb der Europäischen Union sucht.

Wäre es daher nicht an der Zeit, dem Europäischen Parlament, der demokratischsten Institution der Europäischen Union, die Herausforderung einer würdigen und nachhaltigen Migrationspolitik für den Kontinent zu übergeben und darauf zu vertrauen, dass es vollbringen kann, woran zahlreiche Kommissionen und Ratstreffen gescheitert sind? Es wäre ein mächtiges Zeichen gegen die jahrzehntelangen Mobilisierungen des Rechtspopulismus gegen Europa und gegen die Migration.

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Kontakte für Presseanfragen

Prof. Dr. Vassilis Tsianos

Fachhochschule Kiel

Telefon: +49 431 2103088

Mail: vassilis.tsianos@fh-kiel.de

Dr. Bernd Kasparek

Humboldt-Universität zu Berlin

Telefon: +49 30 2093 46255 (Sekretariat)

Mail: bernd.kasparek@hu-berlin.de

Dr. Constantin Hruschka

Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München

Telefon: +49 521 106-6893

Mail: hruschka@mpisoc.mpg.de

Prof. Dr. Marei Pelzer

Frankfurt University of Applied Sciences

Telefon: +49 69 1533-4419

Mail: marei.pelzer@fb4.fra-uas.de

 

 

Die Stellungnahme des Rats für Migration basiert unter anderem auf Forschungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, die Mitglieder und andere Wissenschaftler:innen in den letzten Jahren durchgeführt haben. Eine Auswahl:

Bast, Jürgen/von Harbou, Frederik/Wessels, Janna, Human Rights Challenges to European Migration Policy. The REMAP Study, Baden-Baden 2022.

Farahat, Anuscheh/Markard, Nora, Recht an der Grenze: Flüchtlingssteuerung und Schutzkooperation in Europa, Juristenzeitung (JZ) 2017, S. 1088–1097.

Frei, Nula/Hruschka, Constantin, Verantwortungsteilung im Dublin-Raum – aktueller Stand und Entwicklungsperspektiven. In: S. Breitenmoser, P. Uebersax und P. Hilpold (Hrsg.), Schengen und Dublin in der Praxis, Zürich/St. Gallen 2023, S. 550-571.

Heins, Volker/Wolff, Frank, Hinter Mauern. Geschlossene Grenzen als Gefahr für offene Gesellschaften, Berlin 2023.

Hess, Sabine/Karamanidou, Lena/Kasparek, Bernd, The Expanding Significance of Borders for the European Migration Regime after 2015. In: S. Barthoma und Ö. Cetrez (Hrsg.): Responding to migration: A holistic perspective to migration governance. Studies in Global Migration: Societal Challenges. Uppsala 2021.

Hess, Sabine; 5 Jahre später: EU-Europas neues-altes Grenzregime als Grenze der Demokratie. In: Valeria Hänsel, Matthias Schmid-Semper, Nina Violetta Schwarz (Hg.): Grenzregime IV. Assoziation A, 2022.

Hruschka, Constantin/Rohmann Tim, Excluded by crisis management? Legislative hyperactivity in post-2015 Germany. In: Z. Yanasmayan (Hrsg.), Post-2015 Refugees in Germany: “Culture of Welcome”, Solidarity, Exclusion? International Migration 61/3, 2021, S. 12-24, verfügbar unter: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/imig.12926

Kasparek, Bernd, Europa als Grenze. Eine Ethnographie der Grenzschutz-Agentur Frontex, Bielefeld, 2021.

Kuster, Brigitta/Tsianos, Vassilis S., Hotspot Lesbos. «Aus den Augen, aus dem Sinn» – Flüchtlinge und Migranten an den Rändern Europas. Berlin 2016,Heinrich-Böll-Stiftung, verfügbar unter:https://www.boell.de/sites/default/file/160802_epaper_Kuster_tsianos_hotspotlesbos_v103.pdf

Pelzer, Marei, Die Rechtsstellung von Asylbewerbern im Asylzuständigkeitssystem der EU, Baden-Baden, 2020.

Pichl, Maximilian, Der »Moria-Komplex«. Eine Studie im Auftrag von medico international, Frankfurt am Main, 2021.

Tsianos, Vassilis S., Hotspots und die europäische Grenzarchitektur. Zur Ethnografie einer Erfassungsform. In: S. Lessenich (Hrsg.): Geschlossene Gesellschaften. Verhandlungen des 38. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bamberg 2016, 2017.

Ziebritzki, Catharina/Nestler, Robert, ‘Hotspots’ an der EU-Außengrenze. Eine rechtliche Bestandsaufnahme. Arbeitspapier. Max Planck Institute for Comparative Public Law & International Law (MPIL) Research Paper No. 2017-17, verfügbar unter SSRN: https://ssrn.com/abstract=3028111 oder http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3028111