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„Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten“

Stellungnahme zur pauschalen Aussetzung und Kontingentierung
Autor: Dr. Hendrik Cremer

Im Februar 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte im Rahmen des Asylpakets II für zwei Jahre pauschal ausgesetzt. Als Ergebnis der Koalitionsverhandlung soll diese Regelung bis 31. Juli 2018 bestehen bleiben und im Anschluss auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt werden.

In einer Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte erläutert Hendrik Cremer die rechtlichen Grundlagen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, beschreibt die gegenwärtigen Regelungen und Praxis sowie die Konsequenzen für Betroffene.

Cremer erklärt, dass die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte grund- und menschenrechtlich nicht haltbar ist. Auch die Kontingentierung des Familiennachzugs auf 1.000 Menschen pro Monat ist mit dem Grund- und Menschenrecht auf Familie nicht vereinbar.

Die Stellungnahme können sie hier abrufen. Sie wurde zur öffentlichen Anhörung am Montag, dem 29. Januar 2018, im Hauptausschuss des Deutschen Bundestags zum Familiennachzug veröffentlicht.

Autorenporträt: Dr. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Recht auf Asyl und Rechte in der Migration, Recht auf Schutz vor Rassismus und Kinderrechte. Er ist Mitglied im „Rat für Migration“.