Mitgezeichnet vom Rat für Migration
Gemeinsame Stellungnahme und Forderungskatalog kritischer Wissenschaft und
Politischer Bildung in Zeiten von rassistischer und antisemitischer Gewalt und extrem rechtem Terror
An die Bundesregierung und das Bundesministerium für Bildung und Forschung
An die Landesministerien für Wissenschaft und Forschung und die Wissenschaftssenate
An die Hochschulrektorenkonferenz und an den Wissenschaftsrat
Nach den rassistischen, antisemitischen und antifeministisch motivierten Anschlägen von Hanau und Halle und dem Mord an Walter Lübcke nehmen wir als Wissenschaftler*innen Stellung. Wir verurteilen Rassismus und Antisemitismus aufs Schärfste. Wir trauern um die Opfer und erklären uns solidarisch mit den Überlebenden und Angehörigen.
Wir stehen für eine engagierte Wissenschaft verschiedener Disziplinen und Forschungsrichtungen: der Politikwissenschaft, der Wissenschaft Sozialer Arbeit, der Soziologie, der Geschlechterforschung, der Migrationsforschung und der Erziehungs- und Bildungswissenschaft.
Aus verschiedenen Perspektiven fokussieren wir Studium, Ausbildung, Forschung, politische und berufliche Bildung sowie Soziale Arbeit und entwickeln diese Bereiche weiter. Wir sehen uns in gesellschaftspolitischer Verantwortung und setzen uns kritisch mit Rassismus, Antisemitismus, (Hetero-)Sexismus, Antifeminismus und weiteren Formen von personeller, institutioneller, struktureller Diskriminierung und ihren Überschneidungen sowie mit der extremen Rechten auseinander.
Die Berufsethik der Sozialen Arbeit formuliert entsprechend das Selbstverständnis „jegliche Diskriminierung zu unterlassen und der Diskriminierung durch andere entgegenzuwirken und diese nicht zu dulden“ – so steht es in den berufsethischen Prinzipien des Deutschen Berufsverbandes für die Soziale Arbeit (DBSH) und ähnlich im Ethikkodex der International Federation of Social Work (IFSH).
Vor diesem Hintergrund verpflichten wir uns im Bereich von Forschung und Lehre zu verstärkten Anstrengungen, die der Analyse und Kritik von Diskriminierungen und (intersektionalen) Mehrfachdiskriminierungen sowie der Rechtsextremismusprävention förderlich sind. Demokratische Bildung ist ein Querschnittsfeld, das sowohl die Grenzen der Disziplinen überschreiten als auch in allen Bildungsbereichen systematisch verankert sein muss.
Wir unterstützen das „Manifest für eine plurale Gesellschaft“ vom 20.2.2020 der neuen deutschen organisationen (ndo) in allen Punkten. Die folgenden Forderungen für Wissenschaft und Praxis möchten wir hinzufügen:
1. AUFBAU und AUSBAU von STRUKTUREN Sozialer Arbeit und einer der postmigrantischen Gesellschaft angemessenen und allgemein demokratiefördernden Bildung in Schule, Hochschule und in Betrieben. Die Institutionen der Sozialen Arbeit und der Bildung müssen befähigt werden und so ausgestattet sein, dass sie sich in ihrem Aufgabenbereich mit manifesten und subtilen Formen von Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen von Diskriminierung sowie Gewalt professionell auseinandersetzen können. Soziale Arbeit, politische und kulturelle Bildung sowie Formen von emanzipatorischer Jugendkultur müssen auch im ländlichen Raum und in kleineren Städten auf- und ausgebaut werden.
2. Sofortige AUFSTOCKUNG der FINANZIERUNG der DEMOKRATIEFÖRDENDEN PROJEKTE aus dem Programm „Demokratie leben!“ um die von der Zivilgesellschaft im Rahmen der Debatte über die Veränderungen des Programms geforderten 200 Millionen Euro. (Offener Brief zur aktuellen Förderpolitik des Bundesprogramms “Demokratie leben!”)
3. Zügige Ausarbeitung und Umsetzung eines DEMOKRATIEFÖRDERGESETZes, u. a. mit dem Ziel der Regelfinanzierung von Projekten (z.B. aus dem Programm „Demokratie leben!“) zur dauerhaften Demokratieförderung sowie der Strukturförderung von Trägern bzw. Projekten zur Ausfinanzierung der laufenden Kosten für die Infrastruktur von Einrichtungen und Netzwerken (u.a. Vereine, Fach-/Dachverbände). Grundsätzlich bedarf es einer Ausweitung bzw. Wiederherstellung von HAUSHALTSANSÄTZEN der INSTITUTIONELLEN FÖRDERUNG auf Bundesebene und Landesebene (Bildungsarbeit) sowie in den Kommunen (Jugendarbeit), die auch innovative und inzwischen oftmals bewährte Arbeit von Trägern bzw. Projekten einschließt sowie darüber hinaus die fachliche Konzeption und Erprobung neuer Ideen in der Demokratieförderung ermöglicht. Dies gilt insbesondere für Projekte sowie (emanzipatorische) Selbstorganisationen, die langjährig bundesweit, regional und lokal in den Bereichen Empowerment, Politische Bildung, Antidiskriminierung (z.B. Beratung, Öffentlichkeitsarbeit) und Opferberatung, (geschlechterreflektierende) Rechtsextremismusprävention und Gewaltprävention tätig sind. Um Gleichberechtigung und Rechtsansprüche durchzusetzen, bedarf es eines – wie von den ndo geforderten – PARTIZIPATIONSGESETZES, das „ein verbrieftes Recht auf Teilhabe“ festschreibt. Dies sollte auch für den Hochschulbereich gelten.
4. Einrichtung eines bundesweiten sowie regionaler FONDS zur Finanzierung von SICHERHEITSMAßNAHMEN und SOFORTMAßNAHMEN nach Angriffen auf Personen und Institutionen (z.B. zivilgesellschaftlich aktive Vereine u.a. im Bereich der rassismus- und antisemitismuskritischen und demokratiefördernden Arbeit) und Institutionalisierung von Ansprechpartner*innen, auch im Bereich Soziale Arbeit und Politische sowie kulturelle Bildung, u.a. für: Finanzierung von baulichen Maßnahmen (etwa Sicherheit von Fenstern und Türen), Maßnahmen für die Sicherheit digitaler Infrastruktur, Maßnahmen für die Sicherheit von Veranstaltungen sowie zur Öffnung der Post (z.B. Personalschulungen und Raumausstattung), Folgekosten für Supervision und psychosoziale Unterstützung bei Angriffen und kurzfristige personelle Unterstützung (z.B. während Shit Storms offline und online, Bedrohung von Mitarbeiter*innen und deren Erkrankung).
5. RECHTSSICHERHEIT für Vereine, die demokratiefördernd tätig sind: Verbesserung des GEMEINNÜTZIGKEITSRECHTS und RÜCKENSTÄRKUNG für demokratische und tagesaktuelle Positionierungen in der Öffentlichkeit und im Bereich Bildung: Politische Bildung ist nicht neutral.
6. Rasche und unbürokratische MELDEREGISTER-SPERREN für Personen aus Wissenschaft und Praxis, die im Fokus von völkisch-autoritären und extrem rechten Kräften stehen oder aufgrund ihrer Arbeit oder Engagements in diesen geraten können.
7. Einrichtung von staatlichen GEDENK- und AKTIONSTAGEN gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und Sexismus – jährlich zum Beispiel am Tag des rechtsterroristischen Anschlags in Hanau am 19.02. (Vorschlag der Vorschlag der Initiative Ramazan Avci, Facebook-Post vom 21.2.2020)
8. AUSBAU UND SICHERUNG der finanziellen Unterstützung von pädagogischer und politischer GEDENKSTÄTTENARBEIT zu Kolonialismus und Nationalsozialismus und für ERINNERUNGSKULTUR gegen rechten Terror. Dabei muss zentral die BETROFFENENPERSPEKTIVE gestärkt und das Wissen über Rassismus von Migrant*innen, People of Color, jüdischen Menschen, Muslim*innen, Sinti*zze und Rom*nja und Schwarzen Menschen gehört werden, um Erinnerungsmöglichkeiten zu schaffen, die Angehörige und Communities bereits seit Jahren artikulieren und die in die zukünftige wissenschaftliche und praktische Arbeit paritätisch einfließen müssen.
9. Aufbau von NEUARTIGEN STRUKTUREN zur Finanzierung Politischer Bildungsarbeit, die von Angehörigen rechter Terroropfer getragen werden, wie beispielsweise eine staatlich geförderte Stiftung (u.a. dies fordert Serpil Temiz, die Mutter von Ferhat Unvar in einem Brief an die Bundeskanzlerin).
10. ÖFFNUNG der NSU-AKTEN zur weiteren Ermittlung und Forschung mit dem Ziel der Prävention. Es bedarf einer ANALYSE VON INSTITUTIONELLEM RASSISMUS in Deutschland, die insbesondere die Arbeit und Involvierung des Verfassungsschutzes und der Polizei beleuchtet (derzeit fordert dies für Hessen die Initiative „Gruppe zur Freigabe der NSU-Akten“ in einer Petition). Der Zugang zu Wissen um (extrem) rechte Netzwerke zur Aufdeckung und zum Schutz potenzieller Opfer muss dabei im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus ist die Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland nach 1945 aufzuarbeiten.
Für den Bereich Hochschule halten wir zudem folgende spezifische Maßnahmen für
sinnvoll:
11. Förderung von FORSCHUNG: Wir sehen einen erhöhten Bedarf einer dezidierten (und auch interdisziplinären) Rassismus-, Antisemitismus-, Kolonialismus- und Rechtsextremismusforschung sowie Diskriminierungsforschung. Wichtig ist die Erforschung der verschiedenen Diskriminierungsdimensionen dabei in ihrem intersektionalen, d.h. verschränkten Zusammenhang mit Sexismus und weiteren Dimensionen. Bislang existieren in Deutschland dazu kaum Lehrstühle, Forschungseinrichtungen und Förderlinien.
12. PERSONALENTWICKLUNG für die rassismus- und antisemitismuskritische Öffnung an
Hochschulen: Es bedarf der rechtlich abgesicherten Möglichkeit, QUOTEN in Bewerbungsverfahren einzusetzen. FÖRDERPROGRAMME, die der Chancengleichheit dienen, benötigen Ressourcen.
13. ORGANISATIONSENTWICKLUNG: Hochschulen brauchen BEAUFTRAGTE gegen Rassismus und Antisemitismus ergänzend zu Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragten und eine entsprechende Rechtstellung in den Landeshochschulgesetzen. Antidiskriminierungskonzepte und -einrichtungen/beauftragte, die nach transparenten und verlässlichen Verfahrensregeln arbeiten, müssen in Hochschulverträgen und -entwicklungsplänen gefordert bzw. verankert werden. Ebenfalls müssen SCHUTZKONZEPTE gegen Gewalt und Diskriminierung etabliert werden. Dies erfordert eine Antidiskriminierungsgesetzgebung in allen Bundesländern (nach Berliner Vorbild) mit Geltung im Bildungsbereich und konkret auch für Student*innen. So werden bestehende Diversitypolitiken an Hochschulen gestärkt und auf eine gesetzliche Basis gestellt. Notwendig ist eine Verpflichtung der Hochschulen, demokratische LEITBILDER zu entwickeln oder zu spezifizieren.
Wir gedenken der Todesopfer des rechtsterroristischen Terrors von Halle am 9.10.2019 und von Hanau am 19.2.2020:
Halle: Jana L., Kevin S.
Hanau: Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nessar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Vili-Viorel Păun sowie Gabriele R.
und allen weiteren Todesopfern und Überlebenden rechter Gewalt!
Gezeichnet von:
- Fachgruppe Flucht, Migration, Rassismus- und Antisemitismuskritik (FG Migraas) in der
Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) - Fachgesellschaft Geschlechterstudien
- Fachgruppe Gender in der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)
- Kritnet – Netzwerk kritische Migrations- und Grenzregimeforschung
- Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik BW
- Rat für Migration e.V. (RfM)
- Sektion Politik und Geschlecht in der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW)
- Sektion Frauen- und Geschlechterforschung in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS)
- Sprecher*innen des Arbeitskreises soziale Bewegungen in der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW)
Ansprechpartner*innen:
Prof. Dr. Christiane Leidinger, christiane.leidinger@hs-duesseldorf.de
Prof. Dr. Susanne Spindler, susanne.spindler@hs-duesseldorf.de.
Die gemeinsame Stellungnahme kann hier als PDF heruntergeladen werden.