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Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung vom 18.3.2016

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte: Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung vom 18.3.2016
Autor: Dr. Hendrik Cremer

Die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte macht deutlich, dass die EU-Türkei-Vereinbarung vom 18.3.2016 in ihrer Umsetzung nicht mit Menschenrechten und internationalem Flüchtlingsrecht vereinbar ist. Sodann geht sie der Frage nach, welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind: für die EU und ihre Mitgliedstaaten und speziell auch für Deutschland. Erörtert wird in der Stellungnahme etwa die Situation auf den griechischen Inseln, wo Menschen pauschal inhaftiert werden, damit sie wieder in Türkei abgeschoben werden können; zugleich wird verdeutlicht, warum Abschiebungen vor dem Hintergrund der rechtlichen und tatsächlichen Situation in der Türkei gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und weitere menschenrechtliche Verträge verstoßen.

Autorenporträt: Dr. Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Recht auf Asyl und Rechte in der Migration, Recht auf Schutz vor Rassismus und Kinderrechte. Er ist Mitglied im „Rat für Migration“.

Die Stellungnahme finden Sie hier.