Wie im Wahlkampf angekündigt, hat die Bundesregierung unter dem CSU-Innenminister Dobrindt die Bundespolizei mit der Zurückweisung Schutzsuchender an den deutschen Außengrenzen beauftragt. Diese Praxis ist rechtswidrig. Das stellen die Beschlüsse der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts bezüglich der Klagen dreier Schutzsuchender somalischer Herkunft am Grenzübergang Frankfurt/Oder klar. Die Zurückweisungspolitik der Bundesregierung ist nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Damit bestätigt sich auch, was die überwiegende Mehrheit der Migrationsrechtsexpert:innen schon seit Langem konstatieren: Die Bundesregierung darf sich nicht einfach über geltendes europäisches Recht hinwegsetzen. Gerade in Situationen rechtlicher Unsicherheit ist die Regierung angehalten, besonders abwägend und vorsichtig zu handeln.
Stattdessen hält die Bundesregierung an ihrer rechtswidrigen Praxis fest, verteidigt ihren Rechtsbruch medial und führt die Öffentlichkeit in die Irre:
- Die Bundesregierung behauptet, es handle sich lediglich um Einzelfallentscheidungen. In den Beschlüssen hat sich die Kammer jedoch mit den zugrundeliegenden Rechtsfragen in grundsätzlicher Weise auseinandergesetzt.
- Die Bundesregierung behauptet, die Kammer habe ihr aufgegeben, ihre Argumentation nachzubessern. Dies ist nicht korrekt. Die Kammer hat die Argumentation der Bundesregierung zurückgewiesen.
- Die Bundesregierung behauptet, die Rechtsfragen durch den EuGH klären lassen zu wollen. Über eine Vorlage zum EuGH entscheiden aber nicht die Verfahrensparteien, sondern ausschließlich das Gericht.
Diese Haltung hat Folgen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Richter:innen der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts werden öffentlich diffamiert und bedroht. Führende Politiker fordern, die Flüchtlingsschutzorganisation Pro Asyl soll für die Unterstützung der Klagen der drei Somalier:innen durch ihren Rechtshilfefonds kriminalisiert werden. Die demokratische Kontrolle politischer Entscheidungen durch Justiz und Zivilgesellschaft wird damit behindert und delegitimiert.
Zudem liefert die Bundesregierung ihre eigenen Bundesbeamt:innen einer unsicheren Rechtssituation aus. Sie verlangt von ihnen die Durchführung rechtswidriger Handlungen, für die die Bundespolizist*innen potentiell individuell belangt werden können.
Der Vorstand des Rats für Migration fordert daher die Bundesregierung auf, die Zurückweisungspolitik mit sofortiger Wirkung zu beenden und stellt sich solidarisch an die Seite der Richter:innen der 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts und der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl.
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