Zum Initialbeitrag von Dita Vogel und Pedro Di Luca
Kommentar von Andrea Hertlein, Gamze Keklik und Ayça Polat
Der Debatten-Beitrag von Dita Vogel und Pedro Di Luca „Von der Anerkennung formaler Ausbildungsinhalte zur Anerkennung von Kompetenzen“ setzt mit dem Vorschlag, Anerkennungsverfahren von einer primär formalen auf eine stärker kompetenzbasierte Grundlage zu stellen, einen wichtigen Impuls für eine weitergehende Öffnung des (hoch-)schulischen Bildungssystems in einer postmigrantischen Gesellschaft. Das Plädoyer der Autor*innen, bei der Anerkennung von Ausbildungsinhalten Kompetenzen höher zu gewichten als formale Dokumentenvergleiche, möchten wir mit unserem Beitrag unterstützen. Darüber hinaus möchten wir den Fokus auf die weniger beachtete Gruppe der Sozialarbeiter*innen und (Sozial-)Pädagog*innen mit einem im Ausland erworbenen Abschluss erweitern. Im Bildungs- und Sozialbereich sind viele von ihnen zumeist unter ihrem Qualifikationsniveau bspw. als Sprachmittler*innen, Nachtwachen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, päd. Assistent*innen, Schulbegleiter*innen oder Assistenz-Lehrkräfte in prekären Beschäftigungsverhältnissen und/oder langjährig ehrenamtlich tätig (vgl. BMBF 2024). Sie bringen fundierte fachliche, praktische und theoretische Qualifikationen mit, die jedoch im bestehenden Anerkennungssystem oft nicht als anschlussfähig gelten. Ihr Anliegen, in Deutschland als pädagogische Fachkräfte anerkannt und tätig zu werden, scheitert vielfach an strukturellen Barrieren, institutioneller Nicht-Anerkennung und symbolischer Entwertung entlang von „natio-ethno-kulturell kodierten“ Differenzordnungen (vgl. Karakaşoğlu et al. 2024).
Bei unseren Betrachtungen greifen wir auf langjährige Erfahrungen in den Bachelorstudiengängen „Interkulturelle Bildung und Beratung“ (IBUB) und „Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft“ (PHM) an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg zurück. Der Studiengang IBUB wurde von 2006 bis 2016 aus Projektmitteln finanziert. Seit dem Wintersemester 2017/18 wird er unter dem Namen „Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft“ als akkreditierter Bachelorstudiengang im Studienprogramm der Universität weitergeführt.
Im Folgenden möchten wir zunächst unser Verständnis von Anerkennungspraxen konturieren, um daran anschließend die Erfahrungen mit dem Studiengang zu nutzen, um Schwierigkeiten und Erfordernisse herauszuarbeiten.
Anerkennung als relationale Praxis
Anerkennung ist kein rein administrativer Akt, sondern eine soziale, relationale Praxis, in der verhandelt wird, wer als Subjekt gilt (vgl. Butler 2005). Das bedeutet: Nicht nur die Inhalte formaler Abschlüsse, sondern auch die Subjekte selbst – hier die Bewerber*innen und Studierenden mit Migrationsbiografien – müssen als pädagogische Expert*innen wahrgenommen werden und sichtbar sein. Die historischen und politischen Kontinuitäten der Hierarchisierung von Wissen und Kompetenz entlang von „nationalen Containern“ (Kraemer 2018) führen dazu, dass die Qualifikationen von Migrant*innen und Geflüchteten aus sogenannten Drittstaaten oft unter dem Vorzeichen von Entwertung diskutiert werden. Die Aberkennung von Qualifikationen erschwert bzw. verunmöglicht faktisch vielen Migrant*innen den Zugang zum qualifizierten Arbeitsmarkt.
Dies geschieht durch die Ausstattung von institutionellen Instanzen wie das Immatrikulationsamt, die Anerkennungsstelle oder auch externe Akteur*innen wie uni-assist e.V . als machtwolle Gatekeeper*innen, die über die Anerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen – und damit über zentrale Zukunftsperspektiven von Individuen – entscheiden. Die (Ab)Wertung ausländischer Abschlüsse nach Herkunft und Berufsgruppen kann auch aus der Erfahrung im Studiengang PHM als „symbolische Machtpraxis“ (Wojciechowicz 2025) gedeutet werden. Dabei handelt es sich nicht zwingend um Willkür, sondern um restriktive Umsetzungen normativer Vorgaben, die strukturell fest verankert sind und kaum hinterfragt werden. Die daraus resultierenden normativen Ordnungen manifestieren sich in Formen institutioneller Diskriminierung. Diese zeigen sich z.B. in Form von exkludierender Ausübung von Macht, prekären Arbeitsverhältnissen innerhalb der Verwaltung im Bereich „Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung“ sowie der zunehmenden Externalisierung bildungspolitischer Verantwortung. Dies führt unweigerlich zur Verweigerung von gesellschaftlicher Teilhabe. Diese Praxen können als „epistemische Gewalt“ beschrieben werden (vgl. Brunner 2020), in der das Wissen und die sozialen Praxen von Nicht-Migrant*innen als einziger Maßstab gesetzt werden, die für Eingewanderte zu Verunsicherung, Ohnmacht und sozialer Ausgrenzung führen können. Unsere Ausführungen verdeutlichen die ambivalente Beziehung zwischen institutionellen Anerkennungspraxen, der Hierarchisierung von Wissen/Qualifikationen sowie dem Anspruch, Chancengleichheit an Hochschulen gewähren zu wollen.
Die Fixierung auf nationale Abschlüsse und lineare Bildungsbiografien verstellt den Blick auf transnationale (sozial-)pädagogische Erfahrungen und verfestigt die in dem Kommentar von Anna Alexandra Wojciechowicz beschriebene „Defizitlogik als Systemprinzip“ (Wojciechowicz 2025). Dabei zeigen gerade diese Biografien, dass (sozial-)pädagogische Professionalität nicht an Staatsgrenzen endet, sondern sich in kontextsensibler Praxis, Reflexionsfähigkeit und dem Umgang mit Diversität entwickelt und manifestiert (vgl. Doğmuş et al. 2016). In diesem Kontext zeigt sich eine doppelte Unsichtbarkeit: Zum einen werden (sozial-)pädagogische Qualifikationen, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, formal nicht (ausreichend) anerkannt. Zum anderen bleiben die Kompetenzen, die durch migrationsbedingte Bildungsbiografien entstehen, im Anerkennungsprozess oft unberücksichtigt (vgl. Hertlein/Leiprecht 2020). Diesen Aberkennungen müssen alternative Anerkennungspraxen gegenübergestellt werden, dies unternimmt der Studiengang PHM.
Der Studiengang „Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft“ (PHM) als reflexiver Raum der Anerkennung
Der Studiengang PHM richtet sich an Personen, die eine Hochschulzugangs-berechtigung im Ausland erworben haben und eine akademische Ausbildung in Bereichen vorweisen, die mit den Disziplinen (Sozialpädagogik/Sozialer Arbeit verwandt sind (z.B. Lehramt, Psychologie, Sozialwissenschaften). Im Rahmen eines speziellen Zulassungsverfahrens erfolgt die Anerkennung und Anrechnung für das Basis-Curriculum (60 KP) durch den Nachweis der entsprechenden Vorleistungen seitens der Bewerber*innen aus dem Herkunftsland oder durch den erfolgreichen Besuch von hochschulischen Weiterbildungen, wie das „Kontaktstudium“[1]. Dadurch können die Studierenden im dritten Fachsemester starten (vgl. Hertlein/Leiprecht 2020)[2]. Zudem werden fremdsprachliche Kenntnisse auf Erstsprachen-Niveau (C2) in einer für aktuelle Migrationsprozesse relevanten Sprache (z.B. Arabisch, Türkisch, Dari, Kurdisch) als Zugangsvoraussetzung berücksichtigt. Ein Studienbeginn ist mit Deutschkenntnisse auf B2-Niveau möglich. Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse auf C1 Hochschul-Niveau muss nach dem ersten Studienjahr erfolgen.[3] Bislang haben 171 Studierende insgesamt die Studiengänge IBUB und PHM abgeschlossen. Die durchschnittliche Studienabbruchquote liegt bei ca. 10 %. Zum Vergleich: die durchschnittliche Studienabbruchquote aller Studierenden an deutschen Universitäten lag 2020 bei 35 %, bei den sogenannten „Bildungsausländer*innen“ bei 41 % (vgl. Heublein et al. 2022).
Der Studiengang PHM versteht pädagogische Professionalität und Professionalität in der Sozialen Arbeit in der Migrationsgesellschaft als reflexiv, differenzsensibel und diskriminierungskritisch. Er schafft damit Räume, in denen biografische Vielfalt, Transnationalität, sprachliche Ressourcen und berufliche Vorerfahrungen als Kompetenzen anerkannt und aktiv genutzt werden. Viele Studierende des Studiengangs PHM berichten, dass ihre pädagogische Identität zuvor systematisch infrage gestellt worden ist – nicht aufgrund fehlender Kompetenzen, sondern weil ihre Wissensformen, Sprachen oder Bildungswege nicht in das Raster hegemonialer Anerkennungslogiken passen. Diese symbolische Aberkennung greift tief in biografische und professionelle Selbstverhältnisse ein. Die Herausforderung liegt daher darin, Anerkennung nicht nur als bürokratischen Akt zu verstehen, sondern als ein komplexes sozial-interaktives Geschehen, das Macht- und Identitätsverhältnisse widerspiegelt. Studierende mit Vorerfahrungen aus (sozial-)pädagogischen Tätigkeiten erleben den Studiengang PHM häufig erstmals als Ort, an dem ihre Expertise gesehen und respektiert wird – etwa in projektbezogener oder forschender Praxis. Aber auch in den Diskussionen in den Seminaren, in denen ihre Erfahrungen und ihr Wissen als akademisch ausgebildete Subjekte als relevant anerkannt werden und Gehör finden. Dieser reflexive Raum ermöglicht es pädagogische Handlungsspielräume zu erweitern und sich selbst als aktive Gestalter*innen einer postmigrantischen Bildungsrealität zu positionieren, in der Migration kein Defizit, sondern die gesellschaftliche Norm darstellt.
Gleichwohl müssen wir feststellen, dass der Studiengang durch seine Konzipierung als Studiengang für höherqualifizierte Migrant*innen und Geflüchtete eine nicht intendierte „Besonderung“ der Studierenden darstellt. Nicht selten geht dies mit Adressierungen einher, die „Ausnahme von der Regel“ zu sein oder eine besondere Behandlung zu erhalten (vgl. Hertlein/Leiprecht 2020). Auch stellt der Studiengang keine Garantie für einen Schutz gegen Diskriminierungserfahrungen im hochschulischen Kontext dar. Die Studierenden des Studiengangs PHM machen ähnliche Diskriminierungserfahrungen im Studium, wie andere Studierende, die als „anders“ markiert werden (vgl. Karakaşoğlu et al. 2024; Polat et al. 2024). Dies insbesondere in Seminaren und Vorlesungen, die sie mit den Studierenden aus den anderen Studiengängen besuchen.
Auf institutioneller Ebene stellt die Bewertung der Bewerbungsunterlagen durch uni-assist e. V. eine erhebliche Hürde für viele Studienbewerber*innen dar. In zahlreichen Fällen führt dieser Prozess dazu, dass Bewerbungen entweder nicht erfolgreich abgeschlossen oder vorzeitig zurückgezogen werden. Die zentralen Schwierigkeiten lassen sich wie folgt benennen:
- Lange Bearbeitungsdauer: Die Prüfung der eingereichten Zeugnisse durch uni-assist e.V. dauert üblicherweise zwischen vier und acht Wochen – ein Zeitraum, der insbesondere bei knappen Fristen zu erheblichen Nachteilen führen kann.
- Verspätete Hinweise auf fehlende Unterlagen: Bewerber*innen erhalten teilweise erst nach Bewerbungsschluss Mitteilungen über fehlende Dokumente – beispielsweise eine einzelne Beglaubigung bei umfangreichen Unterlagen. Diese Nachforderungen treffen oft zu spät ein, mit der Folge, dass eine Nachreichung und Zulassung nicht mehr möglich ist.
- Fehlerhafte oder unvollständige Bewertungen: Zeugnisse, Qualifikationen und insbesondere Sprachzertifikate werden wiederholt unzureichend oder falsch bewertet.
- Hohe finanzielle Belastung: Die Gebühren für die Prüfung der Unterlagen durch uni-assist e.V. stellen für viele Bewerber*innen eine erhebliche finanzielle Hürde dar. Hinzu kommen die Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.
- Fehlende Überprüfbarkeit von Entscheidungen: Ein formeller Widerspruch gegen ablehnende Prüfbescheide ist in der Regel nicht möglich. Auch eine erneute Prüfung der Entscheidung wird kaum angeboten. Gleichzeitig ist der Kontakt zu uni-assist e.V. häufig schwer herzustellen; Rückfragen bleiben unbeantwortet oder werden von nur temporär beschäftigtem Personal bearbeitet, das häufig keine längere Arbeitserfahrung besitzt und dessen Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachvollziehbar sind.
- Diffuse Zuständigkeiten: Die geteilte Zuständigkeit zwischen uni-assist e. V. und der jeweiligen Hochschule erschwert den Bewerbungsprozess erheblich. Innerhalb der Hochschule sind häufig mehrere Stellen involviert – darunter das Immatrikulationsamt, der Zulassungsausschuss, das Büro für internationale Studierende sowie die Fachstudienberatung. Diese komplexen Strukturen führen zu zeitintensiven, diffusen und redundanten Mehrfachberatungen, die am Ende durch die Studiengangskoordination geklärt werden müssen. Was ebenfalls viele zeitliche Ressourcen bindet.
- Diese Probleme führen nicht nur zu Frustration, sondern auch zu erheblichen Irritationen, Sorgen und Zukunftsängsten bei den Bewerber*innen. Resümierend muss festgestellt werden, dass die Einrichtung des Studiengangs als regulärer Studiengang 2017 ein Erfolg ist und auch (nach wie vor) ein Novum in der deutschen Hochschullandschaft darstellt. Dennoch gelingt kaum die Umstellung der Anerkennungsverfahren von einer formalen auf eine kompetenzbasierte Basis.
Für eine transformative Anerkennungspraxis in der Migrationsgesellschaft
Anerkennung darf nicht nur administrieren, sondern muss transformieren. Eine zukunftsweisende Anerkennungspraxis berücksichtigt nicht nur die formale Vergleichbarkeit von Abschlüssen, sondern erkennt die Vielschichtigkeit pädagogischer Bildungsbiografien, Kompetenzen und Kontexte an. Flexible und durchlässigere Wege der Anerkennung beruflicher Qualifikationen und fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten haben nachweislich einen positiven Effekt auf die Beschäftigungs- und Teilhabechancen von Migrant*innen (vgl. Brücker et al. 2021). In einer pluralen Gesellschaft, in der Bildungsbiografien durch Migration vielfach komplex und heterogen sind, sind transnationale Kompetenzen, wie der Umgang mit Mehrsprachigkeit, flucht- und migrationsbedingten Herausforderungen und konflikthaften – häufig kulturalisierenden – Situationen von zentraler Bedeutung. Studierende des Studiengangs PHM verfügen über diese Kompetenzen, die in standardisierten Anerkennungsverfahren unsichtbar bleiben. Ihre Berücksichtigung würde einen wichtigen Schritt hin zu einer Anerkennungspraxis bedeuten, die der sozialen Realität postmigrantischer Gesellschaften besser gerecht wird.
Ein solcher Perspektivwechsel verlangt mehr als die technische Messung und an eurozentristischen Standards orientierten Abgleich von Zertifikaten. Er braucht innovative Konzepte der Anerkennung von Bildungsbiografien und den Mut, das Bildungs- und Anerkennungssystem als gestaltbaren Raum sozialer Gerechtigkeit zu verstehen und auch so zu nutzen.
[1] Die Weiterbildung „Kontaktstudium“ wendet sich an Migrant*innen und Geflüchtete, die bereits über eine Ausbildung oder ein abgeschlossenes bzw. teilweise absolviertes Studium aus ihren Herkunftsländern verfügen. Ziel ist es, die aus vorherigem Studium, vorheriger Ausbildung oder beruflicher bzw. ehrenamtlicher Praxis mitgebrachten Kenntnisse und Kompetenzen wertzuschätzen, gezielt aufzugreifen und für Bereiche der Sozialen Arbeit und Pädagogik zu vertiefen. Zum „Kontaktstudium“ gehört auch die zielgruppenangemessene Vorbereitung auf ein reguläres (sozial-)pädagogisches Studium an einer Hochschule/Universität in Deutschland (https://uol.de/cmc/kontaktstudium).
[2] Weitere Informationen zum Studiengang und zur Anerkennung von Qualifikationen können abgerufen werden unter: https://uol.de/studiengang/paedagogisches-handeln-migrationsgesellschaft-fach-bachelor-607
[3] Anregungen, die Anforderungen an die Deutschkompetenz auf allgemeines C1 Niveau festzulegen, da damit die generellen sprachlichen Anforderungen im Studium und in der Praxis erfüllt werden, sind bislang nicht umgesetzt worden. Einen Einblick in die bereits fachsprachlich einschlägigen Anforderungen von C1 Hochschule gibt ein Beispieltest: https://www.telc.net/fileadmin/user_upload/mock_exams/Deutsch/telc_deutsch_c1_hochschule.zip Auch Studienanfänger*innen mit Deutsch als Erstsprache dürften von diesem Test gefordert sein.
Literatur
Butler, J. 2005. Giving an Account of Oneself. Fordham University Press.
Brunner, C. 2020: Epistemische Gewalt. Transcript Verlag. Edition.
Brücker, H. et al. 2021. The new IAB-SOEP Migration Sample: an introduction into the methodology and the contents. SOEP Survey Paper 216, Series C. Berlin, Nürnberg: DIW Berlin. 10.5684/soep.iab-soep-mig.2021
BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) (2024): Referat Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023. Online: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/3/31831_Anerkennungsgesetz_2023.html
Doğmuş, A., Karakaşoğlu, Y., Mecheril, P., & Shure, S. 2016. Pädagogisches Können in der Migrationsgesellschaft. In M. & S., Migration & the Quest for Educational Equity in Germany (Daedalus). Springer VS.
Foucault, M. 1976: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
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Heublein, U ., Hutzsch, C ., & Schmelzer, R . 2022. Die Entwicklung der Studienabbruchquoten in Deutschland . DZHW Brief, 5/2022. DZHW. https://doi .org/10. 34878/2022.05.DZHW_BRIEF; am: 05.08.2025.
Karakaşoğlu, Y., Mecheril, P., Ohm, V., & Streicher, N. 2023. „Obwohl du nicht hier geboren bist und das Abitur nicht hier gemacht hast, aber kannst du das schaffen “. Hochschule als Zugehörigkeitsraum und die Ambivalenz von Wert-und Geringschätzung. In Intersektionale Perspektiven auf Flucht und Anerkennung (pp. 145-164). Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG.
Kraemer, K. 2018. Sehnsucht nach dem nationalen Container. Leviathan, 46(2), 280-302.
Polat, A., Joseph-Magwood, A. & Garbers, Y. 2024. Rassismus an Hochschulen – Ein Alltagsproblem. In A. Polat & A. Joseph-Magwood (Hrsg.). Alltagsrassismus – Herausforderungen für die soziale und pädagogische Arbeit in der Migrationsgesellschaft (88-104). Stuttgart: Kohlhammer.
Rat für Migration. 2025. Von der Anerkennung formaler Ausbildungsinhalte zur Anerkennung von Kompetenzen [Initialbeitrag zur RfM-Debatte]. https://rat-fuer-migration.de/2025/06/02/rfm-debatte-2025-von-der-anerkennung-formaler-ausbildungsinhalte-zur-anerkennung-von-kompetenzen/
Wojciechowicz, A. A. 2025. Unsichtbar, ausgeschlossen – und reformbedürftig? – Zur Kritik und Zukunft der Anerkennung. [Kommentar zum Initialbeitrag zur RfM-Debatte]. https://rat-fuer-migration.de/2025/07/24/weg-von-defizitorientierter-anerkennung-hin-zu-einer-kompetenzbasierten-perspektive-auf-international-ausgebildete-lehrkraefte/

