Pressemitteilung des Rats für Migration vom 22.06.2018
Derzeit erwecken manche Politikerinnen und Politiker den Eindruck, Migration ließe sich mit nationalen Instrumenten gut steuern, doch dieser Eindruck täuscht. Internationale Migrationsbewegungen sind nicht umfassend steuerbar und lassen sich nicht bei Bedarf beenden.
Als Forscherinnen und Forscher raten wir der Bundesregierung dringend, Konzepte für eine zukunftsfähige Migrationspolitik zu erarbeiten, die auf solidarische europäische Lösungen setzen. Nationale Alleingänge, punktuelle Verschärfungen des Asylrechts und ein Unterbietungswettbewerb in Asylstandards mit anderen europäischen Staaten sind nicht zukunftsfähig. Es braucht mittel- und langfristige Perspektiven. Es ist dringend notwendig, legale und sichere Zugangswege in die EU zu schaffen. Eine konsequente Umsetzung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems wäre ein großer Fortschritt: Dazu zählt ein vereinheitlichtes Asylverfahren und eine europäische Asyl-Entscheidungsinstanz.
Der Rat für Migration kritisiert den aktuellen Vorschlag scharf, Geflüchtete direkt an den Grenzen abzuweisen, die schon in einem anderen EU-Staat registriert sind. Solche Zurückweisungen sind nicht ohne Weiteres möglich und auch nicht durch bilaterale Abkommen auszuhandeln. Nach der Dublin-III-Verordnung sind pauschale Zurückweisungen in andere Staaten nicht zulässig. Das hat auch der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom Januar 2018 noch einmal klargestellt. Vor einer Überstellung eines Asylsuchenden muss ein Wiederaufnahmeverfahren mit dem zuständigen Staat durchgeführt werden. Außerdem muss geprüft werden, ob nicht andere Kriterien eine Zuständigkeit für das Asylverfahren begründen, zum Beispiel wenn ein ein Asylsuchender Familienangehörige in Deutschland hat.
„Das Vorhaben widerspricht der Idee eines solidarischen Europas und wird zulasten der südeuropäischen Länder wie Italien und Griechenland gehen, in denen Geflüchtete bei der Ankunft registriert werden“, erläutert Werner Schiffauer, Vorsitzender des Rats für Migration. Die Zurückweisungen würden auch bedeuten: Die Bundespolizei müsste die Grenze absichern, notfalls mit Grenzzäunen wie in Ungarn, wo tagtäglich Flüchtlinge gewaltsam vom Grenzübertritt abgehalten oder inhaftiert werden. Das hätte dramatische Folgen.
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