Du betrachtest gerade Sprachen nach Bedarf statt Deutsch nach Vorschrift: Ein Plädoyer für einen pragmatischen Umgang mit Mehrsprachigkeit

Sprachen nach Bedarf statt Deutsch nach Vorschrift: Ein Plädoyer für einen pragmatischen Umgang mit Mehrsprachigkeit

Replik von Judith Purkarthofer (Universität Duisburg-Essen) und Christoph Schroeder (Universität Potsdam)[1], Februar 2024 In unserem Initialbeitrag haben wir versucht, die Anforderungen an mehrsprachige Kommunikation in verschiedenen gesellschaftlichen Räumen zu verhandeln. Anhand mehrerer Beispiele haben wir postuliert, dass vorgeblich objektiv festgestellte Sprachkenntnisse dabei nicht allein die Gelingensbedingung für erfolgreichen Austausch sind. Erfreulicherweise haben sich mehr als zehn Autor*innen mittels Beiträgen zu dieser Debatte geäußert, die damit aber sicher noch nicht abschließend behandelt ist. Nichtsdestotrotz möchten wir nun ein kurzes Zwischenfazit ziehen und damit diesen ersten Reigen von Beiträgen abschließen. Wie aus den Vorjahren allerdings deutlich wurde, entwickeln die Beiträge in weiterer Diskussion in Lehrveranstaltungen, Fachdiskussionen und vielleicht auch an unerwarteten Stellen weitere Anziehungskraft und stellen damit einen Querschnitt durch die Diskussion einer der gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit dar. Einen Vorgeschmack davon durften wir am 21.2.2024, dem Internationalen Tag der Muttersprachen, erleben, wo wir die Debatte auf Einladung von Yasemin Karakaşoğlu und dem Bremer Sprachenrat vorstellen konnten. Viele unserer Kolleg*innen teilen weite Teile unserer Einschätzung, aber ihre Einsprüche, Ergänzungen und Nachfragen bringen unser Nachdenken stetig weiter. Die acht Beiträge zur Debatte greifen Perspektiven aus verschiedenen Richtungen auf: aus der Sprach- und Sprachlehr/lernforschung, aber auch den Erziehungswissenschaften und der Rechtswissenschaft. Sie weiten unseren Horizont mit ihrer internationalen Perspektive, die Alternativen zum monolingualen Habitus des Global North aufzeigen und sie werfen zu unserer großen Freude einen Blick auf die Praxis der mehrsprachigen Beratung. Was verbindet nun die Beiträge und was ziehen wir aus ihnen? Deutschkenntnisse als Ziel statt als Voraussetzung Deutsch ist als Schulsprache, als Sprache der Verwaltung, der mündlichen und schriftlichen Kommunikation in amtlichen Belangen als Sprache des öffentlich-formellen Registers in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen. Im schulischen Bereich bedarf es praktischer Anwendungen, die das gesamte Repertoire von Kindern und Erwachsenen wahrnehmen können (vgl. Beitrag von M. David-Erb & G. Putjata) und im Bereich der Zuwanderung, gerade auch der Fachkräftezuwanderung, bedarf es angepasster Angebote und, jeweils auszuhandeln, sicher auch angepasster Verpflichtungen zum Deutscherwerb (vgl. Beitrag von P. Rosenberg). Damit ist auch verbunden, die Veränderlichkeit von sprachlichen Mitteln, wie zum Beispiel durch neue mündliche und schriftliche Medienformate (vgl. Beitrag von B. Schneider), ernstzunehmen. Trotz der Rolle, die andere Sprachen vermehrt einnehmen (und hier ist Englisch wesentlich stärker im öffentlichen Leben vertreten als jede andere Sprache, siehe u.a. den Atlas zur visuellen Mehrsprachigkeit des Ruhrgebiets Ziegler et al. 2022), ist an Deutsch in Deutschland kein Vorbeikommen und soll es auch nicht sein. Deutsch soll also, ebenso wie andere gebrauchte Sprachen, gefördert werden! In diesem Punkt stimmen wir P. Rosenberg, aber auch D. Vogel, zu. Aber wir sehen, wie auch die Autor*innen,im Gegensatz zur teilweise aktuell vertretenen Politik, einen großen Unterschied zwischen dem Angebot einer Förderung und der Voraussetzung eines Nachweises hervorheben. Letztere schiebt die Bringschuld für Sprachkompetenzen ausschließlich jenen Personenzu, die bereits den metaphorisch und physisch weiteren Weg auf sich nehmen – von finanziellen und existenziellen Risiken ganz zu schweigen (vgl. Beitrag von N. Khakpour). Die Einteilung von Sprecher*innen und damit verbundene Zugangsmöglichkeiten anhand singulärer Eigenschaften trägt der erlebten Realität nicht Rechnung. Die US-amerikanische Übersetzungswissenschafterin Moira Inghilleri beschreibt dies sehr eindrücklich, wenn sie sagt, dass „die Tendenz, singuläre Identitäten bzw. Kategorien für Individuen und Gruppen anzunehmen oder vorauszusetzen, die doch eigentlich über differenzierte Identitätscollagen verfügen, den Prozess der gegenseitigen Anerkennung zwischen Mitgliedern multikultureller Gesellschaften behindern kann“ (Inghilleri 2017, 180, Übers. d. Aut.). Fähigkeiten, auch sprachliche, entwickeln sich über die Zeit und für diese Zeit bedarf es einer kommunikativen Umgebung. Aktuell zeigt eine Expertise der Friedrich-Ebert-Stiftung (Thränhardt 2023), wie andere europäische Länder bei der Einstellung von ukrainischen Geflüchteten eben nicht den deutschen Weg gehen, erst den Sprachnachweis zu fordern und dann die Tür zu öffnen, sondern Sprachvermittlung und Integration auf dem Arbeitsplatz offenbar erfolgreich verbinden. Sprachen sind dann Werkzeug zu besserer Verständigung, die im Gebrauch geschärft werden, sich ausdifferenzieren und Sprecher*innen zunehmend besseres Verständnis und Teilhabe erleichtern. Aber sie sind nicht mehr ‚Eintrittskarte‘ – auch weil diese eine Karte der innerdeutschen Mehrsprachigkeit mit ihren Dialekten, Fachsprachen und anderen Registern nicht gerecht wird. Kommunikationsbedarfe und Ungleichheiten In den unterschiedlichen Kontexten braucht es spezifische Personen, die sich einsetzen und die konkrete Umsetzung von Austausch vorantreiben. Aus dem Beitrag des Kommunalen Integrationszentrums Euskirchen erfahren wir von ganz praktischen Strategien, die in An- oder Abwesenheit von Übersetzer*innen funktionieren. Damit soll aber nicht die Problematik auf die Ebene Einzelner verschoben werden: die sprachliche Verfasstheit unserer Gesellschaft ist rechtlich nur an bestimmten Eckpunkten (Amtssprache) geregelt (siehe Beitrag von T. Klein); sie überlässt vieles, vielleicht mehr als wir denken, der Aushandlung, ist aber gleichzeitig unmittelbar mit nicht-(nur)-sprachlichen Machtverhältnissen und historischen wie rezenten sozialen Benachteiligungen verbunden (wie in den Beiträgen von N. Khakpour, D. Vogel, E. I. Gülbeyaz und H. Wiese deutlich wird). Dennoch kann der Blick auf die Person, die mit Übersetzung betraut ist, fruchtbar sein. Moira Inghilleri, die sich mit Fragen von Übersetzungen vor Gericht und in der Aushandlung von Gerechtigkeit befasst hat (Inghilleri 2012, 2017), schreibt den Übersetzer*innen eine ganz zentrale Rolle zu.
„Translators serve the important additional function of protecting the social, linguistic, political, economic, and legal rights of individuals and communities, particularly where a clear bias, injustice, or imbalance of power reveals itself. In these instances, translators are called upon not only to clarify linguistic or cultural issues, but to help ensure that all parties‘ interests and points of view are adequately understood“ (Inghilleri 2017, 31).
Anhand von historischen Beispielen aus Ellis Island und anderen Einreiseorten in die USA untersucht sie, welche Kontexte sich als besonders förderlich bzw. kommunikativ erfolgreich für die Beteiligten zeigten und welche Rolle dabei die verschiedenen Beteiligten übernahmen. Ob die Migrant*innen aus Europa ankamen, oder aber vor allem aus Asien an der Pazifikküste, hatte großen Einfluss auf die kommunikativen Ressourcen, die sie vorfanden. Die Regelungen für die Einreise waren formal an allen Stellen gleich, jedoch wurden in New York (Ellis Island) Personen als Angestellte und Dolmetscher*innen eingesetzt, von denen etwa ein Drittel selbst Migrationshintergrund hatte. An der Westküste wurden, aus Furcht vor chinesischen Kollaborateur*innen, wiederum vor allem Personen ohne diesen Hintergrund eingesetzt und den Dolmetscher*innen wurde mit großem Misstrauen begegnet. Dies zeigte sich etwa daran, dass sie nicht komplette Interviews übersetzten, sondern jeweils nach einer gewissen Zeit an eine andere Person übergeben mussten. Dies führte dazu, dass das Prozedere an der Westküste kommunikativ wesentlich weniger erfolgreich verlaufen konnte, während es im Osten eher im Sinne der Ankommenden gestaltet werden konnte. Inghilleri spricht in diesem Zusammenhang von sprachlicher Gastfreundschaft (linguistic hospitality), die erfolgreiche Kommunikation unterstützt. Insgesamt kommt sie zu folgendem Schluss:
„Where conditions are in place for the extension or exchange of linguistic hospitaliy, this communicative task is managed with relative ease. However, in inhospitable social or communicative environments where the participatory rights of some individuals or groups are constrained or require some form of negotiation, the communicative and ethical demand on translation becomes far greater“ (Inghilleri 2017, 32).
Vielleicht braucht es also auch dort, wo vorgeblich in einer Sprache kommuniziert wird, Personen, die eine solche Rolle einnehmen? Durch die Anwesenheit von Übersetzer*innen werden Bedarfe in der Kommunikation teilweise expliziter adressiert und vielleicht wäre diese Adressierung eine Chance, auf außersprachliche Diskriminierung und unterdrückende Sprachregime einzugehen und diese besprechbar zu machen. Der Einsatz einsprachiger Übersetzer*innen bzw., gegebenenfalls mehrsprachiger Mediator*innen, könnte die Sprechenden in dem unterstützen, was durch Hierarchien, Ungleichheiten und erlebte Hindernisse nicht ohne weiteres und von selbst geschieht. Die Verantwortung für diese Art der Verständnissicherung ist nun etwas, was der Gesellschaft ein Anliegen sein muss, denn Nicht-Verstehen ist nie ein individuelles Problem sondern betrifft stets mindestens zwei, die sich eigentlich als Partner*innen verstehen sollten. Aushandlung Wir kommen abschließend auf den Begriff der „Aushandlung“ zurück, den wir in unserem Debattenbeitrag in das Zentrum gestellt hatten. Das Wochenmarkt-Beispiel von İrem Duman Çakır (2022), das wir benutzt haben, zeigt, wie selbstverständlich die Aushandlung der sprachlichen Praktiken in informellen sozialen Räumen funktioniert, wo eine Vorstellung von „Einzelsprache“ als ein abgegrenztes und mit einem manifesten Regelsystem beschreibbares System noch nie Gültigkeit hatte. Aber auch in den formell-öffentlichen sozialen Räumen der Institutionen wie der Schule (genauer: dem Klassenzimmer) oder den Institutionen der Zuwanderungspolitik, wo das „Primat des Deutschen“ postuliert ist, kann unserer Überzeugung nach Aushandlung funktionieren, wenn sie zwischen sprachlichen Bedarfen und den Mitteln, die zu ihrer Erfüllung notwendig sind, abwägt. Was das bedeutet, ist ausführlich in unserem Initialbeitrag und auch in den Kommentaren behandelt worden: In der Schule bedeutet es eine integrative Beschulung von Neuzugewanderten (vgl. Beitrag von P Rosenberg), einen Ausbau der Zertifizierung vorhandener Sprachkenntnisse (vgl. Beitrag von D. Vogel) und endlich das Ausprobieren von didaktischen Herangehensweisen des Translanguaging (vgl. Beitrag von M. David-Erb & G. Putjata). In der Zuwanderungspolitik bedeutet es eine Absenkung der gesetzlichen Erwartungen an Sprachkompetenzen und stattdessen mehr angepasste und integrative Deutschkurs-Angebote für Zugewanderte. Das verlangt nicht nur nach innovativen Ansätzen der sprachintegrativen Arbeit, sondern, wie besonders im letzten Absatz „Die Grenzen der Aushandlung“ des Beitrags von N. Khakpour hervorgehoben, es bedeutet auch, dass wir die Reflexion über die (nicht nur) sprachlichen Ungleichverhältnisse als immanenten Teil der Spracharbeit annehmen und uns als Expert*innen für Sprachen dazu verhalten. PDF-Version des Beitrags. [1] Mit herzlichem Dank an die Kolleg:innen von der RfM-Debattenredaktion für die wunderbare Betreuung der Debatte, für hilfreiche Anregungen und Kritik. Literatur: Duman Çakır, İrem (2022): Negotiation of resources in everyday activities of a multilingual Berlin street market: a linguistic ethnography approach. In: Multilingua – Journal of Cross-Cultural and Interlanguage Communication 0 (0). DOI: 10.1515/multi-2021-0065. Inghilleri, Moira (2012): Interpreting justice: Ethics, politics and language. London: Routledge. Inghilleri, Moira (2017): Translation and Migration. London: Routledge. Thränhardt, Dietrich (2023): Mit offenen Armen – die kooperative Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Europa. Eine Alternative zum Asylregime? Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung Abteilung Analyse Planung und Beratung (FES diskurs). Online verfügbar unter https://library.fes.de/pdf-files/a-p-b/20088.pdf. Ziegler, Evelyn; Eickmans, Heinz; Schmitz, Ulrich; Uslucan, Hacı-Halil; Gehne, David H.; Kurtenbach, Sebastian et al. (2022): Metropolenzeichen: Atlas zur visuellen Mehrsprachigkeit der Metropole Ruhr. Essen: DuEPublico, Universität Duisburg-Essen Publications online.