Website-Icon

Der Schutz von Flüchtlingen darf machtpolitischen Kalkülen nicht untergeordnet werden

Stellungnahme des Rates für Migration und der Sektion Migration, Flucht und Europäisches Grenzregime

Die moralisch und rechtlich inakzeptablen Folgen des Versuchs, die Grenzen der EU durch Abschottung, Abschreckung und Externalisierung vor einer unkontrollierten Zuwanderung von Flüchtlingen zu schützen, werden gegenwärtig an der polnisch-weißrussischen Grenze erneut in dramatischer Weise deutlich. Die Situation der dort gestrandeten Geflüchteten ist inakzeptabel.  Sie sind in den Wäldern der Kälte ausgesetzt und gewalttätigen Übergriffen der Sicherheitskräfte und des Militärs beider Länder ausgeliefert. Der einbrechende Winter wird, wenn nicht politisch unverzüglich gehandelt wird, zu einer humanitären Katastrophe führen. Das Vorgehen der polnischen Regierung, Fliehende direkt zurückzutreiben, Grenzen zu schließen und die Möglichkeit zu verweigern, Flüchtlingsschutz in Anspruch zu nehmen, verstößt gegen das Zurückweisungsverbot der Genfer Konvention und des europäischen Flüchtlingsrechts, die Verweigerung von Wasser, Nahrung und Unterkunft und die Unterlassung medizinischer Versorgung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Deshalb fordern wir die amtierende und die künftige Bundesregierung dazu auf, unmittelbar und entschieden für die Durchsetzung einer humanen und rechtskonformen Praxis im Umgang mit Flüchtlingen an der polnischen EU-Außengrenze einzutreten.

Dass diese erneute Krise des Flüchtlingsschutzes Folge einer machtpolitischen Instrumentalisierung von Flüchtlingen durch das Lukaschenko-Regime ist, rechtfertigt es nicht, dass internationales und europäisches Recht, insbesondere das Verbot von Zurückweisungen ohne Prüfung eines Asylbegehrens, missachtet und seine Geltung in Frage gestellt wird. Denn dies führt zu einem nicht hinnehmbaren Leiden der Flüchtlinge sowie zu einem weiteren Verlust der Glaubwürdigkeit des Anspruchs der EU, eine den Menschenrechten verpflichtete Wertegemeinschaft zu sein. Auch erneute Befürchtungen über eine vermeintlich drohende massenhafte Zuwanderung, die die Aufnahmekapazitäten der EU überfordert, legitimieren keine Politik, die rechtlose Zustände und das Leiden der Flüchtlinge in Kauf nimmt oder gar als Mittel der Abschreckung instrumentalisiert, wie dies bereits beim Elend in den griechischen Flüchtlingslagern der Fall war.

Auf die Unmöglichkeit, eine am Primat von Kontrolle und Abwehr ausgerichtete Politik mit den Grundsätzen der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts zu vereinbaren, hat der Rat für Migration immer wieder hingewiesen und Vorschläge für eine rationale, auf wissenschaftlichen Befunden basierende und menschenrechtlich ausgerichtete Flüchtlingspolitik unterbreitet. Gefordert wurde dort wiederkehrend die Abkehr von einer sowohl ineffektiven als auch inhumanen Politik, die vor allem auf Abschreckung abzielt, während die deklarierte Zielsetzung der Bekämpfung von Fluchtursachen kaum mehr ist als eine rhetorische Floskel, die nicht in wirkungsmächtige politische Programme und Maßnahmen übersetzt wurde. (https://rat-fuer-migration.de/category/pressemitteilungen/)

In der gegenwärtigen Situation ist eine umgehende Durchsetzung der folgenden Maßnahmen zur fordern:

Das bisherige Versagen einer wirksamen Strategie zur Bekämpfung von Fluchtursachen in Verbindung mit Ängsten vor einer unkontrollierbaren Massenzuwanderung können keine Rechtfertigung dafür sein, auf den Versuch zu verzichten, elementaren Grundsätze der Nothilfe und des Flüchtlingsschutzes  Geltung zu verschaffen.

Die Erklärung als PDF

 Ansprechpersonen für Presseanfragen:

Prof. Dr. Sabine Hess (Göttingen)
Tel. +49 551 39 25349
shess@uni-goettingen.de

Prof. Dr. Albert Scherr (Freiburg)
Tel. +49 761 682-227
scherr@ph-freiburg.de

Prof. Dr. Karin Scherschel (Eichstätt)
Tel. +49 8421 93-23234
karin.scherschel@ku.de

Die mobile Version verlassen