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Aushandlung unter Bedingungen von Ungleichheit?

Kommentar von Natascha Khakpour

– Einreichung am 12. Oktober 2023

„Das war’s für sie“ sagt meine Kollegin mit bitterer Mine und schließt eine Mappe, nachdem die Frau weinend den Kursraum verlassen hat. „Wie, das war’s für sie“ frage ich ungläubig. Ich kenne doch das Prüfungsergebnis, kenne doch die beeindruckende Lernkurve, die die Person an den Tag gelegt hat. Der nächste Antritt wird bestimmt klappen, es war diesmal schon ganz knapp. Aber es wird keinen nächsten Antritt geben. Der Partner der Frau wird, das hat er bereits deutlich gemacht, das nötige Geld nicht mehr schicken und mit dem ortsüblichen Einkommen sind Kurs- und Prüfungsgebühren schlicht und einfach nicht zu bewältigen.

Diese Szene spielte sich vor über zehn Jahren am Goethe Institut Accra, Ghana ab. Sie hat sich aber sehr wahrscheinlich mit anderen Akteur:innen in verschiedenen Versionen an verschiedenen Orten der Welt zigfach wiederholt und tut es immer noch. Kurz zuvor war in Deutschland eingeführt worden, dass Eheparter:innen aus sogenannten Drittstaaten Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachweisen müssen, um zu ihren Partner:innen nach Deutschland ziehen zu können. Auch in Österreich wurde das Instrument „Deutsch vor Zuzug“ kurz darauf gesetzlich verankert. Einen „Sprachnachweis“ zu erbringen, gemeint sind spezifische Kenntnisse im Deutschen, ist nicht für alle Personengruppen gleichermaßen erforderlich, wie auf der Seite integrationsbeauftragte.de ersichtlich wird. Ausnahmen gelten, und darauf haben Judith Purkarthofer und Christoph Schröder in ihrem Intitialbeitrag pointiert hingewiesen, u.A. für Inhaber:innen der Blauen Karte EU, für Hochqualifizierte, aber auch „bei erkennbar geringem Integrationsbedarf der Ehepartner (z.B. Ehepartner mit Hochschulabschluss)“ (ebd.). An sich bereits ein beachtlicher Hinweis auf die vorherrschende Vorstellung von „Integration“ und ihrer Zielgruppen. Weitere Ausnahmen gelten für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland oder den USA. Übrigbleiben, im wahrsten Sinne des Wortes, jene Regionen der Welt, von denen die meisten dem Globalen Süden zugerechnet werden können. Dabei geht es nicht um die Markierung einer geographischen Lage, sondern um den Hinweis auf die global gesehene Schlechterstellung, die nur durch das Verhältnis zum profitierenden Globalen Norden zu verstehen ist. Eine Verhältnissetzung, die ihre Bedeutsamkeit vor allem durch die koloniale Geschichte erhält. 1935 waren 85 Prozent der Welt unter kolonialer Herrschaft. Die koloniale Expansion etablierte ein weltweites Ausbeutungs- und Warensystem, das in seinen Ausläufern bis heute nachwirkt. Zudem, und das ist für den hier interessierenden Zusammenhang besonders wichtig, ist damit auch ein epistemologisches Projekt verbunden. Die Kolonialisierung wird schließlich schon zur damaligen Zeit nicht als Ausbeutungsprojekt, sondern als Zivilisierungsmission geframed (vgl. Castro Varela/Dhawan 2015), in der sich Europa in Abgrenzung zum Rest der Welt als Hort der Vernunft und Rationalität aufschwingt und Staatsfähigkeit zum Kennzeichen des Menschseins an sich erhoben wird. Dass die Auswirkungen davon heute noch wirkmächtig sind, zeigt sich in vielen Diskursen, wie etwa in geltenden Phantasien über „den Orient“, Perspektiven auf „failed states“, aber auch an Konstruktionen von Rückständigkeit und an diese anschließenden Blicke auf jene ihnen zugerechneten Anderen, die sich auf europäischem Territorium aufhalten. Die Verknüpfung mit dem Topos Sprache stellt ebenso eine Kontinuität dar. Als Teil der Wissens- und Zivilisierungsmission reisten neben Kriegsherren und Missionaren auch verschiedene Wissenschaftler, u.A. Sprachwissenschaftler, in die Kolonien. Diese untersuchten, kategorisierten und katalogisierten Sprachen und Sprechweisen, die ihnen dort begegneten. Dabei griffen die Sprachwissenschaftler auf den Maßstab der Systematiken der ihnen bekannten europäischen Sprachen sowie auf die Werkzeuge zu deren Beschreibung zurück. Unter dieser Perspektive werden für sie Abweichungen von jenen Sprachstrukturen als „einfacher“ oder „primitiver“ beschreibbar. Die Attestierung von „Einfachheit“ oder „Primitivität“ wiederum diente der weiteren Legitimierung der als nach allen Regeln der Vernunft handelnden dargestellten europäischen Kolonialherren.

Auch gegenwärtig, im postkolonialen Raum, sind Diskussionen zu Sprache und Mehrsprachigkeit im Kontext globaler Ungleichheitsverhältnisse nötig, wie sie etwa am Beispiel des „Global English“ intensiv geführt werden. Diese beziehen sich zum einen auf die Widersprüchlichkeiten, die eine lingua franca mit sich bringt (also auch auf Kosten welcher anderer Sprachen, mit welchen Ausschlüssen verbunden usw.), zum anderen auch, wie über die Art und Weise der Vermittlung die vermeintliche Überlegenheit imperialer Denk- und Wissensysteme reproduziert werden: also wie Vermittler:innen auszusehen und zu klingen haben, was als vermittlungswürdiger Kanon gilt, bis hin zu den „modernen“ Methoden der Vermittlung.

Beispiele über Beispiele zur Verquickung von Sprache und hegemonialem Migrationsmanagement

Die eingangs skizzierte Szene stellt nur eines von vielen Beispielen dar, die der Sammlung von Beispielen in dem wichtigen Initialbeitrag von Judith Purkarthofer und Christoph Schröder hinzugefügt werden könnten. Dies gilt insbesonders für die dort formulierte Kritik an der Figuration von Sprache als Schlüssel zur bzw. Hürde bei der „Integration“. Zuletzt etwa bei der Erscheinung des österreichischen Integrationsberichts im Sommer diesen Jahres (vgl. https://orf.at/stories/3328658/). Zwar wurde auf die Schwierigkeiten hingewiesen, der Personen gegenüberstehen, die das formale Lernen nicht gewohnt oder im Schreiben nicht geübt sind. Die politische Debatte, die sich im Anschluss daran entspann, war jedoch bemüht, hier nicht über Unterstützungsmöglichkeiten nachzudenken, sondern antwortete mit dem Vorschlag, Sozialhilfe nicht mehr nur an die Teilnahmepflicht an Deutschkursen zu knüpfen, sondern an eine „Leistungspflicht“, und damit den Druck auf die Menschen noch mehr zu erhöhen.

Dass hier ein Beispiel an das andere gereiht werden kann, ist kein Zufall. Vielmehr halte ich es für einen Ausdruck der gegenwärtigen Konjunktur der Verknüpfung des Topos Sprache, wie er v.a. in der Nationalsprache Deutsch zum Ausdruck kommt, mit dem gegenwärtigen „hegemonialen Migrationsmanagement“ (Sonja Buckel).  Innerhalb wie außerhalb der „amtlich deutschsprachigen Regionen“ (İnci Dirim) wird mit Bezug auf Deutsch-Können die Regulation von formaler und symbolischer Zugehörigkeit legitimiert. Das wäre etwa die Verknüpfung mit Deutsch und dem sog. Ehegattennachzug, die ich eingangs an einem Beispiel illustriert habe und die in dem Kommentar von Thomas Klein aus juristischer Perspektive eingeordnet wird. Aber auch in Deutsch- und oder Intergrationskursen innerhalb der nationalstaatlichen Grenzen, müssen sogenannte Wertekurse absolviert werden. Dabei werden Aneignungsprozesse der deutschen Sprache mit Momenten verknüpft, die an Zivilisierungsmissionen erinnern. Diese Verknüpfungen und Selbstverständlichkeiten sind nicht natürlich oder unveränderbar – ganz im Gegenteil. So waren zu Beginn der sog. Gastarbeiter:innenanwerbungen, die Ermöglichung des Besuchs von Deutschkursen eine politische Forderung der Gastarbeiter:innen selbst.

Der Verweis auf Sprache zur Legitimierung von Ausschlüssen oder Schlechterstellungen erscheint, zurück im heute, durchaus praktisch: Sprachenkenntnisse und im Besonderen Deutsch-Können wird als neutral messbare Größe inszeniert, die es ermöglicht, Personen in ein Vergleichsverhältnis zu einander zu setzen und ungleiche Bedingungen als individuell unterschiedlich erbrachte Leistung umzudeuten. Wer A1 und damit die Einstiegsstufe nicht schafft, wird sich eben nicht ausreichend angestrengt haben, so die diskursiv verfügbare Deutung.

Sprachliche Verhältnisse als Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse

Sprache und Mehrsprachigkeit sind gesellschaftlich nicht an sich bedeutungsvoll. Dass verschiedene Sprachen mit unterschiedlichem Prestige und unterschiedlichen Möglichkeiten/Privilegien ausgestattet sind, wurde im Initialbeitrag deutlich, und in Esin Gülbeyaz‘ Kommentar noch vertieft – so kommt dem Englischen als wertvolle Fremdsprache eine ganz andere Bedeutung zu als dem Arabischen. Und um auf das diskutierte Beispiel einzugehen: jene Personen, die sich am Essener Kennedyplatz zusammengefunden haben, mögen zwar „derselben“ Sprache mächtig sein, können sich damit, wie eindrucksvoll beschrieben wurde, jedoch unterschiedlich erfolgreich Gehör verschaffen. Das hat, so würde ich den einleuchtenden Deutungen des Initialbeitrags hinzufügen wollen, nicht nur mit unterschiedlichen „Referenzräumen“ und „Wissensbeständen“ zu tun, sondern auch mit unterschiedlichen Positionierungen und Verknüpfungen innerhalb gesellschaftlicher Machtverhältnisse: mit Sprechpositionen, mit Sagbarkeiten, die an diese gebunden sind, mit Autorität, die ihnen zugeschrieben oder nicht zugeschrieben wird, mit materiellen Grundlagen.

Sprache ist, so kann bis hierhin festgehalten werden, kein neutrales Kommunikationsystem, sondern eine sich verändernde soziale Praxis. Für gegenwärtige migrationsgesellschaftliche Zusammenhänge ist die historische Verknüpfung von Sprache und Nation dabei von zentraler Relevanz: das Etablieren von Nationalsprachen zur Zeit der Entstehung heutiger moderner Nationalstaaten, die zentrale Rolle in nation building Prozessen und innerhalb dieser als sozial ordnendes Prinzip. Die Bedeutsamkeit der deutschen Sprache wird dabei durch ein Spannungsfeld bestimmt. Als dominante Sprache ist sie mit dem Erlangen politischer Handlungsfähigkeit verknüpft, und ihr Erlernen kann ermöglichend oder gar ermächtigend wirken. Zugleich findet mit der Unterweisung eine Unterwerfung unter den herrschenden sprachlichen Standard statt, der auch die Maßstäbe dessen, was gute Sprache und gutes Sprechen ausmacht, beinhaltet. Bestimmte Sprachen und Sprechweisen werden als alleinig legitime bestätigt – das sind zumeist jene, in denen es besonders gut gelingt, sich Gehör zu verschaffen – während andere abgewertet oder zu Markern des Andersseins werden. Das gilt nicht nur für verschiedene Nationalsprachen, sondern auch für verschiedene Sprechweisen, die etwa als „Dialekte“ oder „Akzente“ beschrieben werden. Bedeutungsvoll ist dies, weil damit ihre Sprecher:innen in Zugehörigkeitsverhältnissen positioniert werden, ebenso wie Sprachen und Sprechweisen zur Legitimation des formalen Ausschlusses herangezogen werden (vgl. Khakpour 2023, S. 15).

Die Grundannahme des Initialbeitrags teile ich: für ein Verständnis davon, wie sich mehrsprachige Realitäten einordnen und auch gestalten lassen, braucht es einen Begriff von Gesellschaft. Mit Heinz Bude wird ein utopischer Entwurf aufgerufen – eine inklusive Gesellschaft, in der keine Klassenunterschiede existieren, in der nicht mehr „von Außen“ dichotom und folgenreich zwischen gesund und krank, zwischen Mann und Frau unterschieden wird; „Die Einzelnen verhalten sich manchmal merkwürdig, unterliegen Stimmungsschwankungen, sind so alt, wie sie sich fühlen, stehen nur für sich und lassen sich nicht so einfach auf ein Geschlecht festlegen. Es kommt eben darauf an, welche Interpretation sich in welcher Situation mit welchem Einsatz durchsetzt“ (Bude 2015). Die Modi, die auch im Initialbeitrag mit Blick auf Mehrsprachigkeit und mehrsprachige Interaktion in der Konsequenz angestrebt werden, sind dann die des kontextabhängigen Aushandelns und Verständigens. „Jede Begegnung kommunizierender Menschen ist bereits eine Aushandlung von Sprache(n) und sprachlicher Praxis, solange tatsächlich Verständigung das Ziel ist. Das gilt für Situationen der Einsprachigkeit ebenso wie auch für Situationen der Mehrsprachigkeit“ (Initialbeitrag). Auch dem würde ich zustimmen, allerdings eine Frage hinzufügen wollen: Wird damit nicht eine Universalisierung im Sprechen etabliert, in der es keinen Unterschied (mehr) macht, ob Personen eine bestimmte Sprechweise, etwa „Akzent“ aufweisen, die sie rassistisch diskreditierbar erscheinen lässt? Dass das utopische Moment wichtig ist für die normative Ausrichtung des Gegenwärtigen, sei unbenommen, aber ich frage mich, wie es gelingen kann, das Utopische stärker in Verbindung mit oder als Regulativ der eigenen Praxis, manche würden vielleicht formulieren als Entwicklungsmöglichkeit, zu denken? Müssen wir dafür nicht erst noch viel mehr über die bestehenden Ungleichheitsverhältnisse und die damit verbundenen Erfahrungen herausfinden und sprechen? Ich denke dabei auch gerade an diejenigen, die sich eben nur schwer Gehör verschaffen können, die Ausschluss oder Bedrohung aufgrund ihres Sprechens erfahren, ohne dass diese Erfahrung anerkennbar wird?

Die Grenzen der Aushandlung

Auch ich stelle in mir eine Sehnsucht fest, das Gemeinsame statt des Trennenden in den Vordergrund zu stellen, auf dem Weg zu einer Welt, in der sich alle gleichermaßen in sprachliche, soziale oder politische Aushandlungsprozesse einbringen können. Das Bestehende, das konnten die besprochenen Beispiele deutlich machen, ist jedoch geprägt durch Verhältnisse radikaler Ungleichheit: vermittelt in Skalen der geopolitischen Situiertheit, verbunden mit verun- bzw. ermöglichten Weisen, zu sein, zu denken und zu fühlen. Wenn unter diesen Bedingungen zwei Menschen aufeinandertreffen, die sich sprachlich aufeinander beziehen wollen (oder müssen), dann stehen sie nie nur „für sich“, sie sprechen auf eine bestimmte Weise, aus bestimmtenen Positionen, in einem bestimmten Kontext, zu einer bestimmten Zeit. Dieses Bestimmende bspw. des Kontextes nicht außer Acht zu lassen, sondern dessen Untersuchung als immanenten Aspekts des Nachdenkens über sprachliche Verhältnisse einzuüben, wäre für mich zentral. Die Frage nach dem Gelingen von Aushandlung, würde dann auch mit ihren Grenzen einhergehen. Also etwa: Wer kann sich mit welchen Ressourcen in die Aushandlung einbringen und auch auf die Definition ihrer Maßstäbe einwirken? Vielleicht würde das ja auch das einen Beitrag leisten, vielleicht aber einen nicht nur pragmatischen.

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Literatur

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/familienzusammenfuehrung

Bude, Heinz (2015): Was für eine Gesellschaft wäre eine „inklusive Gesellschaft“? https://www.boell.de/de/2015/11/11/was-fuer-eine-gesellschaft-waere-eine-inklusive-gesellschaft

Castro Varela, Maria do Mar; Dhawan, Nikita (2015): Postkoloniale Theorie. Eine kritische Einführung. 2. kompl. überarbeitete und erw. Aufl. Bielefeld: transcript.

Khakpour, Natascha (2023): Deutsch-Können. Schulisch umkämpftes Artikulationsgeschehen. Weinheim: Beltz Juventa.

 

 

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