Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Das Recht auf Familie. Familieneinheit von Kindern und Eltern ermöglichen – auch für subsidiär Geschützte.
Autor: Hendrik Cremer
In dieser Stellungahme spricht sich das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) dagegen aus, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Der Beitrag verdeutlicht zunächst, dass die entsprechende Regelung im „Asylpaket II“ in der Praxis bewirkt, dass Kinder drei Jahre oder länger von ihren Eltern getrennt sein würden. Dabei ist das Recht, als Familie zusammen zu leben, grund- und menschenrechtlich verbrieft. Auch deutsche Behörden, Botschaften und Konsulate seien an ihre grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen gebunden. Um Verstöße gegen diese zu vermeiden müssten Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten weiterhin bearbeitet und positiv entschieden werden, wenn Kinder betroffen sind.
Autorenporträt: Dr. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Recht auf Asyl und Rechte in der Migration, Recht auf Schutz vor Rassismus und Kinderrechte. Er ist Mitglied im „Rat für Migration“.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.