Autor: Prof. Dr. Jochen Oltmer
Der Bundestag beschloss am 26. Mai 1993 die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl. Artikel 16, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes hatte bis dahin mit der knappen Formel “Politisch Verfolgte genießen Asylrecht” ein individuelles Recht auf Schutz festgeschrieben. 1993 wurde der Artikel zwar nicht gestrichen, aber um umfangreiche Ausführungen ergänzt, die das Asylrecht erheblich einschränkten. Seitdem hat in aller Regel keine Chance mehr auf Asyl, wer aus “verfolgungsfreien” Ländern stammt (den “sicheren Herkunftsländern”) oder über sogenannte “sichere Drittstaaten” einreist, mit denen Deutschland lückenlos umgeben ist. Neue Migrationsbewegungen, populistische Kampagnen und rassistische Gewalt hätten nach dem Mauerfall zu einer Krisenstimmung geführt, so Jochen Oltmer in einem Gastbeitrag für den Mediendienst Integration. Die Debatten von damals weisen viele Parallelen zu den Diskussionen von heute auf. Jochen Oltmer beschreibt, welche Entwicklungen dem Asylkompromiss vorausgingen und wie durch die Grundgesetzänderung ein Prozess der Externalisierung einsetzte, der bis heute anhält.
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Autorenporträt: Prof. Dr. Jochen Oltmer lehrt Neueste Geschichte an der Universität Osnabrück und ist seit 1997 Vorstandsmitglied des „Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien“ (IMIS). Er ist Mitglied im „Rat für Migration“.