Ein Gastbeitrag von Juliane Karakayali und Vasilis Tsianos für den ReGA-Newsletter (12/2025)
Weltweit hat die extreme Rechte der Wissenschaft den Kampf angesagt. Forschung wird grundsätzlich unterstellt, ideologisch zu sein und falsche Wirklichkeitsbeschreibungen zu verbreiten. Auf dieser Ausgangsbasis können unliebsame Erkenntnisse der Wissenschaft, wie die zum Klimawandel, zur Komplexität von Geschlecht oder zur Entstehung von Armut, als von linken Interessen getrieben denunziert und dann verworfen werden. Das ebnet den Weg zu einer Politik, die sich ihre eigene Wirklichkeit frei von Fakten schafft und die damit klimaschädliches und antidemokratisches Handeln rechtfertigt. Aktuell lässt sich am Beispiel der USA sehen, wie diese Anti-Wissenschafts-Politik vollzogen wird: mit Erpressungen der Universitäten, Diskreditierung einzelner Wissenschaftler*innen, Einstellung unliebsamer Studiengänge und Veränderungen der Kriterien für Forschungsförderung.
Wissenschaftsfreiheit ist verbrieftes Recht
Auch in Deutschland nehmen die Angriffe auf Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit zu. Das betrifft gleichermaßen das Organisations- sowie das Zulassungsrecht: Infolge der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 5 Abs. 3 GG bestehen in Deutschland verfassungsrechtliche Bindungen für die Binnenorganisation von Hochschulen und für professorale Partizipationsrechte. Wissenschaftsfreiheit ist damit ein durch die Verfassung verbrieftes Recht. Die Machtfülle, so Hans Michael Heinig im Verfassungsblog, Professor of Public Law an der Georg-August-Universität Göttingen, die den boards of trustees, Präsidenten und davon abgeleitet auch Dekanen in den USA zukommt, wäre hier schlicht verfassungswidrig. In den USA ist die Wissenschaftsfreiheit stärker durch Arbeitsrecht und soft law geprägt als durch Verfassungsrecht. Eine ausdrückliche Verfassungsgarantie gibt es daher nicht. Der US-Supreme Court hat die Wissenschaftsfreiheit als Prinzip des Ersten Zusatzartikels anerkannt. Für viele Konfliktkonstellationen liegt aber keine konsolidierte Rechtsprechung vor. In der Folge gibt es zwar einen recht robusten Schutz für Konflikte um die Wissenschaftsfreiheit in den arbeitsrechtlich durchformten Beziehungen zwischen Universitätsleitung und Lehrenden; der Schutz der Universitäten gegenüber Gesetzgebung und Regierung fällt allerdings schwächer aus.
Trotz des verfassungsgemäßen Rechts auf Wissenschaftsfreiheit sind die Angriffe der letzten Jahre massiv. Und sie erfolgen nicht nur von der AfD. Vier Beispiele sollen hier exemplarisch aufgegriffen werden:
a) der Versuch des Bundesforschungsministeriums, politisch unliebsamen Wissenschaftler*innen im Kontext der Debatte um den Nah-Ost-Konflikt Fördergelder zu entziehen,
b) die Angriffe der AfD auf kritische Wissenschaftler*innen,
c) die ‚Genderverbote‘ der CDU/CSU und
d) die Sparmaßnahmen im Bildungsbereich.
a) Im Mai 2024 prüfte das von Starck-Watzinger (FDP) geführte Bundesministerium für Forschung die Möglichkeit, ob man Wissenschaftler*innen, die sich in einem offenen Brief gegen die polizeiliche Räumung Palästina-solidarischer studentischer Proteste auf Universitätsgelände ausgesprochen hatten, nachträglich die Förderung ihrer Forschungsprojekte entziehen kann. Ohne ersichtliche Grundlage prüfte eine Bundesministerin dienst- und strafrechtliche Sanktionen gegen Beamt*innen und Angestellte der Länder und überschritt damit massiv ihre Kompetenzen. Begleitet wurde dieser Vorgang mit einer Kampagne der „BILD“-Zeitung, die die Namen der Unterschreibenden unter der Überschrift „UniversiTäter“ und zum Teil mit Fotos abdruckte. Dieser bis heute nicht angemessen aufgearbeitete Vorgang hat massiv die Wissenschaftsfreiheit untergraben und mit dazu geführt, dass Deutschland im internationalen Ranking des Academic Freedom Index schlechter abschneidet als im Jahr zuvor.
Ebenfalls dazu beigetragen haben auch andere politische Eingriffe in Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie im Kontext des Nah-Ost-Konflikts. So wurden auf politischen Druck hin Wissenschaftler*innen ausgeladen, Raumvergaben für Veranstaltungen rückgängig gemacht und Wissenschaftler*innen einer internen Prüfung bei Kritik an der israelischen Politik oder Palästina-solidarischen Äußerungen unterzogen. Auch die Annahme des von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in den Bundestag eingebrachten Antrags „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ im Januar 2025 muss als gefährlicher Eingriff in die Wissenschaft verstanden werden. Denn darin wird die verbindliche Anwendung der umstrittenen IHRA-Definition an Schulen und Hochschulen gefordert, obgleich Wissenschaft nie und in keiner Disziplin mit allgemeinverbindlichen Definitionen arbeitet. Im Gegenteil ist die Aufgabe der Wissenschaft, Definitionen zu hinterfragen, zu modifizieren und ihre Gültigkeit immer wieder zu überprüfen.
b) Die Wissenschaftsfeindlichkeit der AfD drückt sich in vielfältigen Aktivitäten aus. Zum einen nutzt die AfD das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfragen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene intensiv. Grundsätzlich sind Kleine Anfragen ein wichtiges Instrument der parlamentarischen Opposition, um Transparenz über Regierungshandeln herzustellen. Die AfD nutzt dieses Instrument aber, um die Integrität, Kompetenz und Förderungswürdigkeit einzelner Disziplinen und Wissenschaftler*innen anzuzweifeln. Wer an Hochschulen lehrt und welche Forschungsprojekte gefördert werden, unterliegt der Wissenschaftsfreiheit und der Autonomie der Hochschulen und nicht parlamentarischer Entscheidungen. Insofern könnten diese Anfragen souverän mit dem Verweis auf diesen Umstand beantwortet werden. Leider tun das aber viele Hochschulen nicht, sondern geben detailliert Auskunft über ihre eigenen Beschäftigten: teils aus Unwissenheit, teils spiegeln sich darin auch Konflikte an den Hochschulen selbst wider. Die Kleinen Anfragen lösen damit starke Verunsicherung aus.
Auf den Abbau der Wissenschaftsfreiheit zielt auch der Antrag der AfD auf die Einrichtung einer staatlichen Prüfstelle für wissenschaftliche Publikationen (siehe den Antrag vom 14.10.2025 mit dem Titel „Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern“). Die AfD fordert die Bundesregierung darin auf, eine unabhängige Prüfstelle (am besten im Rahmen einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)) einzurichten, welche Kriterien für qualitätsgesicherte Publikationen festlegt, um daraufhin die Werke aus allen relevanten Fachbereichen (stichprobenartig oder auf Antrag) auf methodische Qualität und Replizierbarkeit, ggfs. auch auf eine Unabhängigkeit von politischem oder kommerziellem Einfluss zu überprüfen und eine diesbezügliche Empfehlung abzugeben oder zu verneinen. Zudem soll die Prüfstelle bei staatlichen Förderentscheidungen in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.
Für den Fall ihrer Regierungsbeteiligung hat die AfD bereits angekündigt, die Genderstudies abzuschaffen und alle Professor*innen, die darin lehren, zu entlassen.
c) Die Angriffe auf die Genderstudies erfolgen auch seitens der CDU/CSU. In Bayern und Hessen hat sie bereits allgemeine Verbote erlassen, genderinklusive Schreibweisen im öffentlichen Dienst zu verwenden. Die Bundesministerin Karin Prien (CDU) hat die Mitarbeiter*innen ihrer Behörde angewiesen, künftig das Gender*sternchen, Binnen-I oder ähnliche Ansätze zu eine gendergerechten Sprache zu unterlassen. Bereits als Bildungsministerin in Schleswig-Holstein hatte sie den Schulen die Verwendung von Gender*sternchen und ähnlichen Schreibweisen verboten und unter Hinweis auf die Länderzuständigkeit klargestellt, dass in den Schulen die geltende deutsche Rechtschreibung anzuwenden sei. Sternchen seien insofern als Rechtschreibfehler zu bewerten. Angetrieben durch den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) hatten die Unionsparteien den neokonservativen Kulturkampf gegen die genderinklusive Sprache zu einem revanchistischen Angriffspunkt gegen die Grünen und die SPD mainstreamisiert.
d) Aber auch die gegenwärtigen massiven Sparmaßnahmen im Bildungsbereich müssen als ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit gewertet werden. Gemäß der Hochschulautonomie macht die Politik den Hochschulen keine konkreten Vorgaben dafür, wo genau gespart werden soll. Und aktuell ist noch nicht abzusehen, welche Bereiche der Hochschule besonders betroffen sein werden. Abzeichnen tut sich aber schon jetzt, dass etablierte und größere Studiengänge besser mit den Kürzungen umgehen können als andere – und diese anderen sind ohnehin marginalisierte Wissenschaften. So droht der Sozial- und Kulturanthropologie an der FU Berlin eine Einsparung eines Drittels statt der sonst üblichen 10%. An der Universität Göttingen ist die Professur für Diversitätsforschung gestrichen worden und damit auch der gleichnamige Studiengang. In diesen Maßnahmen zeigt sich, dass gerade diversitätsorientierte, kolonial- und rassismuskritische Studiengänge nicht nur von außerhalb angegriffen werden sondern auch innerhalb der Universitäten wenig Rückhalt erfahren.
Es zeigt sich, dass die Wissenschaftsfreiheit derzeit sowohl von der extremen Rechten als auch von einem radikalisierten Konservatismus angegriffen wird. Diese Angriffe bleiben nicht unwidersprochen: viele Initiativen, Wissenschaftler*innen, deren Vereinigungen und Fachgesellschaften arbeiten aktuell daran, Hochschulen resilient zu machen, Kolleg*innen vor Angriffen zu schützen und die Hochschulen offen zu halten. Es bleibt zu hoffen, dass das gelingt.
