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Pressemitteilung von RfM-Mitglied: AfD und Rassismuskritik an Schulen

Der Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten der AfD wollte erreichen, dass eine Schulklasse die Teilnahme an einem rassismuskritischen Projekt der Ruhr-Universität Bochum absagt. RfM-Mitglied Prof. Dr. Karim Fereidooni und sein Kollege Jan Schedler beziehen dazu in einer Pressemitteilung kritisch Stellung. Der Fall zeige, dass die AfD Lehrkräfte, die Kritik an rassistischen Positionen artikulieren, einschüchtern wolle. „Alle Lehrer*innen sollen wissen, dass es nicht nur ihr Recht ist, menschenfeindliche und rassistische Positionen der AfD zu thematisieren, sondern dass dies explizit zu ihrem demokratischen Bildungsauftrag gehört“, so die Autoren.

In Solidarität mit den Kollegen verweisen wir auf den auch für uns geltenden „Beutelsbacher Konsens“, der die Grundlagen und Regeln für eine pädagogische Praxis formuliert, die unter einem öffentlichen Auftrag in Deutschland steht. In drei Punkten wird dort folgendes formuliert: 1.) Neben dem Überwältigungsverbot, das Pädagog/innen die Indoktrination von Schüler/innen verbietet, wird darin auch betont: 2.) „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“ 3.) Die öffentliche Bildung hat den Auftrag dazu beizutragen, Schüler/innen in die Lage zu versetzen, „eine politische Situation und seine eigene Interessenslage zu analysieren“.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.