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Nach Appell an Bundeskanzler Scholz: Die politische Neutralisierung von Migrant:innenorganisationen und demokratisch geförderter Zivilgesellschaft in Sachsen verhindern

Am 24. Juni haben sich mehr als 100 überwiegend ostdeutsche Vereine und Stiftungen an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt, da ihr Einsatz für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit akut bedroht wird.

In Sachsen lassen sich ähnliche Entwicklungen am Beispiel des zerschlagenen Dachverbands sächsischer Migrant*innenorganisationen (DSM) beobachten, der im Zuge eines Sonderberichts des Sächsischen Rechnungshofs in die Insolvenz getrieben wurde. Sie laufen auf ähnlich demokratiefeindliche Argumentationen hinaus: Ein Verbot jedweder politischer Betätigung als Fördermittelempfänger:innen.

Der Rat für Migration stellt sich solidarisch hinter die geplante Neugründung des Dachverbands Sächsischer Migrant*innenorganisationen und die im Weiteren betroffene organisierte Zivilgesellschaft in Sachsen.

Eine wissenschaftliche Einschätzung des Vorgangs, der letztendlich zur Auflösung des DSM führte, stellen wir Ihnen in einer Expertise zur Verfügung.

Folgende Vorschläge sind an die Sächsische Gesetzgeber:innenschaft zu richten:

  • Das Verbot jedweder politischer Betätigung in der Richtlinie Integrative Maßnahmen ist umgehend und ersatzlos zu streichen.
  • Zuwendungsempfänger:innen sind rückwirkend als abhängige Akteure nicht für gesetzgeberisches Versagen und sich daraus ergebende Rechtsfolgen in der Praxis haftbar zu machen.
  • Im Umkehrschluss ist in den relevanten Regularien des Sächsischen Rechnungshofs eine Begründungspflicht für einseitig intransparente Prüfverfahren hinzuzufügen, die mögliche wirtschaftliche wie soziale Schäden durch Selbige in Rechnung stellt. Damit hat der Sächsische Rechnungshof jenseits legalistischer Ausflüchte Verantwortung für die mittelbaren wirtschaftlichen (genuin sein Aufgabengebiet betreffenden) und damit auch sozialen Rechtsfolgen seiner Empfehlungen zu übernehmen.
  • Da die noch dürftigere regulatorische Ausgestaltung des Sächsischen Rechnungshofs im Vergleich zur Bundesebene davon zeugt, dass ihm bisher weder an effektiver Selbstbegrenzung, geschweige denn an demokratischer Kontrolle gelegen ist, ist ferner ein gesetzgeberisches Verfahren einzuleiten, das eine effektive demokratische Kontrolle des Rechnungshofs in Hinblick auf seine eigenen Pflichten zur politischen Parteinahme für die Werte der FdGO von oben nach unten ermöglicht, die sich auf Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaat beschränken.12 Zudem ist die Führungsebene des Rechnungshofs selbst parteipolitisch unabhängig zu besetzen.
  • Es sind Förderverfahren entlang folgender Merkmale zu entwickeln:
    • Wechselseitige Transparenz
    • Paritätisch-demokratische Kontrolle unter Einbeziehung aller zu fördernden Akteursgruppen
    • Fehlerfreundlichkeit und Prozessorientierung
    • Orientierung an intersektional-antidiskriminatorischen Prinzipien und den Prinzipien migrationsgesellschaftlicher Teilhabe
    • Bedarfsorientierung, laufend aktualisiert entlang des praktischen Erfahrungswissens der Förderlandschaft und den Expertisen der entsprechenden Fachverbände
    • Notwendige ökonomisch-quantifizierende Erwägungen in der Fördermittelvergabe sind gegenüber quantitativen wie qualitativen Bedarfen der Förderlandschaft zu rechtfertigen und nicht umgekehrt.

Zur Stellungnahme als PDF

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Kontakt für Presseanfragen

Felix Hoffmann

Bitte über: info@rat-fuer-migration.de.