Beitrag zu Debatten über Meinungsfreiheit
Autor: Dr. Hendrik Cremer
Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das – so formuliert es das Bundesverfassungsgericht – für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung “schlechthin konstituierend” ist. Die Meinungsfreiheit ist jedoch kein Freifahrtschein für rassistische Diffamierungen und Parolen. So verpflichtet etwa das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung (ICERD) Vertragsstaaten wie Deutschland, die Verbreitung rassistischen Gedankenguts gemäß Art. 4 a) ICERD unter Strafe zu stellen. Um die Bevölkerung vor rassistischer Propaganda zu schützen, können aber ebenso ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Demzufolge können zum Beispiel Wahlplakate mit rassistischen Inhalten aufgrund der menschenrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus ICERD auch dann zu entfernen sein, wenn die Wahlplakate keinen Straftatbestand des deutschen Strafrechts erfüllen.
Autorenporträt: Dr. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Recht auf Asyl und Rechte in der Migration, Recht auf Schutz vor Rassismus und Kinderrechte. Er ist Mitglied im „Rat für Migration“.
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