Kritik des RfM an den geplanten Asylrechtsänderungen
Pressemitteilung vom 13. Mai 2016
Der Bundestag will am 13. Mai 2016 darüber entscheiden, ob Algerien, Marokko und Tunesien in die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ aufgenommen werden. Der Rat für Migration kritisiert die geplante Reform: „Mit dem Label ‚sicherer Herkunftsstaat’ wird Geflüchteten aus dem Maghreb pauschal abgesprochen, legitime Gründe für die Flucht zu haben.
Dabei weisen mehrere Expertisen darauf hin, dass Minderheiten vor Ort massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt und demokratische Rechte zum Teil nicht ausreichend gewährleistet sind“, erklärt der Soziologe Prof. Dr. Albert Scherr. In der Flüchtlingspolitik setze sich eine zunehmende Spaltung zwischen erwünschten und unerwünschten Geflüchteten durch, kritisiert der Soziologe Dr. Bastian Vollmer: „Während Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive Zugang zu Integrationsangeboten erhalten, wird Menschen aus ‚sicheren Herkunftsstaaten‘ Unterstützung verwehrt, da sie das Land so schnell wie möglich wieder verlassen sollen.“ Vollmer warnt davor, dass erzwungene Ausreisen zur Regel werden könnten: „Die Abschiebung der einen wird zum vermeintlich notwendigen Ausgleich für die Integration der anderen.“
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