“Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten”
Stellungnahme zur pauschalen Aussetzung und Kontingentierung Autor: Dr. Hendrik Cremer
Im Februar 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte im Rahmen des Asylpakets II für zwei Jahre pauschal ausgesetzt. Als Ergebnis der Koalitionsverhandlung soll diese Regelung bis 31. Juli 2018 bestehen bleiben und im Anschluss auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt werden. Doch sind die pauschale Aussetzung und Kontingentierung grund- und menschenrechtlich haltbar?
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31. Januar 2018