Ein Kommentar von Gernot Herrmann
Gernot Herrmann, ist ehemaliger Leiter des Referats „Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte“ des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz
Als ehemaliger Leiter des Referats „Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte“ des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz sind mir die von Dita Vogel und Pedro Di Luca im Initialbeitrag der RfM-Debatte 2025 mit dem Titel „Von der Anerkennung formaler Ausbildungsinhalte zur Anerkennung von Kompetenzen“ beschriebenen Sachverhalte bekannt.
Die in der Überschrift erhobene Forderung, Kompetenzen stärker als formale Ausbildungsinhalte in Anerkennungsverfahren zu berücksichtigen, wird plausibel begründet und anschaulich dargestellt. Es ist unverständlich, dass die im Artikel beschriebene Anerkennungspraxis, die besser als Praxis der Nicht-Anerkennung bezeichnet werden kann, trotz Mangels an Lehrkräften weiterhin so aufrechterhalten wird.
Schon in der EU ausgebildete Lehrkräfte, die zudem im Land ihrer Berufsausbildung auch als ordentlich bestallte Lehrkraft tätig waren, sehen sich großen Hürden gegenüber, wenn sie in den deutschen Schuldienst als ordentliche Lehrkraft wechseln wollen. Schlimmer trifft es all diejenigen, die Ausbildung und Unterrichtspraxis in einem Land außerhalb der EU erworben haben. Beispielhaft deutlich wird dies an dem Fall Di Luca, der u.a. nicht nur jahrelang an einer deutschen Auslandsschule, die unter deutscher Schulaufsicht steht, Deutsch als Fremdsprache unterrichtet hat, sondern auch ein Jahr in Deutschland an einer staatlichen Schule im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der Kultusministerkonferenz für ausländische Deutschlehrkräfte unterrichtet hat. Aber diese Berufstätigkeiten werden nicht anerkannt. Er wird von der Kultusbürokratie als Seiteneinsteiger, bestenfalls als Lehramtsanwärter behandelt, der erhebliche qualifikatorische Defizite im Vergleich zu in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften aufweist.
Die erste Hürde für ausländische Lehrkräfte ist die Prüfung der Ausbildungsunterlagen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz. Die Prüfung der vorgelegten Ausbildungsdokumente ist in der Tat zeitraubend, weil Informationen zu den dokumentierten Studiengängen erst eingeholt werden müssen. Zu der Prüfung allerdings gibt es zwei gewichtige „aber“:
- Zum einen: Macht es Sinn, eine vor zehn, 20 oder 30 Jahren absolvierte Ausbildung mit den heutigen Ausbildungsgängen zu vergleichen, ohne die in der Berufsausübung als Lehrkraft erworbene Expertise und erfolgte formale und informelle Weiterbildungen zu berücksichtigen? Deutsche Lehrkräfte müssen nach dem erfolgreich bestandenen 2. Staatsexamen und der Einstellung in den Schuldienst keine Weiterqualifizierungen absolvieren und mit Prüfungen abschließen, die aktuelle Lehrinhalte beinhalten.
- Zum anderen: Die ZAB begutachtet lediglich. Anerkannt wird durch die zuständige Kultusbehörde. Und hierbei gibt es durchaus einen großen Ermessenspielraum, der leider viel zu selten genutzt wird, aber sehr wohl in Bezug zum gerade herrschenden Lehrkräftemangel steht. Das führt bei ähnlichen bis gleichen Qualifikationen zu unterschiedlichen Entscheidungen in unterschiedlichen Regionen, Bundesländern oder auch zu unterschiedlichen Zeiten. Eine zarte Anmutung von Glücksspiel. Zur Ehrenrettung sei erwähnt: Ich kenne zumindest ein positives Beispiel, bei dem der Ermessensspielraum sowohl zum Wohl der Lehrkraft wie auch der ihr anvertrauten Schüler*innen voll ausgenutzt wurde.
Die Konzentration auf die Ausbildungsnachweise vernachlässigt die praktische Erfahrung, die eine Lehrkraft vorweisen kann. Zur Feststellung und Sicherstellung qualitativ hochwertigen Unterrichts haben sich im Zuge der Ausbildung von Lehrkräften in Deutschland eine Reihe von Instrumenten wie begleitetes Unterrichten, Unterrichtsproben etc. herausgebildet, mit deren Hilfe man sehr schnell über die Qualität des Unterrichtens informiert wird, insbesondere wenn man das Feedback der Schülerinnen und Schüler einbezieht.
Und selbstverständlich unterrichten in deutschen Schulen nicht nur Seiteneinsteiger*innen mit unterschiedlicher fachlicher und pädagogischer Qualifikation, sondern auch Pfarrer, Pastor*innen, Veterinär- und Humanmediziner*innen, Ingenieur*innen etc. Hier ist es die Aufgabe der Schulaufsicht, die Qualität des Unterrichts festzustellen, und dafür hat sie (hoffentlich) geeignete Instrumente. Von einer Eignungsprüfung für Humanmediziner*innen, die medizinische Fachangestellte unterrichten, ist mir aber nichts bekannt. Ebenso ist fachfremder Unterricht zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung bundesdeutsche Realität in allen Schulformen.
Zur Frage der Deutschkenntnisse und zur Frage des Erfordernisses, das Studium in zwei (Schul-) Fächern absolviert zu haben, ist den Ausführungen von Vogel und Di Luca zuzustimmen. Die Inkonsistenz im Verhalten der Kultusbürokratie gegenüber deutschen und ausländischen Seiteneinsteiger*innen ist offenkundig und unverständlich.
Bleibt ein wesentlicher Sachverhalt übrig, der in der Tat eine sorgfältige Nachqualifizierung ausländischer Lehrkräfte erfordert. Schulrecht und Schulkultur unterscheiden sich natürlich, nicht nur im Verhältnis zwischen deutschen Schul(er)leben und ausländischem Schul(er)leben. Auch zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland gibt es erhebliche Unterschiede, u. a. Dank des Kulturföderalismus. Diesem Problem aber könnte man durch unterrichtsbegleitende Fortbildung begegnen, die möglicherweise durch die Landesinstitute durchgeführt werden könnte.
Letztlich geht die restriktive Haltung der Kultusbehörden mit dem Risiko einher, schulfachliche Erfahrungen aus dem Ausland zu ignorieren. Ein Einwanderungsland wie Deutschland sollte sich eine solche Einschränkung, nicht zuletzt im Hinblick auf die hohe Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Einwanderungsgeschichte, nicht länger erlauben.
Ein Wermutstropfen bleibt zum Schluss. Jede ausländische (Deutsch-)Lehrkraft, die dauerhaft in Deutschland unterrichtet, geht dem Erlernen der deutschen Sprache und Kultur in ihrem Heimatland verloren. Aber ob das der Grund für die restriktive Haltung deutscher Kultusbehörden ist? Wohl kaum: Beim Auswärtigen Amt wird gerade wieder der Sparstift im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik angesetzt.
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