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Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze?

Eine menschen- und europarechtliche Bewertung
Autor: Dr. Hendrik Cremer

In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich oder zumindest teilweise zurückzuweisen. Dies soll etwa Menschen betreffen, die bereits in einem anderen Land der EU registriert wurden wie auch Menschen, die über keine Papiere verfügen. Menschen, die einen Asylantrag stellen, dürfen jedoch aufgrund europa- und menschenrechtlicher Verpflichtungen nicht an den Grenzen Deutschlands zurückgewiesen werden, auch nicht auf der Grundlage bilateraler Abkommen mit anderen EU-Staaten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat hierzu eine Stellungnahme “Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze? Eine menschen- und europarechtliche Bewertung“ in zweiter Auflage veröffentlicht.

Die Stellungnahme können Sie hier abrufen.

Autorenporträt: Dr. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Recht auf Asyl und Rechte in der Migration, Recht auf Schutz vor Rassismus und Kinderrechte. Er ist Mitglied im „Rat für Migration“.